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Beratung zur Scheidung online, telefonisch oder persönlich – Rechtsberatung Scheidung

Die in 2024 beabsichtigte oder bereits vollzogene Trennung wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen auf. Wir beraten Sie hierzu umfänglich und individuell. Die effektivste Form ist dabei ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Bensheim. Gerne beraten wir Sie aber auch telefonisch oder per E-Mail. Bei der Scheidungsberatung online sollte aber folgendes beachtet werden:

Rechtsanwalt Beratung Scheidung online
Rechtsanwalt Steinbach: „Die Lösung des Problems findet sich meist im Gespräch“

Eine Rechtsberatung stellt immer eine Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhaltes dar. Die Aufgabe eines Rechtsanwalts ist daher zunächst durch konkrete Fragen den für die rechtliche Beratung relevanten Sachverhalt zu ermitteln. Die Lösung des Problems erfolgt daher meist durch genaue Analyse des Sachverhaltes und nicht durch Beurteilung schwieriger Rechtsfragen durch den Anwalt. Das Hinterfragen durch den Rechtsanwalt ist bei einer Scheidungsberatung online nur eingeschränkt möglich. Wir empfehlen daher, uns vorab unverbindlich anzurufen. So kann im Vorfeld geklärt werden, ob eine Beratung telefonisch oder aber per E-Mail in Ihrem Fall möglich ist. Eine Beratung nur per E-Mail ist meist nicht die erste Wahl.

Scheidungsberatung Kosten

Wenn Sie uns mit der Durchführung Ihrer Scheidung online oder auch in der Kanzlei beauftragen, ist eine Beratung in den gesetzlich festgelegten Kosten enthalten. Verzichten Sie niemals bei einer sog.  Online-Scheidung auf die Beratung durch Ihren Anwalt. Ihre Scheidung wird dadurch nicht günstiger. Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch. Ansonsten gilt bei einer Beratung: Die Kosten der Beratung vereinbaren wir individuell mit Ihnen in Form eines Stundenhonorars oder aber einer Pauschale, die abhängig von Umfang und Bedeutung der Angelegenheit ist. Im Zweifel werden die Kosten hierfür auf eine mögliche anschließende Tätigkeit durch uns angerechnet. Bei einem sogenannten Erstgespräch beträgt die Beratungsgebühr bei einem Anwalt nach den gesetzlichen Vorgaben maximal EUR 190,00 zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer (§ 34 RVG). Selbst bei hohen Streitwerten ist daher eine Erstberatung der Höhe nach begrenzt. Sollten Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe suchen, hilft Ihnen die für Ihren Bezirk zuständige Rechtsanwaltskammer und nennt Ihnen einen Rechtsanwalt, der im Familienrecht tätig ist.

Kostenlose Anfrage per Telefon oder E-Mail

Ihr Frage können Sie uns unverbindlich per E-Mail oder Telefon mitteilen. Bei allgemeinen Fragen zum Verfahrensablauf oder aber Verständnisfragen zu Themen auf unsereren Seiten und dem Service „Scheidung online“  (s.u.) erhalten Sie in der Regel eine kostenlose Antwort. Bei weitergehenden Fragen teilen wir Ihnen unverbindlich mit, welche Kosten für die Beratung im Einzelfall entstehen. Niemals werden wir Kosten berechnen, ohne Sie vorher darauf aufmerksam zu machen. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie eine individuelle Beratung gegen Zahlung der vorgeschlagenen Beratungspauschale erhalten möchten. Alle Ihre Anfragen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht, auch wenn es nicht zu einer Beratung oder Beauftragung der Scheidung kommt.

Wenn Sie Ihre Scheidung online beauftragen wollen, finden Sie hier das entsprechende Formular.

Eine kleine Orientierung zu Fragen rund um Trennung und Scheidung erhalten Sie auf unseren Seiten Familienrecht ABC und Scheidungsrecht (FAQ) sowie Rechtsirrtümer Familienrecht. Hier gehts zur Übersicht Ratgeber Familienrecht.


❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍

 

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


    Scheidung online spart Zeit und Aufwand

    Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich

    Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

    Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


     

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    Auszug aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

    § 34 RVG Beratung, Gutachten und Mediation

    (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jedoch jeweils höchstens 250 Euro. § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.

    (2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.


     

     

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    Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach