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„Was bedeutet Sorgerecht?“

Sorgerecht

Bis zum 18. Lebensjahr haben die Eltern das Sorgerecht für Ihr Kind. Diese sogenannte Personensorge umfasst die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen und zu erziehen.

Die Trennung und die Scheidung haben grundsätzlich keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Dieses verbleibt bei beiden Elternteilen. Nur wenn ein Elternteil das Sorgerecht für sich beansprucht, muss er dies beim Familiengericht beantragen. Das Gericht wird diesem Antrag nur entsprechen, wenn durch die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts die Gefährdung oder Beeinträchtigung des Kindeswohl zu erwarten ist.

Besteht Streit darüber, bei wem die Kinder leben sollen, so entscheidet auch hierüber das Familiengericht.

Das Jugendamt wird im Rahmen einer Entscheidung des Gerichts angehört. Es empfiehlt sich daher bei bestehenden Differenzen rechtzeitig das Jugendamt zu involvieren. Dieses unterstützt und berät Sie u.a. bei der Suche nach einer geeigneten Regelung des Sorgerechts und/oder einer Vereinbarung zum Umgangsrecht.


 

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Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach