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Was bedeutet Scheidungskosten vergleichen?
„Wieso sind die Kosten der Scheidung bei einem anderen Anwalt günstiger?“
Vergleichen spart Geld. Dieser häufig zutreffende Satz gilt nicht bei den Kosten der Scheidung für den Anwalt und das Gericht.
Ein Kostenvergleich oder Preisvergleich bei einer Scheidung (online) ist nicht möglich, da die Gebühren für Rechtsanwalt und Gericht auch 2024 der Höhe nach gesetzlich festgelegt sind. Eine vermeintliche günstigere Kostenschätzung führt nicht zu niedrigeren Kosten der Scheidung.
Scheidungskosten Vergleich
Kurz erklärt: Was ist eine Online Scheidung
Bei einer sog. Online Scheidung oder Scheidung online wird ein Anwalt per Online-Formular mit der Einreichung der Scheidung beim Familiengericht beauftragt. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes. Für die Einreichung der Scheidung muss ein Anwalt beauftragt werden. Das Besondere ist nur die Online-Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel.
… oder wieso man Kosten der Scheidung nicht vergleichen kann.
Wo die Kosten der Scheidung trotz gleicher Höhe den Wettbewerb beherrschen
Sicher ist es wichtig für Sie, dass die Kosten der Scheidung niedrig sind. Keiner möchte mehr zahlen als nötig und sich kostengünstig scheiden lassen. Warum dann nicht die Kosten der Scheidung bei verschiedenen Scheidungsanwälten oder einer Scheidung online vergleichen? Wenn Sie sich auf die Suche nach einem neu erschienen Buch machen, werden Sie aber auch nicht das günstigste Buch finden, da es die Buchpreisbindung gibt. Der Endkunde zahlt bei jedem Buchhändler den gleichen Preis, egal ob online oder dem Buchladen vor Ort. Sie werden daher das Buch da kaufen, wo es für Sie am angenehmsten ist, ohne einen Kostenvergleich oder Preisvergleich zu machen. Was das mit den Scheidungskosten zu tun hat? Die Kosten der Scheidung oder verschiedener Scheidungsanwälte können Sie auch nicht vergleichen, da die Gebühren für Rechtsanwalt und Gericht gesetzlich genau geregelt sind und deren Höhe durch das Familiengericht bestimmt wird, indem am Ende des Verfahrens der Verfahrenswert festgesetzt wird. Es gibt daher auch bei einer Scheidung online keinen Preisvergleich oder Kostenvergleich. Sie zahlen immer die gesetzlichen Gebühren.
„Wo sind die Scheidungskosten am günstigsten?“
Wenn Sie sich im Internet umschauen, entsteht hier gleichwohl ein anderer Eindruck. Der Wettbewerb bei einer Online Scheidung, egal ob von Anwaltsvermittlern oder Anwälten angeboten, scheint sich über den vermeintlich günstigen Preis abzuspielen und nur dort möglich zu sein, sich günstig scheiden zu lassen. Sie können auf einigen Seiten einen „Gratis Kostenvoranschlag“ für die Scheidung anfordern, was begrifflich allerdings schon irreführend ist, da hier suggeriert wird, ein persönliches und individuelles Angebot zu erhalten. An mancher Stelle wird gar geworben mit der Überschrift „Scheidungskostenvergleich“ und aufgefordert, Angebote zu vergleichen. Dies zusammen mit der Aufforderung, das Formular auszufüllen, um „Ihr persönliches Angebot“ zu erhalten. Unter Umständen ist in der Überschrift noch „Anwalts-und Gerichtskostenvergleich“ zu finden. Kann das sein? Darf das sein? Beide Fragen sind eindeutig mit nein zu beantworten. Auch dort werden Sie am Ende die gesetzlichen Gebühren zahlen. Die Scheidung ist dort dann genauso „kostengünstig“ wie auch woanders. Der angebotene Kostenvergleich war daher nur ein Köder, damit Sie dort Ihre Daten eingeben.
Glauben Sie wirklich, das Gericht würde bei Ihrer Scheidung den Verfahrenswert im Scheidungstermin anders als in dem Termin vor oder nach Ihnen festsetzen, weil Sie einen (bestimmten) Anwalt über das Internet beauftragt oder Ihre Daten bei einem Scheidungsservice eingeben haben? Klingt ziemlich willkürlich, oder!?
Info: Gerichtskostenvorschuss
Nachvollziehbar ist das entsprechende Marketing der Online-Scheidungen nicht. Wieso wird ein Wettbewerb ausgerechnet da suggeriert, wo es keinen gibt und auch nicht geben kann? Die Scheidung kann weder schneller noch günstiger sein, da das gerichtliche Verfahren immer gleich und die Kosten centgenau gesetzlich geregelt sind. Wie soll es denn da einen „Preis-Leistungs-Sieger“ geben? Trotzdem stellen sich einige als Experte für die kostengünstige Scheidung dar, obwohl diese wonders nicht mehr kostet. Der tatsächliche und wohl wesentliche Vorteil der Online-Scheidung, wenn nicht sogar der einzige Vorteil, ist die Möglichkeit, einen Scheidungsanwalt ohne Vereinbarung eines Termins zu beauftragen und während des Scheidungsverfahrens über kurze Kommunikationswege in Kontakt zu bleiben. Sparen können Sie dann Fahrtkosten, wenn Sie nicht zur Besprechung zum Anwalt fahren und das Fahrrad für den Weg zum Anhörungstermin oder abschließenden Scheidungstermin nehmen. Dann haben Sie tatsächliches „bares Geld“ gespart, wenn auch nicht viel und nicht bei den eigentlichen Kosten der Scheidung. Einen Preisvergleich der Scheidungskosten gibt es nicht. Der Preis der Scheidung ist auch nicht verhandelbar. Deswegen liegen auch 5-Sterne-Bewertungen neben der Sache, in denen der besondere Preis nach vorhergehendem Vergleich der Scheidungskosten bei verschiedenen „Anbietern“ einer „Scheidung online“ hervorgehoben wird. Wer hat denn hier bewertet?
„Welcher Anwalt kann mir die Scheidungskosten günstig anbieten?“
Bei allen Anbietern einer Scheidung online können Sie die voraussichtlichen Kosten für Ihre Scheidung erfragen. Leider scheint bei einigen offensichtlich die Tendenz zu bestehen, dass gerne sehr optimistisch gerechnet wird, um nicht die Tatsache zu offenbaren, dass es woanders auch nicht teurer oder genauso „kostengünstig“ wäre. Natürlich kann man bei der Berechnung auf theoretisch denkbare Reduzierungen des Verfahrenswertes hinweisen und diese bei der Berechnung einbeziehen und den Wert für das Versorgungsausgleichsverfahren weglassen oder nur mit dem Mindestverfahrenswert berücksichtigen, wenn die Details hierzu (noch) nicht bekannt sind und im Kleingedruckten oder AGB´s darauf hinweisen, dass nur durch die Verfahrenswertfestsetzung des Gerichts die Kosten bestimmt werden. Diese Kostenschätzung ist dann aber sicher nicht eine realistische Abschätzung der tatsächlich entstehenden Kosten, sondern allenfalls der theoretisch sehr wahrscheinlich nicht eintretende günstigste Verlauf für Sie. Eine verlässliche Grundlage für Ihre Kalkulation ist das dann aber sicher nicht. Die unterschiedlichen Schätzungen zu den Kosten der Scheidung können Sie dann natürlich vergleichen. Günstiger wird Ihre Scheidung dadurch allerdings nicht. Sie zahlen am Ende überall die gesetzlichen Gebühren auf Grundlage der Festsetzung des Verfahrenswerts durch das Gericht. Eine praxisfremde Schätzung der Kosten macht die Scheidung nicht günstiger. Wer vorher richtig kalkuliert hat, wird am Ende nicht von einer Nachzahlung überrascht.
Was kostet eine Scheidung? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Einfach nachrechnen, statt die eigentlich immer gleichen Kosten der Scheidung zu vergleichen – so einfach geht´s
Der Anwalt, der Ihr Interesse im Auge hat, wird auch bemüht sein, dass die Kosten bei Ihnen so gering wie möglich sein werden. Dies auch, wenn bei einem Anwaltsvermittler stets der Eindruck erweckt werden soll, alle außer dessen provisionsbringenden Anwälte seien nur darauf aus, den Verfahrenswert zu erhöhen. Tatsächlich lohnt sich nicht, die Scheidungskosten zu vergleichen. Nicht der Anwalt legt den Verfahrenswert fest oder gibt diesen vor. Um verlässlich zu kalkulieren, sollten Sie stattdessen eine Kostenschätzung oder einen irreführen bezeichneten Kostenvoranschlag kritisch überprüfen. Gerne wird das Kostenrecht als kompliziert und undurchsichtig dargestellt. Tatsächlich ist es aber ganz einfach, zumindest bei der einvernehmlichen Scheidung, wie Sie nachfolgend lesen können und in § 43 Abs. 3 und § 50 Abs. 1 FamGKG ausdrücklich und klar gesetzlich geregelt ist.
Damit sollten Sie als kinderloses Paar ohne Vermögen immer rechnen beim Verfahrenswert, um realistisch und praxisnah zu kalkulieren:
(Nettomonatseinkommen beider Ehegatten x 3) +10% pro zu überprüfender Rentenanwartschaft = Verfahrenswert Scheidungsverfahren ohne streitige Folgesachen. Beispiel: Beide Ehegatten verdienen zusammen EUR 2.500,00 im Monat und sind jeweils in der gesetzlichen Rentenversicherung (= 2 Anwartschaften). Der Verfahrenswert beträgt in diesem Fall: (2.500 x 3 = 7.500) + 20 % (= 1.500) = EUR 9.000,00 Verfahrenswert.
Weißt Ihre Kostenschätzung einen geringen Verfahrenswert als nach obiger Formel aus, sollten Sie misstrauisch werden, den Ihre tatsächlichen Scheidungskosten werden dann mit sehr großer Wahrscheinlichkeit entsprechend dem gesetzlichem Regelfall höher ausfallen. Steht der Verfahrenswert fest, kann die Höhe der Kosten der Tabelle oben entnommen werden. Gar nicht so kompliziert, oder!?
Ob Pauschalen abgezogen und Vermögen hinzugerechnet werden beim Verfahrenswert, hat nichts mit dem Anwalt zu tun, sondern welches Gericht für Sie konkret zuständig ist. Mit minderjährigen Kindern können häufig je nach Gerichtsbezirk Pauschalen in Höhe von 250,00 bis 350,00 EUR pro Kind und Monat abgezogen werden. Je nach Gerichtsbezirk und konkretem Richter wird auch Vermögen berücksichtigt und zwar wenn dann in Höhe von 2-5% des Vermögens, wobei vorab Freibeträge zwischen 15.000,00 und 60.000,00 in Abzug gebracht wurden. Das alles hat aber nichts damit zu tun, wen Sie beauftragen. Es nutzt Ihnen daher nichts, wenn z.B. Pauschalen für Kinder in der Kostenschätzung in Abzug gebracht wurden oder im Scheidungsantrag beantragt werden, wenn das für Sie zuständige Gericht es anders handhabt und zwar bei allen dort anhängigen Scheidungsverfahren. Bei einem anderen Gericht (Bezirk) wird hingegen in jedem Fall eine Pauschale in der dort üblichen Höhe berücksichtigt, egal ob Ihr Anwalt das beantragt oder nicht. Dies hat nämlich nur etwas mit der Rechtsansicht des konkret zuständigen Gerichts und nichts mit Ihrem Anwalt zu tun. Wenn Ihr Scheidungsanwalt z.B. aus NRW kommt, wird der Familienrichter in Bayern oder Baden-Württemberg wahrscheinlich trotzdem im Scheidungstermin fragen, ob Sie Vermögen oberhalb des Freibetrages haben.
Das war es schon. Was eine Scheidung kostet können Sie jetzt ganz leicht selbst errechnen. So einfach ist das mit den Scheidungskosten und ein Vergleich verschiedener „Angebote“ der Kosten Ihrer Scheidung wird das Ergebnis der voraussichtlichen tatsächlichen Kosten der Scheidung nicht ändern, im Hinblick auf diese einfache und klare gesetzliche Regelung. Rechnen Sie einfach zur Kontrolle nach. Die Höhe der Gebühren ist überall gleich, was im Marketing gerne mit „nirgendwo günstiger“ umschrieben wird. Warum an mancher Stelle der seit dem ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts nicht mehr zu verwendende Begriff „Streitwert“ benutzt wird, wissen wir nicht. Dem besseren Verständnis dient dies sicherlich nicht. Lassen Sie sich daher nicht verwirren. Es geht immer um den Wert des Verfahrens, der nach dem FamGKG ausdrücklich als Verfahrenswert normiert ist und durch das Gericht festgesetzt wird.
Eine ausführliche Erläuterung finden Sie auf unserer Seite Kostenrechner.
Gerne berechnen wir Ihnen auch die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung. Diese Kostenschätzung können Sie dann natürlich auch mit einem „Angebot“ einer Online Scheidung zu den Kosten der Scheidung vergleichen. Wir versuchen für Sie die sehr wahrscheinlich tatsächlich entstehenden Kosten entsprechend der gesetzlichen Regelung und Praxis der Gerichte zu schätzen und werden daher sehr wahrscheinlich nicht das vermeintlich „günstigste Angebot“ haben, am Ende jedoch aufgrund der gesetzlichen Gebühren nicht mehr oder weniger als beim vermeintlichen „günstigeren Anbieter“ abrechnen (können), da alleine das Gericht den Verfahrenswert am Ende des Verfahrens verbindlich festsetzt.
Am Ende zählt, wie hoch die Kosten der Scheidung tatsächlich sind. Verschiedene Kalkulationen oder Schätzungen der gesetzlichen Gebühren (Scheidungskosten) zu vergleichen, wird die Scheidung nicht günstiger machen. Auch nicht, wenn diese irreführend Kostenvoranschlag bezeichnet werden oder von einem Scheidungsservice stammen. Wer realistisch kalkuliert hat, wird keine böse Überraschung erleben bei der Endabrechnung des Gerichts und des eigenen Anwalts. Anders bei demjenigen, der glaubt, die Kosten der Scheidung vergleichen zu können.
Häufig kann man viel Geld sparen, wenn man Preise vergleicht. Anders bei den Scheidungskosten. Der Anwalt und das Gericht rechnen Wertgebühren ab, die gesetzlich vorgeben sind und durch Festsetzung des Verfahrenswerts am Ende des Verfahrens durch das Gericht der Höhe nach genau bestimmt werden. Kein Anwalt und keine Online-Scheidung können daher sagen, günstiger oder auch nur günstig zu sein. Wer an verschiedenen Stellen unterschiedliche Kosten genannt bekommen hat, wird am Ende trotzdem immer die gleichen gesetzlichen Kosten haben. Eine schöngerechnete Kostenschätzung macht die Scheidungskosten nicht niedriger.
Info: Zeitpunkt Wertberechnung Verfahrenswert
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Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.
Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.
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Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
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Falschinformationen zum Vergleich der Scheidungskosten
Was kostet eine Scheidung?
Wie Sie oben nachlesen konnten, kostet die Scheidung aufgrund der gesetzlichen Gebühren grundsätzlich überall genauso viel. Im Durchschnitt fallen für das Scheidungsverfahren (Anwalt und Gericht) bei der einvernehmlichen Scheidung Kosten von rund EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00 an. Bei der Suche im Netz sind viele Seiten mit Informationen zu diesem Thema zu finden. Doch vorsichtig! Nicht alle Informationen im Internet sind auch immer richtig. An einer Stelle im Internet konnten wir lesen, dass es wichtig sei, vor Einreichung der Scheidung verschiedene Angebote zu vergleichen, da ein Anwalt im Vergleich zu einem anderen für den gleichen Fall das Zwei- oder sogar Dreifache abrechnen könne. Dort wird Ihnen auch erzählt, die Kosten der Scheidung seien undurchsichtig und schwer zu verstehen und man könne dort einen Kostenvoranschlag anfordern. Glauben Sie wirklich, dass ein anderer Anwalt das 3-fache bei Ihrer Scheidung abrechnen könnte? War die einfache Berechnung oben so undurchsichtig und schwer zu verstehen? Wir glauben, dass Sie die Berechnung verstehen können und auch haben. Deswegen können Sie auch anhand der obigen Erläuterung und der Tabelle erkennen, dass eine entsprechende Aussage schlicht unmöglich ist. Von dem Beispiel oben ausgehend, hätte der Anwalt das Gericht dazu bringen müssen, entgegen den gesetzlichen Vorgaben EUR 95.000,00 statt EUR 9.000,00 als Verfahrenswert festzusetzen, um auf etwa das dreifache Honorar zu kommen. Bei einem doppelten Honorar hätten es zumindest EUR 40.000,00 sein müssen. Die entsprechende Seite scheint es daher entweder mit der Wahrheit nicht so ernst zu nehmen oder es besteht dort ein massives Wissensdefizit im Kostenrecht. Ob es Sie glücklich macht, wenn Sie dort Ihre Daten für die Scheidung eingeben, darf man daher durchaus bezweifeln.
Ausführliche Informationen zur Berechnung der Scheidungskosten finden Sie hier.
Auf der entsprechenden Seite versucht man auch den Eindruck zu vermitteln, die meisten Anwälte seien nur darauf aus, Streitigkeiten vor Gericht auszutragen, da sich dann der Verfahrenswert erhöhe und der Anwalt im Vergleich zur einvernehmlichen Scheidung mehr abrechnen könne. Dort scheint man sich daher neben dem Kostenrecht auch nicht mit der Aufgabe eines Anwaltes und betriebswirtschaftlichen Überlegungen auszukennen. Ein Anwalt ist ein Interessenvertreter und an seinen Auftrag gebunden. Dieser wird daher nichts vor Gericht austragen, was nicht in Ihrem Interesse ist und von Ihnen beauftragt wurde. Ohne Auftrag würde er auch keinen Honoraranspruch haben und sich schadensersatzpflichtig machen. Und der Anwalt lebt auch nicht vom Umsatz, sondern dem Gewinn. Der Umsatz muss daher auch in einem gesunden Verhältnis zum Aufwand und den laufenden Kosten der Kanzlei stehen. Ein Streit vor Gericht ist immer mit viel Aufwand verbunden. Mit dem Mandanten muss die Sache meist mehrfach erörtert, Schriftsätze gefertigt, Fristen überwacht, Gerichtstermine vorbereitet und wahrgenommen werden. Oft dauern solche Verfahren Jahre. Im Vergleich zu einer gütlichen Einigung außerhalb des Gerichts und einer anschließenden einvernehmlichen Scheidung ist der Aufwand im Verhältnis zu dem zu erzielenden Umsatz meist erheblich höher. Der Anwalt hat daher in der Regel am Ende des Jahres mehr in der Tasche, wenn es nicht zu einem umfangreichen Streit vor Gericht kommt. Es nicht in einen Rosenkrieg ausarten zu lassen und ein kurzes Gerichtsverfahren zu haben, ist daher nicht nur in Ihrem sondern auch im Interesse des Anwalts. Eine schnelle und „günstige“ Scheidung hat daher für alle Vorteile.
Die Ansicht, dass ein Anwalt unverschämt viel abrechnen würde, kommt subjektiv sicherlich auch daher, dass häufig im Vorfeld die Frage der Kosten nicht ausreichend erörtert wurde und dann ein Betrag in der Rechnung steht, mit dem man nicht gerechnet hat. Dies oft auch deshalb, weil man gar nicht darüber nachgedacht hat. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Gebühren gesetzlich geregelt sind, lassen sich aber auch Kostenrisiken und zu erwartende Kosten durchaus auch im Streitfalle kalkulieren. Sprechen Sie die Frage der Kosten daher immer bei Ihrem Anwalt vorher an und zwar nicht nur bei einer Scheidung, sondern in allen Rechtsangelegenheiten. Wenn Ihr Rechtsanwalt dann ins Stottern kommt oder Sie nicht verstehen, wieso die Kosten in dieser Höhe entstehen können, wurden Sie nicht ausreichend informiert. Wie wollen Sie denn entscheiden, ob Sie einen bestimmten Weg gehen, wenn Sie nicht wissen, welche Gebühren entstehen und welche Kostenrisiken es gibt? Möglicherweise sitzen Sie in diesem Fall nicht vor dem richtigen Anwalt, auch wenn dieser am Ende die Kosten in gleich hoher Höhe wie ein anderer abrechnen würde. Den Anwalt verstehen und vorbereitet in ein Verfahren zu gehen, sollten Sie nämlich schon. Dann wissen Sie auch vorher, was für Kosten entstehen werden und zusätzlich entstehen können und ob Sie ein mögliches Kostenrisiko eingehen möchten.
Wir sind der festen Überzeugung, dass derjenige keine bösen Überraschungen bei der Endabrechnung erlebt, der über die Kosten ausreichend aufgeklärt wurde und die Berechnung verstanden hat. Schönrechnen können wir eine Kostenschätzung auch, tun wir aber nicht. Dies in Ihrem Interesse. Dies obwohl wir wissen, dass mancher uns nicht mandatiert, da beim Vergleich verschiedener Kostenschätzungen der falsche Eindruck entstehen kann, woanders sei es günstiger. Ist es aber nicht. Dies unabhängig davon, ob Sie bei uns die Möglichkeit einer Scheidung online nutzen oder direkt in der Kanzlei ein Mandat erteilen.
Wie sollte man die bei einem Anwalt für die Scheidung entstehenden Kosten der Scheidung vergleichen können, wenn nicht der Anwalt, sondern das Gericht am Ende festlegt, wie hoch der Verfahrenswert aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist und auch genau im Gesetz steht, welche Gebühren für den Anwalt anfallen und wie hoch die Gebühren bei dem konkreten Wert sind? Einen Vergleich der Scheidungskosten oder einen Kostenvergleich bei einer Scheidung gibt es nicht, auch wenn die Werbung der Online-Scheidung anderes verspricht und ein selbsternanntes Vergleichsportal diese Fehlvorstellung hervorrufen möchte.
Übrigens: Wer damit wirbt, nur die gesetzlichen Mindestgebühren abzurechnen, rechnet in Wahrheit die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren ab. Sogar von Fachanwälten wird angeboten, ein persönliches Angebot zu übersenden. Lassen Sie sich nicht irritieren. Fachlich zutreffend ist das natürlich nicht. Im Ergebnis bedeutet dies immer: Schätzung der gesetzlich entstehenden Gebühren und überall gleich hohe Kosten am Ende des Verfahrens, auch wenn die Schätzung niedrig oder falsch war.
Das Gericht setzt am Ende des Verfahrens auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben den Verfahrenswert fest, um eine Endabrechnung der Gerichtskosten zu erstellen. Wie hoch der vorläufige Verfahrenswert und der hieraus errechnete Gerichtskostenvorschuss war, spielt hierbei grundsätzlich keine Rolle. Der Verfahrenswert ist auch verbindlich für die Rechtsanwaltsgebühren. Eine Festsetzung wird das Gericht bei allen Verfahren gleich vornehmen, unabhängig davon, welcher Rechtsanwalt die Scheidung eingereicht hat.
Info: Fakten zu den Scheidungskosten – eine Übersicht der Themen
Kurz erklärt: Günstigste Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung und Teilung der Kosten für einen Anwalt ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. In ganz Deutschland gelten hierfür gesetzlich festgelegte Gebühren. Es gibt keinen Kostenvergleich verschiedener Scheidungsanwälte oder einer Online Scheidung. Die Kosten sind in der Regel bei Anwalt A genauso hoch wie bei Anwalt B. Das Gericht bestimmt die Höhe durch Festsetzung des Verfahrenswertes. Ein Vergleich der Kosten der Scheidung gibt es daher nicht.
Kurz erklärt: Günstige Scheidung und Preisvergleich
Eine Scheidung kann nur durch einen Anwalt eingereicht werden. Die hierbei entstehenden Gebühren für das Gericht und den Rechtsanwalt sind der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Diese werden anhand des Verfahrenswertes bestimmt, der nicht von dem Anwalt, sondern dem für die Scheidung zuständigen Familiengericht festgesetzt wird.
Deshalb gibt es auch keinen Preisvergleich verschiedener Scheidungsanwälte oder einer Online Scheidung. Die Kosten sind in der Regel bei Anwalt A genauso hoch wie bei Anwalt B. Das Gericht bestimmt die Höhe durch Festsetzung des Verfahrenswertes. Nur in der Werbung für die Scheidung online gibt es die preiswerte Scheidung mit Tiefpreisgarantie. Kosten sparen bei Scheidung lassen sich aber tatsächlich nicht, indem die Scheidung online beauftragt wird.
Kurz erklärt: Ist eine Online-Scheidung billiger?
Da die sog. Online-Scheidung kein besonderes Verfahren ist, sondern nur meint, den Anwalt online zu beauftragen, entstehen immer die vollen gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt und das Gericht. Billiger ist die Internetscheidung daher nicht. Auch wenn die Werbung anderes verspricht. Scheidung online Preisvergleich: Sparen können Sie sich die Mühe, einen Kostenvergleich vorzunehmen. Am Ende sind die Kosten überall gleich. Info: Scheidungskosten Tabelle
Info: Vorgehen einvernehmliche Scheidung in 3 Schritten | Scheidung ohne Zustimmung nach einem jahr Trennung
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Scheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus. Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.
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Eine Scheidung so billig wie möglich erreichen Sie nur, wenn Sie keinen Streit haben und die entstehenden Kosten für einen Anwalt und das Gericht teilen.
Preisvergleich bei Scheidung online: Da die Höhe der Gebühren für Rechtsanwalt und Gericht gesetzlich geregelt sind, kann es keinen „Preisvergleich“ geben. Auch wenn bei Kostenanfragen unterschiedlich hohe Kosten genannt werden, werden die gesetzlichen Gebühren am Ende überall gleich hoch sein. Scheidung online heißt bei uns: über kurze Kommunikationswege mit Ihrem Anwalt in Kontakt bleiben.
Inhalt dieser Seite: Kosten Scheidung vergleichen 2024
Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach