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Was bedeutet Scheidungsfolgenvereinbarung?
„Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?“
Scheidungsfolgenvereinbarung – der Ehevertrag für Scheidungswillige
Kurz erklärt: Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die Punkte, welche für eine bevorstehende Trennung und Scheidung zwischen den Ehegatten regelungsbedürftig sind. Sie ist eine besondere Form des Ehevertrages, welcher in der Regel vor oder auch während der intakten Ehe geschlossen wird. Bei abschließender Regelung in der Scheidungsfolgenvereinbarung ist kein Raum mehr, streitige Anträge im Scheidungsverfahren zu den Folgesachen zu stellen. Das Gericht muss bei Beantragung der Scheidung nur noch über diese und den in der Regel durchzuführenden Versorgungsausgleich entscheiden.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass einem im Rahmen der Vorbereitung des Scheidungsantrages sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarungen vorgelegt werden, die anhand eines Musters aus dem Internet erstellt und von beiden Seiten unterschrieben wurden. Offensichtlich gibt es Seiten im Internet, die einem suggerieren, man könne einfach ein Muster herunterladen und darin alles regeln, damit eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden kann. So einfach geht es leider nicht, da entsprechende Regelungen formbedürftig sind. Schauen sie besser vorher ins Impressum, wer Ihnen da Rechtstipps erteilt, damit Sie sich unnötige Mühe sparen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ohne Anwalt abzuschließen ist zwar möglich, jedoch ist für die Beurkundung ein Notar erforderlich. Die Vereinbarung selbst zu formulieren spart keine Kosten, da der Notar bei Vorgabe eines Vertragstextes oder Erstellung der Vereinbarung durch den Notar die gleichen Gebühren abrechnet. Sollten Sie sich unsicher sein, empfiehlt es sich, sich bei einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Scheuen Sie sich nicht, die Höhe der Kosten für die Erstberatung vorab zu erfragen. Oft werden günstige Pauschalen angeboten. Gesetzlich ist die Erstberatung der Höhe nach auf EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer beschränkt.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung – der nachträgliche Ehevertrag
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung werden, wie der Name schon sagt, die Punkte geregelt, welche im Hinblick auf eine bevorstehende Trennung und Scheidung zwischen den Ehegatten regelungsbedürftig sind. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine besondere Form des Ehevertrages, welcher in der Regel vor der Heirat oder auch während der intakten Ehe geschlossen wird. Bei abschließender Regelung in der Scheidungsfolgenvereinbarung ist kein Raum mehr, streitige Anträge im Scheidungsverfahren zu den Folgesachen zu stellen. Das Gericht muss bei Beantragung der Scheidung nur noch über diese und den in der Regel durchzuführenden Versorgungsausgleich entscheiden.
Selbst bei großem Streit vorher, kann daher das Scheidungsverfahren nach Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung in einem überschaubaren Zeitraum und vorher kalkulierbaren Kosten durchgeführt werden. Gerne teilen wir Ihnen kostenfrei die zu erwartenden Kosten Ihrer Scheidung in 2024 mit.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist daher im Ergebnis ein nachträglicher Ehevertrag, in der Sie auch nachträglich Änderungen bezüglich eines bereits bestehenden Ehevertrages vereinbaren können.
Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung
Grundsätzlich kann alles zwischen den Ehegatten in der Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbart werden, was nach deren Ansicht geregelt werden soll. Nicht alle nachfolgende Punkte, aber auch darüber hinausgehende, können Gegenstand der Vereinbarung sein. Typischerweise gehören zu den möglichen Regelungspunkten die sogenannten Folgesachen der Scheidung, also
- Versorgungsausgleichssachen (Regelung oder Ausschluss der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften)
- Unterhaltssachen, sofern sie die Unterhaltspflicht gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind oder die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen
- Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht bezüglich der gemeinsamen minderjährigen Kinder
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen (wer erhält die gemeinsame Wohnung und wie ist der Hausrat aufzuteilen)
- Güterrechtssachen (Regelung des Zugewinnausgleichs, Vereinbarung der Gütertrennung etc.)
Wenn gemeinsames Vermögen oder gemeinsame Immobilien vorhanden sind, kann die Scheidungsfolgenvereinbarung auch folgende Regelungen enthalten:
- Auseinandersetzung oder Übertragung der Immobilie(n) und eventuelle Schuldübernahme laufender Kredite
- Aufteilung des Vermögens (z.B. Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Wertgegenstände)
Unter Umständen können auch
- erbteil- und pflichteilsrechtliche Fragen
sinnvoll sein (Info: Scheidung und Erbrecht).
Abschluss Scheidungsfolgenvereinbarung
Viele der obigen Punkte können nur im Rahmen einer notariellen Beurkundung wirksam vereinbart werden, so dass in der Regel der Notar der richtige Ansprechpartner für die Scheidungsfolgenvereinbarung ist. Hier ist ausreichend, diesem die Eckpunkte der gewünschten Regelung zu nennen. Eine Vorformulierung der Scheidungsfolgenvereinbarung ist nicht erforderlich, da die Erstellung des Vertragstextes durch den Notar keine Mehrkosten verursacht. Die Mühe, Muster einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu suchen und selbst zu formulieren, sollten Sie sich daher sparen. Meistens macht es die Sache nur komplizierter, da der Notar gerne seine eigenen Formulierungen verwendet. Ob es sinnvoll ist, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Rechtsanwalt vorformuliert wird, sollte zur Vermeidung zusätzlicher Kosten überlegt werden. In der Regel ist eine Überprüfung des Entwurfes des Notars durch einen Rechtsanwalt ausreichend, um sicherzustellen, dass tatsächlich alle Punkte in der Vereinbarung berücksichtigt wurden. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über die Kosten, damit diese am Ende nicht wesentlich höher sind als die ohnehin zu zahlenden Kosten beim Notar. Die Vereinbarung einer Pauschale oder eines Stundenhonorars mit Ihrem Anwalt kann u.U. die Kosten für den Anwalt senken.
Nach der Rechtsprechung darf im Rahmen eines Ehevertrages / einer Scheidungsfolgenvereinbarung nicht in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingegriffen werden. So kann z.B. nicht auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt verzichtet werden und der Vertrag darf eine Seite nicht stark benachteiligen. Auch hierzu beraten Sie Ihr Anwalt und auch der Notar vor der Beurkundung.
Die Kosten der Vereinbarung beim Notar hängen vom Umfang und dem Vermögen der Beteiligten ab und lassen sich hier nicht in Kurzform darstellen. Da die Höhe der Gebühren bundeseinheitlich gesetzlich geregelt ist, kann Ihnen der Notar vorab die Kosten nennen. Diese sollten im Normalfall bei jedem Notar gleich sein. Sollten Sie einen Notar suchen, können Sie über die Notarsuche der Bundesnotarkammer einen Notar in Ihrer Nähe finden. Dort sind alle Notare in Deutschland gelistet.
Vergleich im Scheidungstermin statt Trennungsvereinbarung
Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in das Protokoll ersetzt (§ 7 II VersAusglG, § 127a BGB). Dies bedeutet, dass die Parteien eine entsprechende Vereinbarung (Vergleich) über Streitpunkte noch im Scheidungstermin zu Protokoll geben können. Hierzu ist allerdings erforderlich, dass beide Seiten anwaltlich vertreten sind, da nur ein Anwalt wirksam entsprechende Erklärungen vor dem Familiengericht abgeben kann (Anwaltszwang, § 114 FamFG) und die entsprechenden (Streit-)Punkte zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden müssten, was grundsätzlich durch entsprechender Anträge erfolgt und in jedem Fall den Verfahrenswert und damit die Gebühren für beide Rechtsanwälte und die Gerichtskosten erhöht. Außerdem fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr bei beiden Rechtsanwälten an. Die gerichtliche Protokollierung der Scheidungsfolgenvereinbarung ist daher meistens nicht der günstige Weg zur Einigung. Eine Scheidungsvereinbarung vorab beim Notar sollte daher angestrebt werden.
„Brauche ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Falle der Scheidung?“
Einvernehmliche Scheidung
Nachdem Sie mit der Scheidungsfolgenvereinbarung eine abschließende Trennungsvereinbarung gefunden haben, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen die Scheidung einreichen, ohne befürchten zu müssen, dass es im Verfahren zu Streitigkeiten kommt, so dass das Verfahren in einem überschaubaren Zeitraum und vorher kalkulierbaren Kosten durchgeführt werden kann. Es empfiehlt sich mit Ihrem Ehegatten die Teilung der Kosten der Scheidung zu vereinbaren. Soweit Sie dies nicht bereits in der Scheidungsfolgevereinbarung getan haben, können Sie ein Muster einer Vereinbarung auf unserer Seite Download finden. Bei einer unverbindlichen Anfrage zur Scheidung erhalten Sie eine entsprechende ausformulierte Vereinbarung automatisch durch uns.
Auch wenn Sie im Rahmen der vorhergehenden Streitigkeiten oder Verhandlungen auf beiden Seiten anwaltlich vertreten waren, ist es dann aufgrund der getroffenen Scheidungsvereinbarung möglich, nur unter Beteiligung eines Anwaltes die Kostenvorteile einer einvernehmlichen Scheidung zu nutzen.
Natürlich kann eine Scheidung auch ohne Scheidungsfolgenvereinbarung eingereicht werden. Das Gericht regelt im Rahmen des Scheidungsverfahrens mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs lediglich Folgesachen, zu denen auch ein Antrag durch eine Seite gestellt wurde. Scheidungen sind weitaus häufiger ohne Streit als allgemein angenommen. Zeit und Kosten lassen sich oft sparen, wenn zwischen den Ehegatten die Vorgehensweise abgestimmt wird.
An manchen Stellen im Internet ist auch von Scheidungsfolgevereinbarung statt Scheidungsfolgenvereinbarung zu lesen. Möglicherweise handelt es sich nur um ein Schreibversehen. Richtigerweise heißt es Scheidungsfolgenvereinbarung, da nicht eine Folge, sondern in den meisten Fällen mehrere Scheidungsfolgen, die sogenannten Folgesachen, geregelt werden.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist die Bezeichnung für einen Ehevertrag, der in Kenntnis der beabsichtigten oder möglichen Scheidung der Ehe abgeschlossen wird. Sie enthält Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern, wie die Scheidungsfolgen im Einzelnen geregelt werden im Falle der Scheidung. Manche Regelungen können auch schon sofort Wirkung entfalten, wie z.B. die Aufteilung der Haushaltsgegenstände, die Zahlung von Trennungsunterhalt oder die Regelung des Güterrechts.
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Info: Was ist eine Online-Scheidung? Warum Sie nirgends die Scheidung online einreichen oder den Scheidungsantrag online stellen können.
Info: Gibt es die günstigste Scheidung? Warum Anwalt A nicht günstiger ist als Anwalt B, obwohl er Ihnen günstigere Scheidungskosten genannt hat.
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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach