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„Muss ich einen Anwalt für die Scheidung haben?“
Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?
Bei dem für die Scheidung zuständigen Familiengericht besteht grundsätzlich Anwaltszwang, so dass in den meisten Fällen, so auch bei einem Scheidungsantrag, ein Antrag nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden kann.
Wer die Scheidung beantragen möchte, muss daher auch 2024 zwingend einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen.
Auch ohne ausdrücklichen Antrag eröffnet das Familiengericht im Scheidungsverfahren immer auch als Folgesache das Versorgungsausgleichsverfahren, um den „Rentenausgleich“ durchzuführen oder aber zumindest zu prüfen, ob der Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht durchgeführt wird. Möchte ein (Ex-) Partner weitere Scheidungsfolgen zur Entscheidung durch das Gericht stellen, ist ein entsprechender Antrag durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erforderlich.
Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen einig, ist es ausreichend, wenn einer der beiden eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Die Zustimmung zur Scheidung ist nach der ausdrücklichen Regelung im Verfahrensrecht auch ohne Anwalt möglich. Man spricht hier auch von einer einverständlichen oder einvernehmlichen Scheidung.
Gut zu wissen: Auch ohne Zustimmung ist meistens nach einem Jahr Trennung die Scheidung möglich
Der Ehegatte ohne anwaltliche Vertretung sollte hierbei beachten, dass bei Auftreten von zunächst nicht erwartenden Schwierigkeiten erforderlich werden kann, dass sich beide Ehegatten anwaltlich vertreten lassen, um die eigenen Rechte ausreichend wahrzunehmen. Denkbar ist natürlich auch, sich vorab oder parallel im Verfahren anwaltlich beraten zu lassen, ohne eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren zu beauftragen. Wird ein konkreter Antrag im Scheidungsverfahren erforderlich, ist die Beauftragung zur Wahrung der eigenen Rechte notwendig.
Um Anwaltskosten zu sparen, ist meist die Einschaltung eines weiteren Anwalts nicht gewollt. Damit auch der Antragsteller oder die Antragstellerin der Scheidung hiervon profitiert, ist die Vereinbarung der Kostenteilung erforderlich. Ohne eine entsprechende Vereinbarung ist auch klar, wer die Kosten des Anwalts zu zahlen hat. Immer derjenige, welcher diesen auch beauftragt hat. Sinnvoll ist es daher immer, das Vorgehen und den Ablauf der beabsichtigten einvernehmlichen Scheidung mit dem anderen Partner abzustimmen.
Übrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.
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Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung online von der Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss
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Gut zu wissen: Kein gemeinsamer Anwalt bei Scheidung
Die Scheidung kann nur das Familiengericht aufgrund eines Antrags aussprechen. Im Verfahren müssen Anträge durch einen Anwalt gestellt werden (sog. Anwaltszwang). Der Antragsteller der Scheidung braucht daher immer einen Anwalt. Dieser darf aber niemals als gemeinsamer Anwalt tätig werden. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Scheidung in 2024 oder auch im Folgejahr.
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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach