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Was bedeutet Blitzscheidung?

„Werde ich bei einer Blitzscheidung schneller geschieden und wieso hat mein Anwalt und das Gericht hiervon noch nie gehört?“

Gibt es im Jahr 2024 tatsächlich eine Blitzscheidung als schnelle Scheidung in Deutschland?

Blitzscheidung

Kurz erklärt: Was ist eine Online Scheidung

 

Bedeutung Online Scheidung
Schlagworte bei der Werbung

Bei einer sog. Online Scheidung oder Scheidung online wird ein Anwalt per Online-Formular mit der Einreichung der Scheidung beim Familiengericht beauftragt. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes. Für die Einreichung der Scheidung muss ein Anwalt beauftragt werden. Das Besondere ist nur die Online-Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel. Begriffe im Zusammenhang der Online-Scheidung wie Blitzscheidung oder Express-Scheidung sind daher meist nur ein Mittel der Werbung, eine besonders schnelle Scheidung zu suggerieren. Die Dauer des gerichtlichen Scheidungsverfahrens hängt nicht von der Form der Beauftragung des Anwalts ab. Am schnellsten können Sie geschieden werden, wenn Sie keinen Streit mit Ihrem Ehegatten haben und nicht alle vom Gericht gesetzten Fristen voll ausschöpfen. Ist im Verfahren der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen, kann der Scheidungstermin oft schon nach 4 Wochen stattfinden. Dies unabhängig davon, ob Sie einen Anwalt online oder in dessen Kanzlei beauftragt haben.

 

Die Express-Scheidung mit oder ohne Trennungsjahr

Wie schnell ist eine Bltzscheidung? Die angeblich schnelle Scheidung im Internet oder warum es keine Blitzscheidung gibt.

Schnelle Scheidung in der Werbung und der Praxis: Würden Sie ein Scheidungsverfahren, das schnell mal mehr als 1 Jahr dauert, als Blitzscheidung bezeichnen?

Wer den emotional oft belastenden Weg der Scheidung geht, möchte gerne auch eine schnelle Scheidung und zwar unabhängig davon, ob Streit zwischen den Ehegatten besteht oder nicht. Oft haben wir schon den Satz gehört „ich möchte einfach das Verfahren so schnell wie möglich hinter mich bringen.“ ,  „wie lange dauert es jetzt noch bis zum Scheidungstermin?“ oder „wann bekomme ich den Scheidungsbeschluss?“ Die Sehnsucht nach einer schnellen Scheidung ist verständlicherweise meist groß und die Werbung der einen oder anderen sog. Online-Scheidung macht sich das zu nutze. Schnell sind Begriffe wie z.B. „Blitzscheidung“ oder „sofortige Scheidung“ gefunden, die die Hoffnung auf eine schnelle Scheidung näher rücken lässt.

Ist eine blitzschnelle Express-Scheidung in Deutschland möglich? Gibt es einen Express-Scheidungsantrag oder eine Schnellscheidung? In der Werbung der Online Scheidung ist diese zu finden. In der gerichtlichen Praxis werden Sie vergeblich nach einer Blitzscheidung suchen.

Blitzscheidung ist eine Wortschöpfung der Internetwerbung, um zu suggerieren, dort sei eine schnelle Scheidung möglich.

Die Begriffe „Blitzscheidung“, „Schnellscheidung“, „Scheidungsexpress“ oder „Express-Scheidung“ und „schnelle Scheidung“ sind reine Marketingbegriffe und werden für unterschiedliche Sinnzusammenhänge verwendet. Lassen Sie sich daher nicht irritieren. Eine blitzschnelle Scheidung sieht das Gesetz auch im Jahr 2024 nicht vor und kann dementsprechend auch von niemand angeboten werden. Es ist nicht möglich, sich von heute auf morgen scheiden zu lassen oder das Verfahren der Scheidung durch Eingabe Ihrer Daten bei einer Online-Scheidung oder einem Scheidungsservice zu beschleunigen. Das Verfahren bei Gericht ist immer gleich (schnell). Eine Blitzscheidung kennt das Gesetz nicht.

Ladung zum ScheidungsterminGibt es Gründe für eine schnelle Scheidung?

Wer schnell geschieden werden möchte, hat meist auch gute Gründe hierfür. Für das familiengerichtliche Verfahren sind diese aber grundsätzlich ohne Belang. Das Gericht wird daher bei jeder Scheidung grundsätzlich in gleicher Weise verfahren, so dass die eigenen Gründe nicht zur Beschleunigung des Verfahrens führen.

Blitzscheidung ist kein rechtlicher Begriff, sondern ein Werbebegriff, der bei Ihnen die Hoffnung einer schnellen Scheidung wecken soll und das Ziel hat, das Mandat von Ihnen für das Scheidungsverfahren zu erhalten. Schneller ist die Scheidung dadurch nicht. Bei den nachfolgenden drei Konstellationen soll es sich nach der Werbung um eine Express-Scheidung oder Blitzscheidung handeln, wobei meist unerwähnt bleibt, dass Grundvoraussetzung für das Tätigwerden des Gerichts ist, dass der Gerichtskostenvorschuss von Ihnen eingezahlt wurde.

 

Variante 1: Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr

„Blitzscheidung“ ohne Trennungsjahr als sofortige Scheidung

Als Voraussetzung der Scheidung muss in der Regel das Trennungsjahr abgelaufen sein. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn Härtefallgründe vorliegen. Da dann das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muss, wird hier oft der irreführende Begriff „Blitzscheidung“ verwandt oder von der sofortigen Scheidung gesprochen. Lassen Sie sich nichts vormachen. Eine Härtefallscheidung ist in der Praxis keine Blitzscheidung, sondern ermöglicht nur, vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einzureichen. Da hier in der Regel auch gestritten wird, ob die Gründe für eine unzumutbare Härte vorliegen, handelt es sich also meist um ein streitiges Verfahren, was in der Praxis in der Regel auch eine längere Verfahrensdauer mit sich bringt, da das Gericht streitige Punkte klären muss. Auch wenn Sie daher früher die Scheidung aufgrund vorliegender Härtefallgründe einreichen, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch früher geschieden werden. Da Härtefallgründe bei Gericht dargelegt und bewiesen werden müssen, kann ein entsprechendes Verfahren länger dauern als die Einreichung der Scheidung nach einem Jahr Trennung. Schneller ist eine Härtefallscheidung daher in der Praxis nicht unbedingt, so dass der Begriff Blitzscheidung in diesem Zusammenhang irreführend ist. Die Scheidung erfolgt auch nicht sofort. Formular VersorgungsausgleichAuch bei der Härtefallscheidung muss das Gericht grundsätzlich auch über den Versorgungsausgleich (VA) entscheiden und der Ausspruch der Scheidung vor Klärung des VA ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. OLG Stuttgart, 11 UF 76/15). Die Klärung nimmt regelmäßig mehrere Monate in Anspruch. Vorab müssen beide seiten das Formular zum Versorgungsausgleich übersenden. Arbeiten nicht beide Ehegatten mit, was bei einer streitigen Auseinandersetzung aufgrund der Emotionen oft vorkommt, kann es auch mal mehr als ein Jahr dauern. Haben Sie sich so eine Blitzscheidung oder sofortige Scheidung, wie die Härtefallscheidung an mancher Stelle auch genannt wird, vorgestellt? Die Möglichkeit, aufgrund des Vorliegens von Härtefallgründen, die Scheidung sofort einzureichen, bedeutet daher noch nicht, auch sofort geschieden zu werden. Die Scheidung wird das Familiengericht erst aussprechen, wenn Streitpunkte und alle Folgesachen geklärt sind. Das kann bei einer streitigen Auseinandersetzung im ungünstigen Fall mehrere Jahre dauern.

Das Risiko, dass Ihr Scheidungsantrag zurückgewiesen wird, ist bei einer Härtefallscheidung auch erheblich größer als bei Einreichung der Scheidung nach einem Jahr Trennung, da von Ihnen neben der Zerrüttung der Ehe auch der Härtefall dargelegt und bewiesen werden muss. Auch ist die emotionale Belastung meist ungleich höher bei der sog. Blitzscheidung, die eigentlich ja auch eine Härtefallscheidung ist und in der Regel streitbeaftet ist.

Zu den Härtefallgründen heißt es im § 1565 II BGB:


„Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.“


Was so mancher als Härtegrund empfindet, ist für das Gericht noch längst keiner. Hier müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.B. andauernde Gewalt in der Ehe und Morddrohungen. Alleine fremdgehen reicht nicht aus, kann aber ein Härtefall sein, wenn z.B. die Ehefrau aus der entsprechenden Affäre oder neuen Beziehung ein Kind erwartet. Nicht alle Gerichte bewerten einen Härtefall gleich. Alle Gerichte stellen hier aber dennoch hohe Anforderungen.

Einfach und schnell ist es daher in den meisten Fällen nicht, ohne Trennungsjahr geschieden zu werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass in Ihrem Fall ein Härtegrund vorliegt, lassen Sie sich in Ruhe von einem Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell Ihre Daten im Internet eingeben. Ein mit Schwerpunkt im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt mit entsprechender Erfahrung kann schnell im laufenden Gespräch beurteilen, ob hier konkret Härtefallgründe vorliegen und ob Aussicht besteht, dies auch bei Gericht durchzusetzen und es im konkreten Fall Sinn macht, entsprechend vorzugehen. Können Sie die tatsächlich vorhandene Härtefallgründe nicht nachweisen, wird das Gericht Ihren Scheidungsantrag zurückweisen. Nachdem mit Ihnen die Erfolgsaussichten und mögliche Kostenrisiken erörtert wurden, können Sie dann, am besten auch in Ruhe, überlegen, ob Sie trotz bestehendem Kostenrisiko unmittelbar die Scheidung einreichen lassen oder aber zunächst das Trennungsjahr abwarten möchten.

„Schnell Scheidung ohne Trennungsjahr?“

Fazit: Bei der Härtefallscheidung werden Sie nicht sofort geschieden. Härtefallgründe ermöglichen lediglich, den Scheidungsantrag auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres einzureichen. Eine streitige Auseinandersetzung bei Gericht führt selten zu einer schnellen Scheidung. Die Scheidung wird erst ausgesprochen, wenn auch der Versorgungsausgleich und möglicherweise weitere Folgesachen entscheidungsreif sind.

 

Variante 2: Schnelle Scheidung online

Blitzscheidung
Schnelle Scheidung in der Werbung

„Blitzscheidung“ als schnelle online Scheidung

Es gibt einen Anwaltsvermittler, der Blitzscheidung (auch) in einem anderen Sinnzusammenhang verwendet. Als besonderer Service für die Scheidung wird dann der Scheidungsantrag statt nach ein paar Tagen innerhalb von 1 bis 2 Tagen eingereicht. Blitzscheidung oder Expressscheidung bedeutet bei diesem Anwaltsvermittler daher, dass Ihr mehrmonatiges Scheidungsverfahren als besonderer Service wenige Tage früher als sonst dort üblich eingeleitet wird. Dies zusätzlich mit dem Hinweis, dass ein Anwalt hierfür oft mehrere Wochen benötigt. Mehrere Wochen, um einen Scheidungsantrag für eine einvernehmliche Scheidung einzureichen? Vielleicht handelt es hierbei um Anwälte, die ein Problem haben, da das Farbband der Schreibmaschine, die sie noch benutzen, nicht mehr lieferbar ist. Die Regel ist das ganz sicher nicht. Wir wissen auch nicht, an welche Anwälte eine Vermittlung üblicherweise durch diesen Scheidungsservice erfolgt. Die als schnelle und exklusive Express-Scheidung beworbene Blitzscheidung bedeutet daher für Sie im Klartext: Durch einen Anwaltsvermittler werden Sie an einen Ihnen vorher nicht bekannten Anwalt vermittelt, der für Sie nach wenigen Tagen ganz normal die Scheidung einreicht. Es fallen wie überall die gesetzlichen Gebühren an. Ob Sie von Ihrem Anwalt ausreichend aufgeklärt und beraten werden, lässt die Werbung offen.

„Schneller mit Online-Scheidung?“

Fazit: Der nicht erforderliche Besprechungstermin beim Anwalt und die Kommunikation über das Internet können Zeit sparen. Auf das eigentliche Scheidungsverfahren und die mehrmonatige Dauer wirkt sich diese Vorgehensweise nicht aus. Auch bei der Online-Scheidung kann man daher bei seriöser Betrachtungsweise kaum von einer Blitzscheidung reden.

 

Variante 3: Scheidung innerhalb 1h

„Blitzscheidung“ als sog. Expressscheidung ohne Beratung bei vollen Kosten

Auch gibt es Anbieter einer Online Scheidung, die die Einreichung der Scheidung innerhalb weniger Stunden versprechen. Hier wird geworben, den Scheidungsantrag innerhalb z.B. 1h, 4h oder 24h bei Gericht einzureichen. Meist erfolgt auch der pauschale Hinweis, ohne auf die konkreten Risiken hinzuweisen, dass der Scheidungsantrag schon nach 10 Monaten Trennung eingereicht werden könne. In diesen Fällen hat der Anwalt tatsächlich blitzschnell mehr als die Hälfte der insgesamt anfallenden Gebühren verdient. Ob Ihre Scheidung dann reibungslos verläuft, da ohne ausreichend Zeit für eine Erörterung mit Ihnen u.U. vorhersehbare Probleme übersehen wurden, wird sich dann später herausstellen und möglichweise das Verfahren erheblich verzögern oder erschweren, statt ein schnelles Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Möglicherweise ist eine teure Rücknahme des Scheidungsantrages erforderlich, um nicht noch mehr Kosten tragen zu müssen. Begriffe wie Scheidungsexpress, Express-Scheidung, Schnellscheidung oder Scheidung so schnell wie möglich, die exklusiv und schnell sein soll, dienen daher nur einer schnellen Auftragserteilung und haben daher überwiegend Vorteile für den Anwaltsvermittler und den Anwalt, da schnell und mit wenig Aufwand Umsatz generiert wurde. Der Hinweis in diesem Zusammenhang, dass nur die Mindestgebühren anfallen, bedeutet, dass Sie die überall anfallenden gesetzlichen Gebühren zahlen und genau 0% Kosten gespart haben. Gespart hat dann der Anwalt, nämlich Zeit für eine in den Kosten enthaltende Beratung vorab. Ein Marketing, das also auf Ihre Hoffnung, so schnell wie möglich geschieden zu werden, setzt. In wenigen Stunden Ihr Scheidungsantrag bei Gericht und danach wird durch das Gericht der Scheidungstermin festgesetzt, ist an mancher Stelle zu lesen. Dass dazwischen ein mehrmonatiges Verfahren liegt, bei dem Sie mitwirken müssen und daher eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt tunlich ist, bleibt dabei unerwähnt. Ob Sie eine Express-Scheidung per Scheidungsexpress gebucht haben, kümmert das Gericht jedenfalls nicht. Wenn etwas bei Einreichung des Scheidungsantrages übersehen wurde, weil der Scheidungsantrag nicht ordentlich vorbereitet wurde, allerdings schon. Wo schnell gehandelt wird, passieren auch schnell Fehler. Schon ein kleines Schreibversehen des Antragstellers im Formular zur Online Scheidung kann schon zu einer erheblichen Verzögerung des Gerichtsverfahrens führen, da das Gericht die „falschen Angaben“ zunächst geklärt haben möchte. Schnell wird die Blitzscheidung dann zur Scheidung mit Hindernissen. In Ruhe die Angaben im Entwurf des Scheidungsantrages zu überprüfen oder sogar mit dem Ehegatten zu besprechen, hätte eine solche Verzögerung vermieden. Tatsächlich haben Sie es alleine in der Hand, ob die Scheidung schnell & günstig verläuft. Nicht die Eingabe Ihrer Daten im Internet beschleunigt das gerichtliche Verfahren. Die Scheidung online  bieten wir daher auch „nur“ an, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, über kurze Kommunikationwege im Scheidungsverfahren persönlich betreut zu werden.

Fazit: Die Scheidung schnell innerhalb weniger Stunden nach der ersten Kontaktaufnahme bei Gericht, lässt das eigentliche Scheidungsverfahren nicht schneller verlaufen. Bei einem unterstellten schnellen Verlauf von nur 6 Monaten bei Gericht, sparen Sie bei einer nur 2 Tage früher eingereichten Scheidung rund 1% der Gesamtdauer von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Scheidungstermin. Diese Zeitersparnis erkaufen Sie sich mitunter teuer durch den Verzicht auf eine in den Kosten enthaltene Beratung.

 

Per Blitzscheidung schneller als erlaubt

Manchmal ist bei den ganz schnellen Online-Scheidungen der Scheidungsantrag schneller als der Blitz bei Gericht. Hier häufen sich immer mehr die Fälle, in denen wir beauftragt werden, die Scheidung einzureichen und sich dann herausstellt, dass bereits ein anderer Anwalt die Scheidung eingereicht hat und die Mandantschaft sichtlich verwundert ist, da sie bis dahin davon ausgegangen war, bei einem anderen Anbieter einer Scheidung online lediglich eine unverbindliche Anfrage gestellt zu haben. Dort hatte man allerdings offensichtlich blitzschnell Fakten geschaffen, um die Verfahrensgebühr abrechnen zu können, statt zunächst den Mandanten in Ruhe aufzuklären und zu beraten. Diese Vorfälle hatten wir schon von verschiedenen Anbietern. Die dort angepriesene schnelle Scheidung online führt dann allerdings auch regelmäßig zu Verzögerungen, da das Gericht geklärt haben möchte, wer die Antragstellerseite der Scheidung nun vertritt. Von unserer Seite können wir Sie beruhigen: Die Übersendung Ihrer Daten und Unterlagen per Formular sehen wir immer als unverbindliche Anfrage an und reichen dementsprechend die Scheidung nur ein, wenn Sie nach einer Rückmeldung durch uns auch ausdrücklich die Scheidung beauftragen und die Einreichung bestätigen. Und wenn wir die Scheidung dann eingereicht haben, werden Sie dies auch mitbekommen, da wir Ihnen die Mandatserteilung und den Zeitpunkt des Eingangs der Scheidung bei Gericht über das beA ausdrücklich bestätigen und eine Abschrift des Scheidungsantrages übersenden.

 

„Blitzscheidung“ Kosten
Rechnung Gericht
Gerichtskosten-rechnung

Die Kosten für Gericht und den Rechtsanwalt bemessen sich immer am Verfahrenswert. Der Wert ist bei jeder Scheidung gleich, egal ob diese einvernehmlich oder streitig ist oder zusätzlich Härtefallgründe vorliegen. Einfluss auf die Kosten der Scheidung hat grundsätzlich auch nicht, ob es sich um eine „schnelle Scheidung“ handelt oder das Verfahren sich in die Länge zieht.

Wird im Verfahren auch über weitere Folgesachen gestritten, erhöht sich der Wert um den Verfahrenswert der Folgesache(n). Ein höherer Verfahrenswert führt zu höheren Kosten des Scheidungsverfahrens


 

Schnelle Scheidung in der Praxis

Blitzscheidung ist als Begriff im Gesetz nicht geregelt und auch umgangssprachlich nicht üblich. Bei Online-Angeboten wird der Begriff verwendet, um den Eindruck einer schnellen Scheidung bei einer Härtefallscheidung oder einer digitalen Abwicklung des Scheidungsauftrags eines Anwalts ohne Zeit für eine Beratung zu erwecken. Schneller ist eine Scheidung immer, wenn das Gericht wenige oder keine Streitpunkte entscheiden muss.

Es kann natürlich im Idealfall relativ schnell gehen, dass Sie geschieden werden, wenn Härtefallgründe bestehen. Das macht die Scheidung aber noch lange nicht zu einer Blitzscheidung oder Express-Scheidung. Im Übrigen ist der Begriff Blitzscheidung eine sehr schönredende Umschreibung für eine Härtefallscheidung, die in der Regel emotional sehr stark belastend ist und meist streitig bei Gericht auszutragen ist. Wenn alles geklappt hat und Sie schnell geschieden wurden, lag das meist daran, dass der Scheidungsantrag ordentlich vorbereitet war und das Gericht zügig gearbeitet hat.

Online-Scheidung als schneller Weg zur Scheidung? Auch online heißt nicht unbedingt schnell. Es gibt keine Express Online-Scheidung. Sicher ist ein Vorteil der Online Scheidung, dass kein Termin beim Anwalt vereinbart werden muss und alles zeitsparend online übertragen und/oder telefonisch geklärt werden kann. Deshalb bieten wir diese Möglichkeit auch an.

Scheidung einreichen online durch Anwalt - beA
Scheidungsantrag durch Anwalt online an das Gericht

Alle zugelassenen Rechtsanwälte sind Inhaber eines sogenannten besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), womit Schriftsätze elektronisch quasi in Echtzeit an das Gericht gesandt werden. Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, läuft das Verfahren immer gleich. Sich im Rahmen der Scheidung online vor Einreichung der Scheidung nach einjähriger Trennung Zeit für ein Gespräch zu nehmen, wird bei der Dauer des Scheidungsverfahrens zeitlich nicht ins Gewicht fallen, vorhersehbare Probleme aber gar nicht erst entstehen lassen. Dies kann im Verfahren sehr viel Zeit sparen. Die Redensart „Eile mit Weile“ ist auch bei Einreichung der Scheidung ein guter Rat. Verzichten Sie daher nicht auf Ihre Beratung durch Ihren Rechtsanwalt. Die Kosten Ihrer Scheidung werden dadurch nicht höher. Die schnelle digitale Verarbeitung Ihrer Daten und Einreichung des Scheidungsantrags innerhalb weniger Stunden spart dem Anwalt nur Aufwand auf Kosten Ihrer Beratung. Das Gericht interessiert sich auch nicht dafür, ob Sie den Scheidungsexpress aus der Werbung gebucht haben. Die Dauer Ihres Scheidungsverfahrens wird sich hierdurch nicht ändern. Der Anwalt kann auch nicht beeinflussen, dass das Gericht den Scheidungstermin schneller oder früher bestimmt, auch wenn es auf mancher Seite großmundig heißt, dort setze man alles daran, dass Sie möglichst schnell den Scheidungstermin bei Gericht erhalten. Möglichst schnell heißt im Klartext: Sobald das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und Platz im Terminkalender hat, bestimmt das Gericht den Termin. Ein besonderer Einsatz des Anwalts kann hier allenfalls zu einer Verzögerung führen.

Es gibt keine besonderen Gründe, die eine schnelle Scheidung rechtfertigen. Das Gericht wird alle Verfahren unabhängig von der Motivation gleich schnell bearbeiten. Härtefallgründe führen nur dazu, dass der Scheidungsantrag schon vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden kann. Das Verfahren bei Gericht verkürzt sich hierdurch nicht.

Wie Sie dazu beitragen können, dass Ihr Scheidungsverfahren möglichst ohne Verzögerungen verläuft, können Sie auf unser Seite Dauer Scheidung nachlesen. Der wichtigste Aspekt, damit Ihnen eine schnelle Scheidung gelingt, ist die Vorgehensweise der einvernehmlichen Scheidung mit Ihrem Ehegatten abzustimmen. Im Idealfall wird Ihr Partner der Scheidung zustimmen und die Teilung der Kosten mit Ihnen vereinbaren. Gelingt eine Abstimmung nicht, ist nach einem Jahr Trennung grundsätzlich auch eine Scheidung ohne Zustimmung des Partners möglich. Grundsätzlich möglich ist eine schnelle Scheidung nur dann, wenn auch der Gerichtkostenvorschuss schnell eingezahlt wird oder das Gericht schnell über die beantragte Verfahrenskostenhilfe entscheidet, was erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich ist. Denn ohne gezahlten Vorschuss für das Gericht oder bewilligter Verfahrenskostenhilfe wird das Gericht nicht tätig.


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Info: Warum die Scheidungskosten fast überall günstig und nirgendwo günstiger sind

Kurz erklärt: Blitzscheidung

 

Blitzscheidung ist eine reine Wortschöpfung des Marketings, welche synonym für eine Härtefallscheidung oder sog. Online-Scheidung verwendet wird. In der Praxis ist die schnellste Möglichkeit der Scheidung, die einvernehmliche Scheidung, bei der kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Eine Blitzscheidung, Scheidung im Eilfahren oder sofortige Scheidung kennt das deutsche Scheidungsrecht nicht. Die im Internet angebotene Express-Scheidung in Deutschland ist daher nur ein Lockmittel, über einen Anwaltsvermittler oder direkt bei einem Anwalt die Scheidung online zu beauftragen. Die schnellste Scheidung ist immer die Scheidung ohne Streit, bei der die Ehegatten die vom Gericht gesetzten Fristen nicht vollständig ausschöpfen.

 


Tags: Blitzscheidung| Expressscheidung | Schnellscheidung | Scheidung ohne Trennungsjahr | schnelle Scheidung | Express-Scheidung | Scheidungsexpress | sofortige Scheidung


Kurz erklärt: Günstigste Scheidung

 

Die einvernehmliche Scheidung und Teilung der Kosten für einen Anwalt ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. In ganz Deutschland gelten hierfür gesetzlich festgelegte Gebühren. Deshalb gibt es auch keinen Preisvergleich verschiedener Scheidungsanwälte oder einer Online Scheidung. Die Kosten sind in der Regel bei Anwalt A genauso hoch wie bei Anwalt B. Das Gericht bestimmt die Höhe durch Festsetzung des Verfahrenswertes.

Wird Ihre Scheidung besonders schnell nach Übermittlung der Daten per Formular durch den Anwalt eingereicht, bleibt keine Zeit, Sie beim Abschluss einer Vereinbarung über die Teilung der Kosten zu unterstützen. Nach den Erfahrungen hier, ist die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung beim Antragsgegner deutlich niedriger, wenn das Verfahren bereits läuft.

 

 

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Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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Die Scheidung online bieten wir an, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass viele – wie wir auch – die kurzen Kommunikationswege zu schätzen wissen und einigen, z.B. aufgrund des Wohnsitzes im Ausland oder in einer ländlichen Region, eine komfortable Möglichkeit geboten wird, einen Anwalt in Deutschland für das Scheidungsverfahren online zu beauftragen. Damit bieten wir Ihnen alle Vorteile einer Scheidung online, die es gibt. Weitere Vorteile, wie z.B. den Weg zum Glück oder die Blitzscheidung als besonders schnelle Scheidung, gibt es nur in der Werbung.

Genauso gerne können Sie uns aber auch in der Kanzlei aufsuchen. Die Kosten sind immer gleich. Egal auf welchen Weg Sie mit uns in Kontakt treten und beauftragen. Wir verstehen uns nicht als Scheidungsservice, der Ihre Scheidung digital abwickelt. Die persönliche Betreuung steht bei uns im Vordergrund.

Scheidungsbeschluss
Nicht alle Gerichte sind gleich schnell

Wenig seriös wäre es, Ihnen die Hoffnung zu machen, bei uns wäre die Scheidung besonders schnell und der Scheidungsbeschluss liege Ihnen bald vor. Wir können Ihnen zwar eine zügige Bearbeitung Ihrer Scheidung zusichern, haben jedoch nur bedingt Einfluss auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens. Bei den verschiedenen Gerichten gibt es abhängig von der Organisation des Gerichts, der Arbeitsbelastung des Familiengerichts, der personellen Situation der Geschäftsstellen oder der Arbeitsweise des konkret zuständigen Richters große Unterschiede bezüglich der Verfahrensdauer. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen ist, kommt es bei bestimmten Gerichten und Richtern durchaus vor, dass der Scheidungstermin bereits 4 bis 6 Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrages stattfindet. Dies war dann tatsächlich eine schnelle Scheidung. Die schnelle Scheidung können wir Ihnen aber trotzdem nicht zusichern.  Denn bei anderen Gerichten oder Richtern ist leider selten mit einer ähnlich schnellen Scheidung zu rechnen und der Scheidungstermin findet bei gleicher unkomplizierter Sachlage erst nach 4 bis 6 Monaten statt. Mit einer „Blitzscheidung“ sollten Sie daher nicht kalkulieren und die „Buchung“ der Scheidung per „Scheidungsexpress“ im Internet wird Sie nicht schneller ans Ziel führen. Die Blitz-Scheidung ist nur einer von vielen aus Marketinggründen erfundener Begriff ohne Bezug auf die Praxis.

Info: Scheidung günstig & schnell

 

Wie lange dauert eine Blitzscheidung?

Als Blitzscheidung ohne Trennungsjahr wird in der Werbung der steinige Weg einer Härtefallscheidung genannt. Statistisch ist diese selten und als streitiges Verfahren nicht selten auch langwierig. Die Dauer des Verfahrens ist selten kürzer als eine Scheidung nach einem Jahr Trennung.

Liegen Härtefallgründe vor, kann auch schon vor Ablauf des Trennungsjahrs die Scheidung eingereicht werden. Eine Blitzscheidung ist das aber nicht. Das Scheidungsverfahren ist nicht schneller. Auch hier muss von der üblichen Dauer des Scheidungsverfahrens von 6 bis 9 Monaten ausgegangen werden. Am schnellsten verläuft Ihre Scheidung, wenn Sie das Trennungsjahr nutzen, alles mit Ihrem Ehegatten zu regeln, die Einreichung der Scheidung mit diesem abstimmen und vertrauensvoll mit Ihrem Anwalt zusammenarbeiten sowie die durch das Gericht gesetzten Fristen befolgen und nicht ausschöpfen. Blitzscheidung und Express-Scheidung sind Begriffe des Marketings, um mit der vermeintlich schnellen Scheidung zu locken. Eine Härtefallscheidung ermöglicht zwar, die Einreichung der Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs, bedeutet aber nicht, dass auch das Verfahren schnell verläuft. In der Praxis kommt die Härtefallscheidung selten vor. Die Scheidung in Lichtgeschwindigkeit gibt es nicht, auch wenn auf manchen Seiten behauptet wird, der Begriff Blitzscheidung werde umgangssprachlich für die Härtefallscheidung verwendet. 

Scheidung schnell, Scheidung ohne Trennungsjahr, Blitzscheidung: Im Jahr 2024 gibt es viele schönredende Umschreibungen für den steinigen Weg einer Härtefallscheidung. Sachliche Informationen sahen früher anders aus.

Die schnellste Scheidung erreichen Sie in der Regel, wenn Sie vorbereitend die Vorgehensweise mit Ihrem Ehegatten abstimmen. Bei Einigkeit kann zur Beschleunigung im Verfahren außerdem die Abtrennung des Versorgungsausgleichs beantragt werden. So entscheidet das Gericht oft vorab über die Scheidung und erst später über den Versorgungsausgleich. Bei einer Härtefallscheidung wird dies aufgrund des Streits in der Regel nicht möglich sein.

Gerne informieren wir Sie, wie in Ihrem konkreten Fall die Scheidung schnellstmöglich erfolgen kann.

Inhalt dieser Seite: Blitzscheidung – die vermeintlich schnelle Scheidung 2024


Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach