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Hinweis durch uns – 01.07.2019
Scheidung – Trennungsjahr abgeschafft
Wurde das Trennungsjahr bei Scheidung abgeschafft?
Das Trennungsjahr als Voraussetzung der Scheidung wurde nicht abgeschafft, wie einige Betroffene zu glauben scheinen, wenn man den Suchvorschlägen wie z.B. „trennungsjahr abgeschafft“ und „scheidung trennungsjahr abgeschafft“ der größten Suchmaschine glauben darf.
Die Falschinformation, dass das Trennungsjahr abgeschafft worden sei, die Gesetzesänderung 2018 in Kraft trete und man sofort selbst die Scheidung einreichen könne, wurde offensichtlich nur aus fragwürdigen Marketinggründen als Aprilscherz in die Welt gesetzt. Dass Betroffene die Falschmeldung, das Trennungsjahr sei abgeschafft worden, Ihre Situation hat humorvoll sehen lassen, darf bezweifelt werden.
Das Marketing, insbesondere von Nichtanwälten, welche davon leben, Scheidungsanwälte zu vermitteln und daher von Ihrer Scheidung profitieren möchten, nehmen absurde Ausmaße an. Versprechen, Sie könnten schnell und einfach Ihre Scheidung online einreichen, sind ausschließlich im Interesse des Anbieters. Sie verzichten hierbei auf eine individuelle Beratung und Betreuung und zahlen hierbei trotzdem die gleichen (vollen) Kosten. Die Online Scheidung über Portale von Nichtanwälten ist daher keine neue Form der Scheidung, wie an mancher Stelle fälschlicherweise und irreführend behauptet wird, sondern ein Geschäftsmodell auf Ihre Kosten. Mehr Info …
Falschmeldung als fragwürdiges Marketing: Das Trennungsjahr wird abgeschafft!
Update: Dass es sich nur um einen Aprilscherz gehandelt hat, wurde, soweit ersichtlich, weder im Jahr 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 oder im Jahr 2024 klargestellt.
Als Scheidung online wird eine Scheidung bezeichnet, bei dem der Antragsteller einer Scheidung einen Anwalt über ein Online Formular kontaktiert. Ein Besprechungstermin in der Kanzlei ist so meist nicht zwingend erforderlich. Es handelt sich daher nur um eine Form der Kontaktaufnahme zum Scheidungsanwalt. Daher gibt es auch keine günstigeren Kosten der Online Scheidung. Das gerichtliche Verfahren ist ebenfalls kein Besonderes. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich zur Anhörung erscheinen.
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Aktualisiert am 2. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach
Das Trennungsjahr wurde nicht abgeschafft. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass Gesetzgeber hier eine Änderung in § 1565 BGB vornimmt. Die Regelung wurde 1977 eingeführt. Das Scheidungsrecht basierte bis dahin auf dem Schuldprinzip und wurde vom Zerrüttungsprinzip abgelöst. Auch im Jahr 2024 gilt das Prinzip fort und es ist auch nicht absehbar, dass sich dies ändert. Ausführungen auf Seiten, wie das Gesetz geändert werden könnte, um das Trennungsjahr abzuschaffen, spiegeln nicht den aktuellen Stand rechtlicher oder politischer Diskussionen wieder. Hier geht es offensichtlich ausschließlich darum, Besucher, die sich die Abschaffung des Trennungsjahrs erhoffen, auf die eigene Seite zu lenken. Es gilt die Beweisregel, dass nach bestimmten Trennungszeiten, die Ehe als gescheitert gilt. Die Abschaffung des Trennungsjahrs würde dazu führen, dass der antragstellende Ehegatte Tatsachen vortragen und beweisen müsste, die den Rückschluss auf das Scheitern der Ehe zulassen. Genau das wollte der Gesetzgeber den Ehegatten ersparen. So mancher Rosenkrieg bleibt so aus.