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Scheidungsgrund Ehebruch?
Ein Seitensprung oder auch eine Affäre ist nicht selten der Grund dafür, dass sich zumindest eine Seite entscheidet, nicht mehr an der Ehe festhalten zu wollen. Auch wenn dieser Grund oft persönlich als Scheidungsgrund oder auch besondere Härte empfunden wird, ist dies rechtlich grundsätzlich unerheblich.
Die Voraussetzungen der Scheidung sehen seit der Reform des Eherechts im Jahr 1977 lediglich das Scheitern der Ehe vor. Welche Gründe zur Trennung und Scheitern der Ehe geführt haben, wird in der Regel auch nicht durch den Rechtsanwalt oder das Gericht hinterfragt. Das Scheitern wird nach bestimmten Trennungszeiten gesetzlich vermutet.
Wer zahlt die Scheidung bei Ehebruch?
Da die Affäre oder das Fremdgehen für die Voraussetzungen der Scheidung rechtlich nicht relevant sind, hat dies auch keinen Einfluss darauf, wer die Scheidung zu zahlen hat. In § 150 FamFG heißt es zu den Kosten: „Wird die Scheidung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben“. Dies bedeutet, dass im Ergebnis die Gerichtskosten je hälftig und die eigenen Anwaltskosten alleine zu tragen sind. Der Antragsteller der Scheidung muss allerdings zunächst den Gerichtskostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten alleine zahlen, damit das Gericht tätig wird. Nach Ausspruch der Kostenentscheidung im Scheidungsbeschluss kann der Ausgleich im Hinblick auf die zu viel gezahlten Gerichtskosten beantragt werden.
Auf die Scheidungskosten und die Kostentragungspflicht wirkt sich das Fremdgehen also nicht aus.
Sonstige rechtliche Folgen bei Ehebruch?
Ehebruch hat keine rechtlichen Folgen in Bezug auf die Scheidung. Auch andere zusammenhängende Fragen wie z.B. Unterhalt, Aufteilung des Vermögens und des Hausrates bleiben davon grundsätzlich unberührt. Rechtliche Folgen kann der Ehebruch allenfalls in wenigen Ausnahmefällen bei der Frage von zu zahlenden Unterhalt haben (so z.B. Verwirkung Trennungsunterhalt OLG Hamm).
Untreue der Ehefrau oder des Ehemanns ist auch nicht strafbar. Strafrechtlich relevant war der Ehebruch nur bis zum Jahr 1969.
Zu den möglichen Folgen, wenn die Frau während der Ehe von einem anderen Mann schwanger wird, können Sie mehr auf unserer Seite Scheidung und Vaterschaft nachlesen.
Info: Rechtsirrtümer im Scheidungsrecht
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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach