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Pressemitteilung BMJ vom 05.07.2013

Weg frei für modernes Kostenrecht

Am 5.7.2013 hat der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. Kostenrechtsmodernisierungs-gesetz bestätigt.

Auf Vorschlag der Länder sind einzelne Festgebühren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Augenmaß erhöht worden.

Des Weiteren sollen die Gerichtsgebühren geringfügig über das vom Bundestag beschlossene Maß hinaus erhöht werden. Dadurch sollen die Einnahmen der Länder angemessen steigen. Die ausgewogenen Gebührenerhöhungen sollen zu einer Verbesserung der Kostendeckungsquote in der Justiz führen. Eine Verteuerung der Berufungsinstanz wird es auch künftig nicht geben.

Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.

Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1.4.1936 in ihrer Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Ein-führung der elektronischen Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.07.2013

Nachtrag: Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist am 29.07.2013 verkündet worden und zum 01.08.2013 in Kraft getreten. Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz reformiert das Kostenrecht und bewirkt eine Änderung und Neufassung zahlreicher Gesetze, darunter das Gerichtskostengesetz (GKG), das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), das Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG), das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es ersetzt die Kostenordnung (KostO) durch ein Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) durch ein Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG).

Folge der Gesetzesnovelle ist eine Anhebung u.a. der Rechtsanwalts- sowie Gerichtsgebühren. Bei den Gebühren der Rechtsanwälte gibt es eine neue Gebührentabelle mit aktualisierten Gegenstandswertstufen.

Update: Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 – als Gesetzesentwurf beschlossen.


 

 

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