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Info: Aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2024 – Unterhalt Kinder – Download als PDF
„Was muss bei einer Trennung alles geregelt werden?“
Was bei Trennung und Scheidung zu regeln ist
Was im Falle der Trennung alles zu regeln ist, sollte immer individuell beurteilt werden. Im Zweifel sollten Sie sich durch einen Anwalt beraten lassen. Dies kann auch schon vor der Trennung sinnvoll sein, um hier keine Fehler zu machen. Einige Antworten zu Fragen finden Sie auf unseren Seiten Familienrecht ABC und Scheidungsrecht (FAQ).
Was ist zu tun bei einer Scheidung?
Wer sich 2024 getrennt hat, verlassen wurde oder auch die Scheidung ansteht, weiß häufig nicht, was alles zu tun oder zu bedenken ist. Die nachfolgende Auflistung soll Ihnen ein paar Denkanstöße geben, woran Sie im Falle der Trennung und auch im Zusammenhang mit der Scheidung denken sollten. Eine individuelle Beratung kann diese Liste nicht ersetzen. Diese erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einige Regelungen für die Zeit nach Scheidung sind gegebenenfalls (wenn hierüber vorab keine Einigung zu erzielen ist) im Scheidungsverfahren als streitige Folgesache mit einzubeziehen. Streitige Punkte im Scheidungsverfahren führen jedoch immer zu höheren Scheidungskosten und meist auch zu einer längeren Verfahrensdauer. Wer eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen hat oder sich sonst einig ist, kann die Scheidung in der Regel in einem überschaubaren Zeitraum und zu vorher kalkulierbaren Kosten durchführen.
Regelungen bei Trennung:
- Regelung und Berechnung Unterhalt Kind/er
- Regelung und Berechnung Trennungsunterhalt
- Klärung Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Ausgleichsanspruch aufgrund gemeinsamer Haftung gegenüber Dritten
- Nutzung und Verteilung des Hausrates
- Nutzung der Wohnung oder des Hauses
- Verwaltung gemeinsamer Immobilien
- Regelung bestehender Verbindlichkeiten
- Eröffnung eigenes Konto
- Kontovollmachten widerrufen
- Vorzeitiger Zugewinnausgleich
- Anpassung der Steuerklassen und Regelung im Hinblick auf die gemeinsame Veranlagung
- Änderung eines Testaments
- Klärung Versicherungsschutz
Regelungen mit oder nach der Scheidung:
- Regelung und Berechnung Kindesunterhalt
- Regelung und Berechnung Nachehelichenunterhalt
- Klärung Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Ausgleichsanspruch aufgrund gemeinsamer Haftung gegenüber Dritten
- Nutzung und Verteilung des Hausrates
- Nutzung der Wohnung oder des Hauses
- Verwaltung gemeinsamer Immobilien
- Regelung bestehender Verbindlichkeiten
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich
Info: Der Scheidungsverbund: worüber das Familiengericht zusammen mit der Scheidung entscheidet.
Info: gemeinsames Haus
Rechtliche Beratung und Kosten
Ein Rechtsanwalt wird Sie über nötige Regelungspunkte aufklären und konkret in Ihrer Situation darauf hinweisen, was zu beachten ist. Die Kosten einer Beratung soll nach den gesetzlichen Vorgaben zwischen Anwalt und Mandant ausgehandelt werden. Sprechen Sie Ihren Anwalt daher vor der Beratung auf die Kosten an. Im Zweifel werden die Kosten hierfür auf eine mögliche anschließende Tätigkeit des Anwalts angerechnet. Bei einem sogenannten Erstgespräch beträgt die Beratungsgebühr maximal EUR 190,00 zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer (§ 34 RVG). Sprechen Sie uns auf eine Rechtsberatung (auch online u. telefonisch) im Zusammenhang mit Ihrer Trennung und/oder Scheidung unverbindlich an.
Einvernehmliche Scheidung
Wenn alles zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten geregelt ist, kann nach einem Jahr Trennung eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchführt werden. Da Streitigkeiten nicht mehr bestehen, können hohe Rechtsanwalt- und Gerichtskosten eingespart werden, da sich der Verfahrenswert (früher Streitwert) nur auf das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich bezieht.
Die Beauftragung nur eines Anwalts ist dann meist ausreichend. Als gemeinsamer Anwalt kann eine Beratung aufgrund der Trennung oder Vertretung im Rahmen der Scheidung aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Die Zustimmung zur Scheidung kann auch ohne eigenen Anwalt erklärt werden.
Info: Was regelt das Gericht bei Scheidung? | Was passiert, wenn mein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt?
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Scheidung online spart Zeit und Aufwand
Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich
Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.
Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post
- eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
- den Entwurf des Scheidungsantrages
- eine Vollmacht
übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online)
Auszug aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
§ 34 RVG Beratung, Gutachten und Mediation
(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jedoch jeweils höchstens 250 Euro. § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.
(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.
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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach