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In 10 Minuten zum Scheidungsantrag – einvernehmliche Scheidung beantragen
Sie haben sich bereits getrennt, mit Ihrem Ehegatten Regelungen getroffen und nach reiflicher Überlegung den Entschluss gefasst, sich 2024 scheiden zu lassen.
Mit unserem Service Scheidung Online haben Sie die Möglichkeit, über das
Ihre einvernehmliche Scheidung bequem und komfortabel online in die Wege zu leiten oder uns zunächst eine unverbindliche Anfrage zu senden. Den Scheidungsantrag reichen wir bei Vorliegen der Voraussetzung und nach Rücksprache mit Ihnen bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein. Dies soll keinesfalls dazu ermutigen, die Scheidung vorschnell zu beantragen, sondern denjenigen, die ohnehin unangenehme Angelegenheit zu erleichtern, wenn bereits alles geregelt ist und „nur“ noch die Scheidung als notwendiger Schritt nach der Trennung durchzuführen ist, Sie beruflich stark eingespannt sind oder sich z.B. im Ausland befinden und die Beauftragung eines Anwalts nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre.
Für das Ausfüllen des Formulars benötigen Sie lediglich 10 – 20 Minuten. Um die Scheidung zu beantragen, werden neben den Angaben im Scheidungsformular als Unterlagen benötigt:
- Kopie Heiratsurkunde in jedem Fall
und wenn Sie minderjährige Kinder haben oder eine notarielle Vereinbarung geschlossen haben:
- Kopie Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder
- eine Kopie des Ehevertrages, der Scheidungsfolgenvereinbarung oder der Vereinbarung zum Versorgungsausgleich
Soweit Sie noch Fragen haben, erhalten Sie auf unseren Seiten
Familienrecht ABC und Scheidungsrecht (FAQ)
eine kleine Hilfestellung. Wenn Sie noch Beratungsbedarf oder Fragen haben, rufen Sie einfach unverbindlich an oder schicken uns eine E-Mail. Hier gibt es kein Callcenter. Sie erhalten daher Antworten zu Ihren Fragen ausschließlich direkt vom Anwalt. Sollte der Weg zu unserer Kanzlei nicht zu weit für Sie sein, können Sie auch gerne einen persönlichen Erörterungstermin vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Scheidung mit so wenig Aufwand, Aufregung und den geringst möglichen Kosten wie möglich durchzuführen. Die Kosten der Beratung teilen wir Ihnen vorab unverbindlich mit. Keine gesonderten Kosten der Beratung fallen an, wenn Sie sich im Hinblick auf die beabsichtige Scheidung beraten lassen und hieran anschließend uns mit der Einreichung der Scheidung beauftragen. Kostenfrei erläutern wir Ihnen im Rahmen eines telefonischen Orientierungsgespräches den Ablauf der „Online-Scheidung“ und teilen Ihnen die voraussichtlichen Kosten für Gericht und Rechtsanwalt mit. Dieses Gespräch ist für Sie unverbindlich und natürlich kostenfrei.
Individuelle und kostenfreie Kostenberechnung Scheidung (Rechtsanwalt und Gericht) Tel. 06251 8565952
Scheidung einreichen
Liegen alle Angaben und Unterlagen vor, reichen wir für Sie – bei Vorliegen der Voraussetzungen der Scheidung – Ihren Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein. Dies an jedem Familiengericht in Deutschland. Die Einreichung des Scheidungsantrages erfolgt ohne unnötige Postlaufzeiten online über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Wenn der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde oder aufgrund kurzer Ehezeit nicht durchzuführen ist, holt das Gericht zunächst die Auskünfte bei den beteiligten Versorgungsträgern ein. Liegen alle Auskünfte vor, bestimmt das Familiengericht den Scheidungstermin. Zu dem Scheidungstermin werden beide Ehegatten geladen. Bei großen Entfernungen beauftragen wir eine/n Terminsvertreter/in vor Ort mit der Wahrnehmung des Scheidungstermins zusammen mit Ihnen. Mehrkosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.
Während des ganzen Verfahrens erläutern wir Ihnen jeweils den nächsten Schritt, erinnern Sie an Fristen und beantworten Ihre Fragen per Telefon oder E-Mail.
Testen Sie uns: Für ein unverbindliches Orientierungsgespräch* stehen wir Ihnen gerne unter
zur Verfügung.
Scheidung online spart Zeit und Aufwand
Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich
Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.
Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post
- eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
- den Entwurf des Scheidungsantrages
- eine Vollmacht
übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online)
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Nach den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie zwar nicht selbst einfach online die Scheidung einreichen, aber komfortabel über das Internet uns alle Informationen zukommen lassen. Wir veranlassen alles Erforderliche für Sie. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail. Grundvoraussetzung für die Scheidung ist grundsätzlich, dass bereits seit einem Jahr die Trennung erfolgt ist. Häufig wird daher von „Scheidungsjahr beantragen“ gesprochen, wenn nach einjähriger Trennung die Scheidung der Ehe bei Gericht beantragt wird. Das Gericht wird die Scheidung aussprechen, wenn der Ehegatte dem Antrag auf Ehescheidung zustimmt. Auch ohne Zustimmung ist die Scheidung nach einem Jahr Trennung meistens möglich. Wie geht es weiter, nachdem Sie uns alle Informationen übersandt haben?
Scheidung einreichen Ablauf (der Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht)
Ihren Scheidungsantrag reichen beim Familiengericht ein, wenn Sie diesen vorab geprüft und uns ausdrücklich beauftragt haben. Das Gericht stellt den Antrag auf Ehescheidung nach Zahlung der Gerichtskosten an den anderen Ehegatten zu. Bei den Rentenversicherungen werden durch das Gericht Auskünfte bezüglich bestehender Anwartschaften für den Versorgungsausgleich angefordert und anschließend der Termin zur Scheidung bestimmt. Im Scheidungstermin erfolgt die Antragstellung durch uns, die persönliche Anhörung beider Ehegatten und die anschließende Verkündung des Scheidungsbeschlusses durch das Gericht. Bei großer Entfernung zum Familiengericht beantragen wir gerne für Sie eine Anhörung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes. Eine Anreise zum Scheidungstermin ist dann nicht erforderlich.
Online Scheidung beantragen wird häufig als Werbeaussage verwendet und meint niemals, tatsächlich einen Antrag online zu stellen, sondern nur, Daten an einen Anwaltsvermittler oder direkt an einen Anwalt zu senden. Verzichten Sie hierbei nicht auf die in den Scheidungskosten enthaltene Beratung durch den sachbearbeitenden Rechtsanwalt. Auch im Jahr 2024 kann die Scheidung nur durch einen Anwalt bei Gericht beantragt werden.
Übrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.
Tags: Online Scheidung beantragen | Scheidungsantrag veranlassen | Scheidungsantrag einreichen | Online Scheidung | 2024 |
Inhalt dieser Seite: Online 2024 zur Scheidung
Aktualisiert am 2. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach