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Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil verloren

Kurz erklärt: Scheidungsbeschluss

 

Eine Ehe kann nur durch ein Gericht geschieden werden. Die Entscheidung, welche die Scheidung ausspricht, ergeht durch Beschluss, dem sog. Scheidungsbeschluss. Mit Rechtskraft des Beschlusses ist die Ehe aufgelöst. Bei Verfahren bis zum 31.08.2009 erging die Entscheidung durch Urteil (sog. Scheidungsurteil). Bei Verlust kann beim Familiengericht eine weitere beglaubigte Abschrift angefordert werden.

 

Was Sie tun können, wenn der Scheidungsbeschluss oder das Scheidungsurteil verloren gegangen ist

Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss verloren
Scheidungsbeschluss Familiengericht

Am Ende des Scheidungsverfahrens haben Sie vom Familiengericht ein Scheidungsurteil (gerichtliche Verfahren bis zum 31.08.2009) oder einen Scheidungsbeschluss (gerichtliche Verfahren seit dem 01.09.2009) erhalten, welches mit einem Rechtskraftvermerk versehen ist und als Nachweis Ihrer Scheidung dient. Die entsprechende Entscheidung haben Sie als Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift erhalten. Eine Teilausfertigung des Scheidungsbeschlusses hat das Familiengericht am Ende des Verfahrens im Regelfall automatisch den Beteiligten übersandt. Das Original des Scheidungsurteils oder des Scheidungsbeschlusses (sog. Urschrift) ist bei den Akten des Gerichts verblieben. Wenn Sie daher Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss verloren oder verlegt haben, ist es grundsätzlich möglich, als Ersatz für die verloren gegangene „Scheidungsurkunde“ eine beglaubigte Abschrift des bei Gericht verbliebenen Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses anzufordern.

Zur Anforderung einer weiteren beglaubigten Abschrift setzen Sie sich daher mit dem seinerzeit für die Scheidung zuständigen Gericht in Verbindung. Dies entweder persönlich oder schriftlich. Im Idealfall können Sie dem Gericht auch das Aktenzeichen mitteilen. Das gerichtliche Aktenzeichen für eine Scheidung sieht etwa so aus: 26 F 1345/20. Die letzte Ziffer entspricht dem Jahr der Einreichung des Scheidungsantrages.

Scheidungsbeschluss (früher Scheidungsurteil)
Original Scheidungsbeschluss verbleibt bei Gericht

Sollten Sie nicht mehr wissen, wo Sie geschieden wurden, wird es schwieriger. Möglicherweise haben Sie noch andere Unterlagen von Ihrem Scheidungsverfahren und können dort ersehen, welches Gericht zuständig war und wie das Aktenzeichen lautet. Um das zuständige Gericht und das Aktenzeichen herauszubekommen, können Sie sich auch an Ihren seinerzeitigen Rechtsanwalt wenden. Dieser hat möglicherweise die Akte und damit auch eine Kopie des Scheidungsurteils oder des Scheidungsbeschlusses (noch) archiviert. Auch Ihr geschiedener Ehegatte sollte die Entscheidung noch vorliegen, so dass Sie das Familiengericht und das Aktenzeichen erfragen können. Ihren geschiedenen Ehegatten können Sie auch bitten, dass dieser eine beglaubigte Kopie der gerichtlichen Entscheidung bei einem Notar für Sie fertigen lässt. Meist reicht diese beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses im Rechtsverkehr aus, um die Scheidung nachzuweisen. Sie können sich auch an das Standesamt wenden, bei dem Sie damals geheiratet haben, um zu ermitteln, durch welches Gericht das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss erlassen wurde. Diesem ist im Normalfall nach Rechtskraft der Scheidung das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk unmittelbar durch das Gericht übersandt worden, damit das Eheregister geändert wird. Der Auflösungvermerk Ihrer Ehe wird im Eheregister auf Grundlage des Scheidungsbeschlusses eingetragen. Ugs. wird der Scheidungsbeschluss oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk an mancher Stelle auch Scheidungsurkunde genannt.


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    Kurz erklärt: Scheidungsurteil verloren - wo bekomme ich ein neues?

     

    Amtsgericht - Familiengericht - ScheidungBei dem seinerzeit zuständigen Gericht für die Scheidung verbleibt die Urschrift des Scheidungsbeschlusses (bis 2009 Scheidungsurteil). Dort kann die Erteilung einer weiteren Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Scheidungsbeschlusses aufgrund des Verlustes beantragt werden. Soweit möglich, sollte das Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens angegeben werden. Ugs. wird an mancher Stelle die Entscheidung des Gerichts in Form eines Beschlusses oder Urteils mit Rechtskraftvermerk auch Scheidungsurkunde genannt.

     


     

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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach