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Was verdient ein Anwalt bei einer Scheidung?
Besonders, wenn im privaten Umfeld von der eigenen Tätigkeit als Anwalt und der Scheidung erzählt wird, taucht immer wieder die Frage auf, was man denn bei einer Scheidung verdient. Die Antwort kann man allerdings nicht in einem Satz zusammenfassen. Es kommt nämlich zunächst darauf an, wie viel der Scheidungswillige verdient, was der Fragesteller dann meist im privaten Umfeld nicht preisgeben möchte.
Nach den gesetzlichen Vorgaben erhält der Anwalt Wertgebühren für die Vertretung im Scheidungsverfahren. Die Höhe der Gebühren richtet sich also nach dem Wert der Scheidung, im Gesetz als Verfahrenswert definiert. Dieser wiederum errechnet sich anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Kosten des Scheidungsanwalts sind also abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten und dessen Noch-Ehegatten. Wenn der Anwalt die Rechnung entsprechend des im konkreten Fall maßgebenden Verfahrenswert gezahlt bekommt, hat er allerdings diesen Betrag nicht verdient, sondern den Betrag als Umsatz erzielt. Die eingenommene Mehrwertsteuer muss zum nächsten 10. des Monats an das Finanzamt abgeführt werden. Es verbleibt daher zunächst der Nettobetrag aus der gezahlten Rechnung als Einnahmen. Hiervon müssen die laufenden Ausgaben für die Unterhaltung des Büros, Personals und einiges mehr gezahlt werden. Gewinn ist daher das, was vom Nettobetrag nach Zahlung aller Kosten übrigbleibt. Was dies bei dem konkreten Anwalt bedeutet, ist sehr unterschiedlich, da es auf die Kostenstruktur ankommt. Im statistischen Durchschnitt liegt die Kostenquote deutlich über 50% des Umsatzes. Oft bleibt auch nur 30% des Umsatzes als Gewinn. Auch die Mandatsstruktur hat hier Einfluss. Viele Angelegenheiten mit geringen Gegenstandswerten bringt weniger Umsatz bei u.U. höheren Aufwand und damit Kosten. Der Anwalt hat daher bei dem einzelnen Scheidungsverfahren nicht den konkreten Gewinn im Auge, da es am Ende eine Gemischtkalkulation ist, die sich aus den unterschiedlich vergüteteten Mandaten ergibt. Ein höherer Verfahrenswert ist aber nicht immer auch automatisch lukrativ. Wussten Sie z.B., dass der Anwalt bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zwar eine Vergütung von der Staatskasse erhält, aber nicht unbedingt in voller Höhe. Wurde der Verfahrenswert z.B. durch das Gericht auf nicht unerhebliche EUR 12.000,00 festgesetzt, erhält der Anwalt aus der Staatskasse Gebühren (netto) in Höhe von 822,50. Wäre keine Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt worden, hätte er seinem Mandanten EUR 1.530,00 (netto) in Rechnung stellen können. Trotz ordentlichem Verfahrenswert hat der Anwalt also aufgrund der VKH mehr Aufwand und erhält hierfür geringere Gebühren bei Bewilligung der VKH.
Da es Wertgebühren für die Scheidung gibt und nicht nach Stunden vergütet wird, ist der theoretische Stundesatz daher ebenfalls nie gleich. Eine Scheidung mit geringem Verfahrenswert und großem Aufwand kann den Stundensatz unterhalb des Mindestlohnes rutschen lassen, was durch eine Scheidung mit höheren Verfahrenswert und weniger Aufwand ausgeglichen werden kann.
Von dem verbliebenen Gewinn muss der Anwalt dann natürlich auch seine Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung zahlen.
Wieviel ein Anwalt an einer Scheidung verdient, können wir Ihnen daher gar nicht genau sagen. So genau wollen wir aber auch nicht darüber nachdenken, wieviel man an einer konkreten Scheidung verdient, da unser Anspruch bei einer Scheidung ist, jedes Mandat mit der (gleichen) erforderlichen Sorgfalt zu bearbeiten. Die genaue Analyse des Einzelfalls könnte oft zu der betriebswirtschaftlichen Überlegung führen, nichts weiter mehr in dieser konkreten Sache tun zu dürfen oder das Mandat erst gar nicht anzunehmen. Diese Überlegung würde aber der eigentlichen Aufgabe, die Interessen des Mandanten zu vertreten, zuwider laufen.
Der Anwalt verdient mehr an einer Scheidung, wenn der Aufwand gering und/oder der Verfahrenswert höher ist und entsprechend wird auch der Gewinn niedriger, wenn der Aufwand größer und/oder der Verfahrenswert niedriger ist.
Für Sie sollte das aber alles keine Rolle spielen, da dem Anwalt Aufwand zu ersparen, Ihnen aufgrund der geltenden Wertgebühren keine günstigeren Scheidungskosten beschert. Lassen Sie sich daher nicht von der Werbung bei mancher Online-Scheidung blenden, wonach dort Zeit, Geld und Nerven gespart werden könne. Die schnelle Einreichung des Scheidungsantrages ohne vorher in Ruhe beraten worden zu sein oder die reine digitale Abwicklung nach Übersendung Ihrer Daten zur Scheidung, möglicherweise durch einen Anwaltsvermittler, spart bei genauer Betrachtungsweise meist nur dem Anwalt Aufwand und spart Ihnen keine Kosten der Scheidung. Auch dort zahlen Sie am Ende die gesetzlichen Wertgebühren auf Grundlage des Verfahrenswerts, welcher abhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ist und durch das für Sie zuständige Familiengericht festgesetzt wird. Die Kosten sollten niemals der Grund für eine Beauftragung online oder eines bestimmten Anbieters sein. Den Anbieter mit der günstigsten Scheidung gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn mit einer nirgendwo-günstiger-Garantie oder ähnlichen Formulierungen geworben wird, die bei genauer Betrachtungsweise nur bedeutet, dass alle das gleiche abrechnen und deshalb niemand günstiger ist. Und wenn Sie ganz genau schauen, werden Sie feststellen, dass genau aus diesem Grund niemand von sich behauptet, günstiger zu sein.
Wenn Sie die Scheidung online beauftragen wollen, was durchaus Vorteile bieten kann, verzichten Sie daher nicht auf eine Beratung, es sei denn, Sie möchten, dass Ihr Anwalt mehr an Ihrer Scheidung verdient.
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Auch wenn wir nicht genau wissen, wieviel genau wir an Ihrer Scheidung verdienen würden, können wir Ihnen aber ziemlich genau sagen, was Sie eine Scheidung 2024 kosten würde.
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Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach