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Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (StBA) vom 10.07.2018:

Pressemitteilung Nr. 251 vom 10. Juli 2018

Deutlich weniger Ehescheidungen im Jahr 2017

WIESBADEN – 2017 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss 153 500 Ehen  geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Anzahl zuletzt im Jahr 1992 mit 135 000 niedriger gewesen. Gegenüber 2016 ist die Zahl der Scheidungen um knapp 9 000 oder 5,5 % zurückgegangen. Einen stärkeren prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr hatte es nach der deutschen Einheit nur 2005 mit – 5,6 % gegeben.

Die meisten der 2017 geschiedenen Ehen (82,6 % der Fälle) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Am häufigsten wurden Ehen geschieden, die im Jahr 2011 geschlossen wurden (knapp 8 000 oder 5,1 %). Etwa 27 000 oder 17,5 % aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt blickten die Paare auf 15 Jahre Ehedauer zurück.

Etwa die Hälfte der geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder und von diesen wiederum 52,5 % ein Kind, 37,5 % zwei und 9,9 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren knapp 124 000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern im Jahr 2017 betroffen.

Die Ehefrauen stellten 51,5 % der Scheidungsanträge. Sie waren bei der Scheidung im Jahr 2017 durchschnittlich 43 Jahre und 9 Monate alt. Ihre Partner waren mit 46 Jahren und 10 Monaten durchschnittlich 3 Jahre älter und stellten 40,9 % der Anträge. 7,6 % der Trennungsverfahren wurden von beiden Ehepartnern gemeinsam beantragt.

Vor 25 Jahren waren Ehen bereits nach durchschnittlich nur 11 Jahren und 6 Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil geschiedener Langzeitehen: 1992 wurden mit 14 000 nur gut halb so viele Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden. Ehen wurden damals in jüngerem Alter geschlossen und auch deshalb hatte das Durchschnittsalter der Geschiedenen noch um fast 8 Jahre niedriger gelegen (Männer: etwa 39 Jahre, Frauen: etwa 36 Jahre).

Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer sehr langen Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt die Scheidungsrate für die im Jahr 1992 geschlossenen Ehen im Jahr 2017 – also nach 25 Jahren Ehedauer – bisher 393,2 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da aber auch in den Folgejahren noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird dieser Anteil noch ansteigen.

Die zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer beschreibt dagegen die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden sein. 2017 lag diese Ziffer bei 328,6.

 

Quelle: Pressemitteilung StBA

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Inhalt dieser Seite: Scheidungsrate Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts


Aktualisiert am 10. November 2020 durch Rechtsanwalt Steinbach