Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952



 

„Ich möchte mich 2024 scheiden lassen, was muss ich tun?“

Wie kann ich mich scheiden lassen?

Scheidungsantrag durch RechtsanwaltDie Scheidung der Ehe erfolgt durch eine gerichtliche Entscheidung. Den hierfür erforderlichen Antrag beim zuständigen Familiengericht kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt schriftlich (sog. Antragsschrift) einreichen.  Die Scheidung soll erst erfolgen, wenn das Gericht beide Ehegatten zu den Voraussetzungen der Scheidung persönlich angehört hat. Im Regelfall müssen daher beide Ehegatten zur Anhörung bei Gericht erscheinen. Grundsätzlich müssen die Eheleute vor dem Gerichtsverfahren wenigstens ein Jahr getrennt gelebt haben. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich.

Die Zustimmung zur Scheidung kann durch den anderen Ehegatten (Antragsgegner/in) auch ohne Rechtsanwalt erfolgen.

Auch ohne Zustimmung kann das Gericht nach einem Jahr Trennung die Scheidung aussprechen.

Eine besondere Scheidungsurkunde gibt es nicht. Der Nachweis der Ehescheidung erfolgt durch die Entscheidung des Gerichts (sog. Scheidungsbeschluss ) mit Rechtskraftvermerk. Mit Auflösung der Ehe erfolgt beim Standesamt der Eheschließung ein entsprechender Eintrag im Eheregister.

 

❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍

 

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Wie kann ich mich günstig scheiden lassen?

    Tabelle Kosten ScheidungDie Gebühren des Gerichts und des Rechtsanwalts sind gesetzlich geregelt und abhängig von dem sog. Verfahrenswert, der sowohl für die Scheidung wie auch den damit zusammenhängenden (streitigen) Folgesachen durch das Gericht festgesetzt wird (Info: Tabelle Kosten). Daraus folgt, dass das Scheidungsverfahren umso teurer wird, je mehr durch das Gericht zu entscheiden ist. Wer daher ohne Streit ist oder eine Einigung z.B. in einer Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem gerichtlichen Verfahren findet, hat weniger Kosten für das Gericht und den Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren. Da bei einer sog. einvernehmlichen Scheidung die Antragsgegnerseite im gerichtlichen Verfahren nicht zwingend einen Rechtsanwalt benötigt, ergibt sich für die mit Anwalts- und Gerichtkosten belastete Antragstellerseite die Möglichkeit, Kosten einzusparen, indem mit der anderen Seite die Scheidung abgestimmt und die Teilung der Gesamtkosten vereinbart wird. Ist die Vereinbarung der Kostenteilung gelungen, ist dies die günstigste Möglichkeit der Scheidung für den/die Antragsteller/in.


    Info: Wer trägt die Kosten der Scheidung?


    Wie kann ich mich schnell scheiden lassen?

    Formular VersorgungsausgleichSchnellstmöglich kann man sich scheiden lassen, wenn sich beide Ehegatten einig sind und eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Dies ist immer dann möglich, wenn kein Streit besteht oder die Zeit der Trennung genutzt wurde, eine Einigung bezüglich streitiger Punkte zu finden.

    Besondere Scheidungsgründe, die ein schnelles Verfahren rechtfertigen, gibt es nicht. Da in der Regel der Versorgungsausgleich von Amts wegen durch das Gericht durchgeführt wird, ist die Dauer des Verfahrens stark davon abhängig, wie lange die einzelnen Versorgungsträger dafür benötigen, gegenüber dem Gericht eine Auskunft zu den von den Ehepartnern während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu erteilen. Da Grundlage für die Anfrage des Gerichts gegenüber den Rentenversicherungen die Angaben der Ehepartner in dem an das Gericht zu übersendenden Formular zum Versorgungsausgleich sind und sich meistens auch Rückfragen seitens der gesetzlichen Rentenversicherung bei den Ehegatten ergeben, können die Scheidungswilligen das Verfahren beschleunigen, indem diese Anfragen des Gerichts und/oder der Rentenversicherung zeitnah und ohne Ausschöpfung der meist hierzu gesetzten Frist beantworten.

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann das Gericht nach dreimonatiger Verfahrensdauer auf Antrag beider Ehegatten das Versorgungsausgleichsverfahren abtrennen und vorab die Scheidung aussprechen.

    Die Scheidung verläuft schnellstmöglich, wenn Sie alle möglichen Streitpunkte vorab mit Ihrem Ehegatten klären und im Idealfall die Einreichung des Scheidungsantrags abstimmen. Das Scheidungsverfahren kann beschleunigt werden, indem beide Seite die gesetzten Fristen nicht voll ausschöpfen. Nach 3 Monaten ist zudem möglich, dass der Versorgungsausgleich abgetrennt und vorab die Scheidung ausgesprochen wird.

     

    Wo lässt man sich scheiden?

    Bei welchem Familiengericht der beauftragte Rechtsanwalt den Scheidungsantrag nebst Unterlagen einreichen muss, ist gesetzlich geregelt. Eine Vereinbarung des Gerichtsorts ist nicht möglich. Bei minderjährigen gemeinsamen Kindern ist immer das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Kinder zusammen mit einem Ehegatten leben. Haben die Ehegatten keine Kinder oder sind diese bereits volljährig, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die letzte gemeinsame Wohnung befand, wenn zumindest noch ein Ehegatte in diesem Bezirk lebt. Wohnen beide Ehegatten nicht mehr im Gerichtsbezirk der Ehewohnung, wird die Zuständigkeit des Gerichts durch den Wohnort der Antragsgegnerseite bestimmt.

    Wo die Ehepartner geheiratet haben, spielt keine Rolle. Dies auch nicht, wenn die Eheschließung nicht in Deutschland war. Lebt ein Ehegatte weit weg vom Scheidungsgericht, kann die Anhörung beim Gericht des Wohnorts beantragt werden (Info: Anhörung im Wege der Rechtshilfe). Eine Anreise zum Scheidungstermin ist dann nicht erforderlich. Denkbar ist auch eine Teilnahme per Video von einem anderen Ort aus.


    Gut zu wissen: Auch im 2024 gibt es kein besonderes Verfahren bei Gericht, dass eine Online-Scheidung ermöglicht oder eine Seite im Internet, auf der man selbst den Antrag online stellt.


    Scheidungsbeschluss des GerichtsSie haben noch Fragen? Setzen Sie sich unverbindlich mit uns telefonisch in Verbindung oder senden uns eine unverbindliche Anfrage. Auch ohne Erteilung eines Mandats unterliegt Ihre Anfrage der anwaltlichen Schweigepflicht. Wir sind bundesweit tätig und begleiten Sie gerne mit so wenig Aufregung und Kosten wie möglich durch das Scheidungsverfahren.


    Das Wichtigste in Kürze: Wie lasse ich mich scheiden?

    Man kann sich nur durch ein Gericht scheiden lassen, welches aufgrund eines durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt eingereichten Antrags tätig wird. Grundsätzlich müssen die Ehepartner wenigstens ein Jahr getrennt gelebt haben und vor der Entscheidung des Gerichts persönlich angehört worden sein.

    Was ist zu tun? Bei der Absicht, sich scheiden zu lassen, muss eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beauftragt werden, welche/r mit Ablauf des Trennungsjahrs den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Benötigt werden als Unterlagen die Eheurkunde sowie bei minderjährigen Kindern deren Geburtsurkunden.


     

    Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

     

     

     

    FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

    Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

    → Direkt zur Anfrage Scheidung Online


    Inhalt dieser Seite: Wie lasse ich mich scheiden? (Deutschland)


    Aktualisiert am 23. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach