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„Scheidung mit nur einem Anwalt – wie geht das?“

Einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt

Wer sich einig ist, möchte gerne bei den Kosten der Scheidung sparen. Die Option, nur einen Anwalt am Verfahren zu beteiligen, ist hierfür tatsächlich der einzige richtige Weg. Zumindest für den Ehegatten, der die Scheidung beantragen möchte, ist die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt und Teilung der Kosten mit dem anderen Ehegatten, die günstigste Möglichkeit der Scheidung. Ganz ohne Anwalt geht es im gerichtlichen Verfahren bei einer Scheidung nicht.

Wie funktioniert die Scheidung mit einem Anwalt?

Kosten teilen bei Scheidung mit einem Anwalt
Kostenteilung Scheidung

Fair geht vor: Funktionieren kann die Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt und Kostenteilung nur, wenn die Ehegatten sich entsprechend abstimmen. Denn einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht, da dem Rechtsanwalt gesetzlich verboten ist, beide Ehegatten im Scheidungsverfahren zu vertreten.

Ohne Vereinbarung ist gesetzlich auch vorgegeben, wer die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen hat: Jeder hat seinen eigenen Anwalt selbst und die angefallenen Gerichtskosten jeweils zur Hälfte zu zahlen. Derjenige, der die Scheidung beantragt, hat daher immer die größere Kostenlast, da er ohne Vereinbarung die Kosten des einen Anwalts, der ja der eigene ist, alleine tragen muss. Abstimmen können Sie natürlich auch, wer die Scheidung einreichen soll. Nach unseren Erfahrungen ist dies oft die Seite, die sich auch während der Ehe um den „Papierkram“ gekümmert hat. Ein gewisses Maß an wechselseitigem Vertrauen ist in jedem Fall erforderlich und derjenige ohne anwaltliche Vertretung muss sich im Klaren sein, dass im Falle von auftretenden Streit oder Problemen, der eine am Verfahren beteiligter Rechtsanwalt ausschließlich die Interessen des Antragstellers wahrnehmen wird.

Scheidung durch Gericht nach Zustimmung

Kein gemeinsamer Anwalt bei Scheidung

Vorsicht: Kein (seriöser) Rechtsanwalt wird für beide Seiten im Verfahren tätig werden. Ist nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt, ist dieser immer als Antragstellervertreter tätig und wird auch nur für diesen einen Antrag stellen.

Skepsis ist daher immer angebracht, wenn ein Anwalt den Eindruck erweckt, er würde den Scheidungsantrag (quasi) für beide Ehegatten einreichen, den Antragsteller „nur“ offiziell bei Gericht vertreten oder die Eheleute gemeinsam beraten. Auch Formulierungen wie, eine einvernehmliche Scheidung würde die Rechtsanwaltsgebühren merklich reduzieren, da dann nur ein Scheidungsanwalt für beide Ehepartner gemeinsam benötigt werden würde, suggerieren eine automatische Kostenersparnis und eine gemeinsame Vertretung durch den Anwalt.

Ohne Vereinbarung der Kostenteilung wird es immer bei der gesetzlichen Kostenfolge bleiben und die Antragstellerseite wird alleine die Anwaltskosten tragen müssen. Es ist dabei völlig egal, ob nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt ist oder beide Seiten sich anwaltlich vertreten lassen. Ärgerlich ist, wenn der Anwalt die nötige Vereinbarung der Kostenteilung nicht angesprochen hat und Sie das nicht wussten. Nachträglich eine Vereinbarung zu treffen, gelingt nur selten.

Lassen sich Kosten sparen mit nur einem Anwalt bei Scheidung?

Die günstige Scheidung ist für Sie als Antragstellerseite nur zu erreichen, wenn Sie offen mit Ihrem Ehegatten diese rechtliche Situation erörtern, gemeinsam den Entschluss fassen, die Scheidung einvernehmlich durchzuführen und sich auch einig sind, die Kosten insgesamt hälftig zu teilen. Einen anderen Weg gibt es nicht, um so günstig wie möglich geschieden zu werden. Wer auf bestimmten Seiten einen anderen Eindruck gewinnt, ist auf das Marketing der Online Scheidung hereingefallen. Günstiger kann es dort auch im Jahr 2024 nicht sein, da es weder günstige Scheidungsanwälte noch besondere Kosten der Online Scheidung gibt.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Wir sind bundesweit tätig. Bei einer kostenlosen Anfrage erhalten Sie von uns daher immer auch eine Vereinbarung über die Kostenteilung übersandt, die Sie sich als Antragstellerseite von dem anderen Ehegatten unterschreiben lassen können.

Ihr Ehegatte will die Kosten nicht tragen? Lässt sich eine entsprechende Einigung nicht erzielen, ist gleichwohl eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt (für die Antragstellerseite) möglich. Es gilt dann die gesetzliche Kostenfolge, welche das Gericht im Scheidungsbeschluss ausspricht. Die Kosten ändern sich für den Antragsteller auch nicht, wenn ohne weitere Streitpunkte der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt. Durchführbar ist in den meisten Fällen die Scheidung auch ohne Zustimmung, wenn wenigstens ein Jahr Trennung erfolgt ist. Die Scheidung einseitig einreichen ist daher meistens unproblematisch. Auch denkbar ist natürlich die einvernehmliche Scheidung mit 2 Anwälten, bei dem dann beide Seiten eigene Anwaltskosten haben und jeweils die halben Gerichtskosten tragen müssen.

„Ist die Scheidung mit nur einem Anwalt sinnvoll?“

Wer sich als Antragsgegnerseite unsicher ist, ob ein eigener Anwalt im Scheidungsverfahren hinzugezogen werden sollte und die Kosten scheut, kann sich zunächst von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen, so dass „nur“ Kosten der Beratung entstehen. Erfolgt hieraufhin die Beauftragung für das Scheidungsverfahren, sind die Kosten der Beratung in der Regel auf die Gebühren im Scheidungsverfahren anzurechnen. Sinnvoll ist eine Beauftragung immer dann, wenn zu befürchten steht, dass eigene Rechte betroffen und möglicherweise durchzusetzen sind. Die grundsätzliche Erforderlichkeit kann meist im Beratungsgespräch geklärt werden. Die Zustimmung zur Scheidung kann auch ohne Anwalt erfolgen, so dass das Verfahren auch mit nur einem Anwalt durchgeführt werden kann. Soll eine Vereinbarung zu Protokoll gegeben werden (Vergleich), wie z.B. über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, muss auch die Antragsgegnerseite anwaltlich vertreten sein. Es macht daher regelmäßig Sinn, entsprechende Vereinbarungen vorab bei einem Notar beurkunden zu lassen.

GeldWer nicht über ausreichend Geld verfügt, kann sowohl als Antragsteller/in wie auch als Antragsgegner/in Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Im Falle der Bewilligung werden die ansonsten selbst zu tragenden Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten aus der Staatskasse gezahlt. Ist der finanzielle Engpass nur vorübergehend, z.B. aufgrund kurzer Arbeitslosigkeit oder verbessert sich das Einkommen in der Zukunft, ist eine Rückzahlungsverpflichtung an die Staatskasse denkbar. Ohne VKH gilt ansonsten, dass eine Möglichkeit der Ratenzahlung der Anwaltskosten möglichst vor Beauftragung mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt geklärt werden sollte, da hierauf kein Anspruch besteht und die Anwältin oder der Anwalt sogar die eigene Tätigkeit von einem Vorschuss bis zur Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten abhängig machen kann.

Eine Ratenzahlung bei uns im Rahmen der Scheidung ist grundsätzlich immer möglich.


Gerne können Sie uns online eine Anfrage senden, uns für ein kostenfreies Orientierungsgespräch oder einer Terminsvereinbarung anrufen: ✆ 06251 8565952

Auch bei der Scheidung online werden Sie bei uns persönlich und individuell betreut. Wir sind bundesweit tätig.


 

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung online von der Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss

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Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt

Wichtig zu wissen: Mindestens ein Anwalt bei einer Scheidung ist notwendig, der kein gemeinsamer sein kann.

ein Anwalt bei einer Scheidung notwendigDie Scheidung kann nur das Familiengericht aufgrund eines Antrags aussprechen. Im Verfahren müssen Anträge durch einen Anwalt gestellt werden (sog. Anwaltszwang). Für das Scheidungsverfahren ist daher immer ein Anwalt notwendig.

Ein zweiter Rechtsanwalt ist nicht zwingend erforderlich, wenn Einvernehmen zwischen den Ehegatten besteht. Dem Antrag auf Ehescheidung kann der andere Ehegatte auch ohne Anwalt zustimmen. Sollen eigene Anträge gestellt oder ein Antrag abgewehrt werden, muss auch der Antragsgegner einen Rechtsanwalt beauftragen.

Die Scheidung „gemeinsam einreichen“ kann man nur in dem Sinne, dass man sich einig ist, dass nur eine Seite eine Anwältin oder einen Anwalt mit der Einreichung der Scheidung beauftragt und die der Antragstellerin oder dem Antragssteller entstehenden Rechtsanwaltskosten gemeinsam getragen werden. Zum gemeinsamen Anwalt wird der Rechtsanwalt hierdurch aber nicht.

Mit nur einem Anwalt bei einer Scheidung Kosten sparen, ist keine (Neu-) Erfindung der Online Scheidung. Diese Möglichkeit gibt es nicht erst seit dem Jahr 2024, sondern war auch schon im letzten Jahrhundert nicht anders. Der Gesetzgeber hat dies 1977 bewusst so geregelt, um den Ehegatten ohne Streit das gerichtliche Verfahren zu erleichtern.

Welchen Rechtsanwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Anwalt einvernehmliche ScheidungAuf manchen Seiten kann man lesen, dass sich der Rechtsanwalt auf einvernehmliche Scheidungen spezialisieret habe. Nach diesseitiger Auffassung bedarf es allerdings keiner Spezialisierung, um keine streitigen Anträge zu stellen. Die Ehescheidung gehört zur klassischen Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Familienrecht. Dieser kann Sie natürlich bei einer einvernehmlichen Scheidung genauso gut wie im Streitfall vertreten. Und nur der Rechtsanwalt, der die gesamte familienrechtliche Situation im Auge hat, kann Sie auch auf mögliche regelungsbedürftige oder problematische Punkte hinweisen.

Inhalt dieser Seite: Wie funktioniert die (einvernehmliche) Scheidung mit einem Anwalt 2024


Aktualisiert am 12. September 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach