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Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?
1. Antragsteller der Scheidung
Die Frage, was eine Scheidung ohne Anwalt kostet, taucht öfter als Suchvorschlag auf, so dass einige hiernach offensichtlich auch konkret suchen. Soweit es die Antragstellerseite betrifft, liegt in der Regel ein Rechtsirrtum vor. Ohne Anwalt geht es auch 2024 nicht, so dass Kosten für das Gericht und den Anwalt anfallen. Die einzige Möglichkeit, die Scheidung einzureichen, ist, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen. Eine Scheidung ohne Anwalt ist rechtlich nicht möglich. Manch einer wird unter Umständen schon auf die Seite eines Scheidungsservices / Scheidungsportal gestoßen sein und den Eindruck gewonnen haben, dort könne man online selbst die Scheidung einreichen. Formulierungen wie „bei uns können Sie die Scheidung online einreichen“ sind so natürlich nicht zutreffend. Ein entsprechendes Scheidungsportal tut nichts anderes, als Ihre Daten zu sammeln und die Beauftragung eines Anwaltes zu vermitteln. Kosten können Sie an dieser Stelle auch nicht sparen. Die Kosten sind auch 2024 der Höhe nach genau gesetzlich geregelt. Dort möchte schlicht ein Dritter durch die Vermittlungstätigkeit an Ihrer Scheidung mitverdienen. Unter Umständen wird dort suggeriert, man sei unabhängig. Die Frage bleibt, wo die Unabhängigkeit ist, wenn der einzige Geschäftszweck ist, Mandate an Anwälte zu vermitteln. Der Anwalt ist übrigens ein Interessenvertreter, dessen Aufgabe alleine ist, Ihre Interessen zu wahren und zu vertreten. Nur der Anwalt unterliegt einer besonderen Verschwiegenheitspflicht, die auch uneingeschränkt gilt, wenn Sie nur eine Anfrage haben.
Wie kann man also möglichst viele Kosten bei der Scheidung sparen? Ohne Anwalt geht es also nicht. Günstig wird es immer, wenn Sie keinen Streit haben, da hier grundsätzlich möglich ist, dass nur ein Anwalt tätig wird, der für eine Seite den Antrag auf Ehescheidung bei Gericht stellt. Einzelheiten hierzu können Sie auf unserer Seite einvernehmliche Scheidung nachlesen. Eine erhebliche Kostenersparnis ergibt sich für Sie als Antragsteller aber nur, wenn Sie außerdem mit Ihrem Ehegatten vereinbaren, die Scheidungskosten zu teilen. Es ist daher immer sinnvoll, die mit dem Ehegatten die Vorgehensweise bei der einvernehmlichen Scheidung abzustimmen. Ohne Kosten für den Anwalt geht es auf Antragstellerseite also nicht. Auch die Online Scheidung ist keinesfalls kostenlos, sondern meint lediglich, zu den gleichen Kosten den Anwalt online zu beauftragen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für das Gericht und den Anwalt aufzubringen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen.
Wenn Sie auf einer Seite lesen, man könne dort viel Geld sparen oder Schlagworte wie z.B.“ preiswert, günstig, sparen“ finden, versucht wahrscheinlich jemand durch Marketing bei Ihnen die falsche Vorstellung zu wecken, es gäbe zwischen den verschiedenen Seiten einer Online Scheidung einen Wettbewerb über den Preis. Die Wahrheit ist: Es ist völlig egal, welchen Anwalt Sie beauftragen, da die Gebühren der Höhe nach gesetzlich geregelt sind. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es nicht und ein Kostenvergleich der Scheidungskosten ist nicht möglich. Das Marketing versucht einen anderen Eindruck zu erwecken. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die überall gleich hohen Gebühren an mancher Stelle so dargestellt werden, als würde man nur die Mindestgebühren abrechnen. Diese gibt es aber nicht. Die Formulierung Mindestgebühren statt gesetzliche Gebühren zu verwenden, klingt eben günstiger, auch wenn es nicht günstiger ist.
Sie möchten wissen, wieviel konkret Ihre Scheidung kosten wird? Die Höhe der anfallenden Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Gerne berechnen wir für Sie kostenfrei die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten (Gericht und Anwalt) für Ihr Scheidungsverfahren. Verwenden Sie hierzu einfach unser Formular oder rufen Sie an: ✆ 06251 8565952
Sie können außerdem unserer Gebührentabelle nebst Erläuterungen auf unserer Seite Download herunterladen.
2. Antragsgegner der Scheidung
Kein Anwalt benötigt, wer lediglich im Scheidungsverfahren dem von der anderen Seite durch einen Anwalt gestellten Scheidungsantrag zustimmen möchte. Auch für diesen fallen allerdings auch bei der Scheidung ohne Anwalt Kosten an und zwar in Höhe der hälftigen Gerichtskosten. Die entsprechende Kostenfolge wird das Gericht im Scheidungsbeschluss aussprechen. Auch der Antragsgegner kann grundsätzlich – auch ohne Anwalt – Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen.
In welcher Höhe auch ohne Anwalt Kosten im Rahmen der Scheidung für das Gericht anfallen, können Sie auf unserer Seite Gerichtskosten Scheidung nachlesen. Im Durchschnitt fallen hier gerundet etwa 180,00 Euro bis 350,00 Euro als anteilige Gerichtskosten an.
Kurz zusammengefasst: Für die Beantragung der Scheidung ist zwingend die Beauftragung eines Anwalts erforderlich. Bei jedem Scheidungsverfahren fallen daher zumindest für den Antragsteller Anwaltskosten an. Günstiger ist es für den Antragsgegner, der ohne eigenen Anwalt am Scheidungsverfahren beteiligt ist. Wer nur der Scheidung zustimmt, benötigt nicht zwingend einen Rechtsanwalt, muss aber in der Regel die halben Gerichtskosten tragen. Diese betragen meist rund 180 bis 350 Euro.
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Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.
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Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
Scheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus. Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.
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Bei der Scheidung ohne eigenen Anwalt fallen für die Antragsgegnerseite grundsätzlich Gerichtskosten an. Nach der Kostenentscheidung des Gerichts sind die bei Gericht anfallenden Gebühren jeweils zur Hälfte von den Ehegatten zu tragen.
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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach