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Kann ich bei einer Scheidung online oder per E-Mail Schriftstücke an das Gericht senden?
Verschlüsselte Kommunikation mit dem Gericht und Rechtsanwalt über das MJP
Bereits lange gibt es den elektronischen Rechtsverkehr bei der Justiz. Nach den gesetzlichen Voraussetzungen sind hierfür aber nur näher geregelte und sichere Übermittlungswege zulässig. Durch Übersendung einer einfachen E-Mail kann weder eine wirksame Erklärung gegenüber dem Gericht abgegeben, noch eine Frist gewahrt werden.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nutzen für die Übertragung und den Empfang von Schriftstücken mit den Gerichten das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Sobald z.B. der Scheidungsanwalt beauftragt wurde, reicht dieser einen Schriftsatz mit einem entsprechenden Antrag auf Ehescheidung (Scheidungsantrag) ausschließlich über das beA beim zuständigen Familiengericht ein.
Am 12.10.2023 wurde durch den Bund der kostenlose Dienst Mein Justizpostfach (MJP) gestartet. Mit diesem Postfach soll die verschlüsselte Kommunikation für alle Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz, Behörden wie auch Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern ermöglicht werden. Damit ein entsprechendes Postfach eingerichtet werden kann, ist ein Nutzerkonto bei der BundID erforderlich. Dieses Konto kann mittels Personalausweis mit Onlinefunktion erstellt werden. Möglich ist dies ebenfalls mit den Ausweisen Elektronischer Aufenthaltstitel und Unionsbürgerkarte.
Vorteile im Scheidungsverfahren
Bei einer einvernehmlichen einvernehmliche Scheidung ist häufig nur ein Rechtsanwalt am Verfahren beteiligt, welcher ausschließlich für die Antragstellerseite tätig ist. Dieser kommuniziert online mit dem Gericht. Mit dem Dienst „Mein Justizpostfach“ kann auch die Antragsgegnerseite online Schriftstücke an das Familiengericht übersenden. Dies kann eine Stellungnahme zum Scheidungsantrag, die Zustimmung zur Scheidung, das Formular zum Versorgungsausgleich oder auch ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe sein. Aber auch eine Zustellung an das MJP kann im Scheidungsverfahren Vorteile haben.
Elektronische Zustellung
Nach den gesetzlichen Vorgaben kann das Gericht auch an das entsprechende Postfach Zustellungen bewirken, wenn der Postfachinhaber dem zugestimmt hat. In § 173 IV ZPO, welcher über § 113 FamFG auch im Scheidungsverfahren anwendbar ist, heißt es hierzu:
„ …
(4) An andere als die in Absatz 2 Genannten kann ein elektronisches Dokument elektronisch nur zugestellt werden, wenn sie der Zustellung elektronischer Dokumente für das jeweilige Verfahren zugestimmt haben. Die Zustimmung gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments im jeweiligen Verfahren auf einem sicheren Übermittlungsweg als erteilt. Andere als natürliche Personen können die Zustimmung auch allgemein erteilen. Ein elektronisches Dokument gilt am dritten Tag nach dem auf der automatisierten Eingangsbestätigung ausgewiesenen Tag des Eingangs in dem vom Empfänger eröffneten elektronischen Postfach als zugestellt. Satz 4 gilt nicht, wenn der Empfänger nachweist, dass das Dokument nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.“
Wer viel unterwegs ist oder sich dauerhaft oder vorübergehend während des Scheidungsverfahrens im Ausland aufhält, kann gewährleisten, dass Schriftstücke und Zustellungen des Gerichts zeitnah erfolgen und zur Kenntnis genommen werden können. Die Dauer des Verfahrens kann so erheblich verkürzt werden, da zeitintensive Zustellungen im Ausland nicht erforderlich sind. Helfen kann hier aber auch eine Zustellungsvollmacht.
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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
Um die Scheidung online wird viel irreleitende Werbung gemacht. Tatsächlich ist diese aber nichts weiter als online mit dem für die Scheidung erforderlichen Rechtsanwalt in Kontakt zu treten. Also eine ganz übliche Kommunikation im Jahr 2024.
Die Kosten der Scheidung sind gesetzlich geregelt und daher bundesweit einheitlich. Die Auswahl eines Anwalts sollten Sie daher nicht von einem Kostenvergleich abhängig machen.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns unverbindlich an ✆ 06251 8565952. Gerne informieren wir Sie bei Fragen zu Ihrer geplanten Scheidung. Wir reichen für Sie an jedem Familiengericht in Deutschland die Scheidung ein.
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Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.
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Scheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus. Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.
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Das MJP (Mein Justizpostfach) ermöglicht die Online Kommunikation für Bürgerinnen und Bürger mit den Gerichten. Der Dienst ist kostenfrei und der Abruf des Postfaches über den Browser möglich. Das MJP ermöglicht daher den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Mit einer einfachen E-Mail können zwar Mitteilungen an ein Gericht gesendet werden, jedoch keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige verfahrensbezogene Dokumente bei Gerichten eingereicht werden. In einem gerichtlichen Verfahren ist die Übermittlung einer einfachen E-Mail gegenüber dem Gericht nicht rechtsgültig.
Info: Teilnahme per Video in der mündlichen Verhandlung zur Ehescheidung
Inhalt dieser Seite: Mein Justizpostfach – online bei Scheidung
Aktualisiert am 22. März 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach