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Rechtsanwalt: Zulassung beim Familiengericht oder einem bestimmten Gericht

Muss ein Anwalt bei einem bestimmten Familiengericht zugelassen sein, um dort die Scheidung einreichen zu können?


Nachdem früher Rechtsanwälte in Verfahren mit Anwaltszwang nur an einem bestimmten Gericht und dies örtlich beschränkt auftreten durften, gilt eine örtliche Beschränkung schon lange nicht mehr. Mit der Änderung des Berufsrechts im Jahr 2007 ist auch die Zulassung an einem bestimmten Gericht nicht mehr vorgesehen.

Insbesondere kann seit 2007 die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten. Bis dahin galt eine fünfjährige Wartefrist. Es gilt daher schon lange, dass jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt bereits mit Zulassung zur Anwaltschaft bei jedem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht auftreten darf.

Rechtsanwalt kann in ganz Deutschland die Scheidung einreichenDie Zulassung zur Anwaltschaft erfolgt auch nicht mehr bei einem bestimmten Gericht, sondern bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer. Tatsächlich findet sich bei manchen Rechtsanwälten auf deren Homepage oder sogar deren Briefkopf auch noch 2024 der Hinweis, sie seien an oder bei einem bestimmten Gericht oder allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Ob diese Anwälte die Änderungen zur Jahrhundertwende im Berufsrecht nicht mitbekommen haben oder zugelassen sein mit auftreten dürfen verwechseln, ist hier nicht bekannt. Ein Rechtsanwalt ist bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen und kann bundesweit bei jedem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht auftreten und daher auch bei jedem Familiengericht in Deutschland für seinen Mandant die Scheidung einreichen.

Für den Bundesgerichtshof (BGH) gelten Sondervorschriften.

Der Scheidungsantrag muss nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland immer durch einen Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Ohne Anwalt geht es daher nicht. Eine örtliche Beschränkung gibt es jedoch schon lange nicht mehr.

Die Scheidung kann daher von jedem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bei jedem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts eingereicht werden. Eine örtliche Zulassung gibt es nicht (mehr).

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


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    Wir reichen für Sie die Scheidung an jedem Familiengericht in Deutschland ein


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    Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

    Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


     

     

     

    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Info: gemeinsamer Anwalt bei Scheidung

    Wie kann ich die Scheidung einreichen und was ist eine Online-Scheidung?

    Info: Was ist ein Scheidungsanwalt?


    AmtsgerichtJeder zugelassene Rechtsanwalt kann bei jedem Familiengericht in Deutschland die Scheidung einreichen. Eine Beschränkung auf ein bestimmtes Gericht oder einen Gerichtsbezirk gibt es nicht.


    Info – Zulassung Rechtsanwalt: Die Zulassung als Rechtsanwalt setzt die Befähigung zum Richteramt (2. juristisches Staatsexamen) voraus. Eine Zulassung muss bei der für den Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragt werden. Wirksam wird die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit Aushändigung der Zulassungsurkunde. Die Ausbildung bis zum 2. Staatsexamen hat in der Regel mindestens 7-8 Jahre gedauert. Wer auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für die Scheidung ist, sollte die Suche auf einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht oder ein Fachanwalt für Familienrecht konzentrieren. Rechtlich zulässig ist zwar, dass jeder Anwalt den Antrag bei Gericht stellen kann, jedoch ist nicht jeder Rechtsanwalt im Familienrecht tätig. Da es keine Zulassung einer Anwältin oder eines Anwalts an einem bestimmten Gericht mit Ausnahme beim Bundesgerichtshof gibt, kann jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt die Scheidung bei allen Familiengerichten in Deutschland einreichen.


    Scheidung onlineInfo – Online-Scheidung: Bei einer sog. Scheidung online wird ein Anwalt per Online-Formular mit der Einreichung der Scheidung beim Familiengericht beauftragt. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes. Das Besondere ist nur die Online-Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel. Wenn Sie bei einem Scheidungsservice oder einer Servicewelt Ihre Daten eingeben, sind Sie wahrscheinlich zur Handelsware eines Anwaltsvermittlers geworden. Die Scheidung beantragen kann man dort auch im Jahr 2024 nicht. Schauen Sie daher immer in das Impressum, ob die Seite von einem zugelassen Rechtsanwalt angeboten wird. Die Werbung der Online Scheidung verspricht meistens mehr als in der Praxis möglich ist.


     

    Inhalt dieser Seite: Zulassung Rechtsanwalt bei Gericht


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach