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Was bedeutet Vergütungsvereinbarung bei einem Rechtsanwalt?

Info: Gebühren der Scheidung als Tabelle (Gericht und Anwalt)

„Kann ich mit dem Anwalt günstige Scheidungskosten vereinbaren?“

Vergütungsvereinbarung Scheidung

Kurz erklärt: Was ist eine Online Scheidung

 

Bei einer sog. Online Scheidung oder Scheidung online wird ein Anwalt per Online-Formular mit der Einreichung der Scheidung beim Familiengericht beauftragt. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes. Für die Einreichung der Scheidung muss ein Anwalt beauftragt werden. Das Besondere ist nur die Online-Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel.

 

Die Vergütungsvereinbarung ist, wie der Name schon verrät, die Vereinbarung der Vergütung zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten. Vergütungsvereinbarungen bedürfen nach § 3a Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) der Textform. Wurde keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, erhält der Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung nach dem RVG.

Die angebliche günstige Scheidung online
Günstige Kosten Scheidung?

Wo eine Vereinbarung der Vergütung ausgehandelt werden kann, müsste auch eine günstige Vergütung möglich sein, werden die meisten denken und so eine günstige Scheidung möglich sein. Dies zumal an vielen Stellen ein Kostenvoranschlag für die Scheidung angeboten wird und die Rede von „nur Mindestgebühren“ ist. Doch vorsichtig, hier wird an mancher Stelle mit irreleitenden Begriffen Marketing betrieben, die anderes vermuten lassen. Günstiger wird Ihre Scheidung dort nicht.

Bei der Vergütungsvereinbarung mit einem Scheidungsanwalt, häufig auch Honorarvereinbarung genannt, muss zwischen der außergerichtlichen und der gerichtlichen Tätigkeit des Anwalts unterschieden werden. Nur bei der außergerichtlichen Tätigkeit lassen sich durch Vereinbarung Anwaltskosten sparen.

Info: Auch 2024 keine besonderen Kosten der Online Scheidung

 

Gerichtliches Verfahren

Dem Rechtsanwalt ist gesetzlich untersagt, die im Scheidungsverfahren entstehenden gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten. Dies bedeutet, dass nur eine höhere Vergütung vereinbart werden kann. Die Vereinbarung einer höheren Gebühr wird von einigen Rechtsanwälten z.B. in Verfahren betreffend dem Sorge- oder Umgangsrecht verlangt, da hier niedrige Verfahrenswerte gelten und der Arbeitsaufwand oft beträchtlich ist, so dass kostendeckend häufig nicht gearbeitet werden kann. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen ist eine Vergütungsvereinbarung seltener zu finden. Bei den verschiedenen Anbietern einer Online-Scheidung ist dies wohl an keiner Stelle üblich.

Für das gerichtliche Verfahren gilt also: Es gibt keine zulässige Vergütungsvereinbarung, die niedrigere Gebühren als die gesetzlich entstehenden ermöglicht. Wer eine Vergütungsvereinbarung mit seinem Anwalt abschließt, zahlt daher mehr. Wurde kein besonderes Honorar vereinbart, gelten die gesetzlichen Gebühren. Die Kosten der Scheidung sind dann bei jedem Anwalt gleich hoch, auch wenn in der Werbung ein anderer Eindruck erweckt werden soll. Die Aussage „nirgendwo günstiger“ im Zusammenhang mit den Kosten der Scheidung heißt daher im Klartext: Wie fast überall werden die gesetzlichen Gebühren abgerechnet und keine Vergütungsvereinbarung verlangt. Besonders günstige Scheidungskosten lassen sich auch im Jahr 2024 nicht vereinbaren.

Außergerichtliche Tätigkeit

Bei der außergerichtlichen Tätigkeit und Beratung kann grundsätzlich das Honorar vereinbart werden. Hier sind verschiedene Formen der Vereinbarung denkbar, wie z.B. eine Pauschale, ein Stundensatz des Rechtsanwalts oder auch die Vereinbarung eines bestimmten Gegenstandswerts, auf dessen Grundlage die gesetzlichen Gebühren berechnet werden.

Die Vergütungsvereinbarung kann hier sowohl für den Anwalt wie auch den Mandanten sinnvoll sein. Steht der Arbeitsaufwand in keinem Verhältnis zu den möglichen gesetzlichen Gebühren, wird der Rechtsanwalt bestrebt sein, ein angemessenes Honorar zu vereinbaren.

Bei hohen Gegenstandswerten kann für den Mandanten die Vereinbarung günstig sein, wenn bei zu erwartenden geringem Aufwand des Anwalts eine z.B. unter der gesetzlichen Gebühr liegende Pauschale vereinbart wird oder aber Grundlage des tatsächlichen Aufwands ein Stundensatz abgerechnet wird.

 

Fazit Vergütungsvereinbarung Scheidung

Im gerichtlichen Verfahren bedeutet eine Vergütungsvereinbarung für den Mandanten immer höhere Kosten. Die Scheidung online bieten wir ohne Vergütungsvereinbarung an, so dass Sie hier weder günstigere noch höhere Scheidungskosten als bei anderen Anbietern oder Anwälten (ohne Vergütungsvereinbarung) haben. Wir werben daher auch nicht mit der besonders günstigen Scheidung, die es rechtlich gar nicht gibt und konzentrieren uns lieber auf eine persönliche Betreuung. Damit bieten wir Ihnen alle Vorteile einer Scheidung online, die es gibt. Wer im Internet die an mancher Stelle angebotene günstige Schnell-Scheidung per Formular wählt, spart also keine Kosten, sondern nur dem Anwalt Aufwand. Dieser spart sich sich so die in den Kosten enthaltene individuelle Beratung.

Geld und ScheidungOb Ihre Scheidung günstig & schnell verläuft, hängt im Wesentlichen von Ihnen selbst ab. Die günstigste Scheidung ist immer für den Antragsteller die einvernehmliche Scheidung, bei der der Antragsgegner keinen Anwalt beauftragt und sich die Ehegatten darauf verständigen, die Gesamtkosten der Scheidung zu teilen.

Regelmäßig kommen potentielle Mandanten auf uns zu und bitten uns, ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag für die beabsichtigte Scheidung zu erstellen. Offensichtlich werden diese Begriffe auf einigen Seiten im Internet benutzt. In Anbetracht der Tatsache, dass wir wie auch jeder andere Anwalt die gesetzlichen Gebühren abrechnen müssen und daher weder günstiger noch teurer sind, verwenden wir Begriffe wie z.B. Angebot, Festpreis und Kostenvoranschlag nicht. Natürlich teilen wir Ihnen gerne auf Wunsch die voraussichtlich entstehenden Kosten mit. Dies ist aber kein Angebot oder ein Kostenvoranschlag, sondern die Abschätzung der entstehenden gesetzlichen Gebühren, welche abhängig von der Festsetzung des Verfahrenswerts durch das Gericht im Scheidungstermin sind.

 

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Genauso gerne können Sie uns aber auch in der Kanzlei aufsuchen. Die Kosten sind immer gleich. Egal auf welchen Weg Sie mit uns in Kontakt treten und beauftragen. Wir verstehen uns nicht als Scheidungsservice, der Ihre Scheidung digital abwickelt. Die persönliche Betreuung steht bei uns im Vordergrund.

Kurz erklärt: Vergütungsvereinbarung Rechtsanwalt

 

Die Vergütungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und einem Mandanten über die Höhe der Vergütung. Die oft auch als Honorarvereinbarung genannte Übereinkunft muss in Textform abgeschlossen werden und ermöglicht eine abweichende Regelung der Gebühren im RVG. Im Zusammenhang mit Scheidung können abweichende Gebühren des Rechtsanwalts für die außergerichtliche Tätigkeit vereinbart werden. Für die im gerichtlichen Verfahren entstehenden Kosten ist es gesetzlich nicht zulässig, weniger als die gesetzlichen Gebühren zu vereinbaren. Einen Rechtsanwalt im Familienrecht, der günstigere Scheidungskosten anbieten kann, gibt es daher nicht.

 

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Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach