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Anmerkung 04.10.2021

Die Erhöhung betrifft nur Gebühren für Rechtsanwälte, die ab dem 01.01.2021 beauftragt wurden und für Gerichtsverfahren, die erst ab dem 01.01.2021 anhängig sind. Mandate und Gerichtsverfahren, die bereits bis zum 31.12.2020 liefen, werden unabhängig von dem Zeitpunkt der Beendigung nach den bis dahin geltenden Gebühren abgerechnet.

Update 29.12.2020

Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) wurde vom Bundespräsidenten am 21.12.2020 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt am 29.12.2020 verkündet. Das Gesetz tritt damit am 01.01.2021 in Kraft.

Info: Tabelle Scheidungskosten als PDF für Verfahren bis 2020 und Verfahren ab 2021

Update 18.12.2020

Der Bundesrat hat in seiner 998. Sitzung am 18.12.2020 den Weg für das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 frei gemacht, so dass dieses am 01.10.2021 in Kraft tritt.


Anmerkung vom 17.09.2020 durch uns zur Auswirkung bei Scheidung: siehe unten


Pressemitteilung BMJV vom 16.09.2020

Wirtschaftliche Grundlage von Rechtsanwaltskanzleien bewahren – Anpassung von Justizkosten und Rechtsanwaltsgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021).

Christine Lambrecht erklärt dazu:

„Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind zuletzt im Jahr 2013 erhöht worden. Seitdem sind insbesondere die Kosten für den Kanzleibetrieb erheblich gestiegen, weshalb nun eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung erfolgen soll.

 

Die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren sichert die wirtschaftliche Grundlage von Rechtsanwaltskanzleien insbesondere auch in strukturschwachen Regionen und trägt damit dazu bei, dass Bürgerinnen und Bürgern auch künftig flächendeckend Zugang zu kompetenter und zuverlässiger Rechtsberatung haben werden.

 

Im Bereich der Justizkosten werden unter anderem die Vergütungssätze für Sachverständige und Sprachmittelnde angehoben. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Justiz auf ausreichend qualifizierte Sachverständige und Sprachmittelnde zurückgreifen kann.“

Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Honorare für Sachverständige, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz sind zuletzt zum 1. August 2013 erhöht worden. Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 sollen sie erneut an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Daneben sollen auch die Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie für Zeuginnen und Zeugen angemessen erhöht werden.

Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Honorare und Entschädigungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz sind höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden. Gleichzeitig sind auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Deshalb sollen auch die Gerichtsgebühren angepasst werden.

Die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren sollen grundsätzlich jeweils um zehn Prozent steigen. Die Honorare der Sachverständigen und Sprachmittelnden werden an die auf dem freien Markt üblichen Preise angepasst. Zudem sieht der Entwurf zahlreiche strukturelle Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht und im Justizkostenrecht vor.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 16.09.2020.


 

Gerichtskosten ScheidungAnmerkung: Auswirkung bei Scheidung: Die gesetzlichen Gebühren werden bei dem Gesetzentwurf angehoben. Sowohl bei Gericht wie auch beim Anwalt enthält der Gesetzesentwurf eine lineare Erhöhung um 10%. Auch weitere Änderungen wie z.B. die Anpassung des Verfahrenswerts auf EUR 4.000,00 bei Kindschaftsachen enthält der Entwurf. Es ist vorgesehen, dass die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2021 in Kraft tritt. Sowohl bei Gericht wie auch beim Anwalt werden sich im Falle der Verabschiedung des Gesetzes die Kosten auch für die Scheidung erhöhen. Die gesetzlichen Gebühren sind bei allen Anwälten gleich. Es handelt sich nicht um Mindestgebühren. Besondere Kosten der Scheidung online gibt es nicht, da dies nur eine Form der Beauftragung des Anwalts ist. Mit Inkraftreten der Gesetzesänderung wird für die Frage, ob die aktuellen oder die erhöhten gesetzlichen Gebühren abzurechnen sind, davon abhängig sein, ob der Scheidungsantrag vor oder nach Inkraftreten der Gesetzesänderung bei Gericht eingeht. Bei der Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist das Datum der Beauftragung des Rechtsanwalts mit der Einreichung der Scheidung entscheidend. Info: Kosten Scheidung berechnen

 


 

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