FAQ Scheidung | Familienrecht-ABC | Rechtsirrtümer Scheidung | Scheidung online
Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952
Was bedeutet Internet-Scheidung?
„Kann ich Sie über das Internet beauftragen, die Scheidung für mich durchzuführen?“
Internetscheidung bundesweit
Kurz erklärt: Internet-Scheidung
Scheidung per Internet veranlassen: Auch im Jahr 2024 gibt es keine echte Internetscheidung, bei der das Scheidungsverfahren online abgewickelt wird. Bei einer sog. Internet-Scheidung wird ein Anwalt per Internet mit der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht beauftragt. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes. Für die Einreichung der Scheidung muss ein Anwalt beauftragt werden. Die Beratung erfolgt oft telefonisch. Das Besondere und der Vorteil ist also die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel bei der sog. Internet-Scheidung. Nachteile werden diejenigen haben, die dahinter mehr vermuten und ungern online oder telefonisch kommunizieren, um wichtige Dinge zu besprechen. Bei einem Scheidungsservice erfolgt in der Regel nur eine digitale Datenerfassung und anschließende Vermittlung an einen Rechtsanwalt. Besondere Kosten der Internet-Scheidung gibt es nicht.
Scheidung per Internet
❍ Direkt über Internet eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
Gerne unterstützen und begleiten wir Sie bei der von Ihnen beabsichtigten Scheidung, egal welches Familiengericht in Deutschland zuständig ist. Alle wichtigen Informationen und Unterlagen können Sie uns über das Internet zukommen lassen.
Auch im Jahr 2024 ist eine sog. Internet-Scheidung keine neue Form der Scheidung, auch wenn an der einen oder anderen Stelle im Internet ein entsprechender Eindruck erweckt werden kann oder soll. Sie können sich nicht per Internet scheiden lassen. Es gibt nur einen Weg, die Scheidung einzureichen. Dank des Internets ist es allerdings möglich, die Scheidung komplett digital bei uns oder einem anderen Rechtsanwalt zu beauftragen. Hierdurch können Sie sich Zeit und Aufwand sparen, da eine Terminsvereinbarung bei uns in der Kanzlei oder einem anderen Scheidungsanwalt entfallen kann.
Im geschäftlichen Bereich ist die digitale Kommunikation bereits seit dem letzten Jahrhundert zwischen Mandanten und modernen Rechtsanwälten üblich. Wichtige Informationen werden ausgetauscht, Aufträge erteilt und Vertragsentwürfe übersandt. Dies alles online über das Internet und per E-Mail. Aufwendige Terminsvereinbarungen unterbleiben, wenn diese nicht nach Sachlage erforderlich sind.
Entsprechend bietet sich die Beauftragung der Scheidung per Internet bei einer einvernehmlichen Scheidung an. Da hier bereits Einvernehmen zwischen den Ehegatten besteht, sind lediglich wenige Daten für den Rechtsanwalt erforderlich, um so einen Scheidungsantrag für den Mandanten einzureichen. Das von uns bereitgestellte
Formular für die Internetscheidung
berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.
Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann über das oben verlinkte Formular direkt online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Natürlich können Sie uns auch alle Informationen formlos zukommen lassen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post
- eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
- den Entwurf des Scheidungsantrages
- eine Vollmacht
übersandt. Im Idealfall erfolgt sodann ein Telefonat. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich beim Familiengericht eingereicht. Die Einreichung beim zuständigen Familiengericht erfolgt digital über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), welches eine sichere Übertragung an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des jeweiligen Gerichts ermöglicht. Nach Übersendung der Vollmacht liegt dem Gericht daher in den meisten Fällen schon am gleichen Tag der Scheidungsantrag vor. Über den nachfolgenden Link geht es
Bei allen auftretenden Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail, per Telefon und gerne auch persönlich zur Verfügung. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Steinbach. Welche Art der Kommunikation Sie mit uns wählen, ist alleine Ihre Entscheidung. Auf die Kosten des Scheidungsverfahrens oder der Rechtsanwaltskosten hat dies keinen Einfluss. Die Kosten sind gesetzlich festgeschrieben, so dass Sie, auch wenn auf manchen Seiten ein anderer Eindruck entstehen kann, im Internet nicht die günstigste Internetscheidung finden werden. Lesen Sie hierzu unseren Hinweis zu
Ihr Scheidungsverfahren zu den geringst möglichen Kosten.
Wenn Sie also beabsichtigen, Ihr Scheidungsverfahren ohne großen Aufwand durchzuführen, kontaktieren Sie uns einfach über das Internet. Gerne können Sie auch unverbindlich per Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Auch bei einer Internetscheidung werden Sie individuell betreut.
Testen Sie uns: Für ein unverbindliches Orientierungsgespräch* stehen wir Ihnen gerne unter
zur Verfügung.
*Keine Rechtsberatung: Rechtsanwalt Steinbach informiert Sie kostenfrei über den Ablauf der Internetscheidung und die für Sie konkret zu erwartenden Kosten Ihrer Scheidung für Rechtsanwalt und Gericht (Scheidungskosten).
Die Scheidung per Internet
Die langjährigen Erfahrungen mit der Internet-Scheidung zeigen immer wieder, dass häufig bestimmte Vorteile der Scheidung via Internet vermutet werden, die es so nicht gibt. Wer bevorzugt analog kommuniziert, ist wahrscheinlich mit der Beauftragung eines Anwalts in der Kanzlei besser beraten. Es gibt auch keine günstigeren Kosten der Internetscheidung. Internet-Scheidung ist kein rechtlicher Begriff für ein bestimmtes Verfahren. Entsprechendes sieht das Verfahrensrecht nicht vor. Lassen Sie sich bei den verschiedenen Angeboten nicht irritieren. Dies ist keine besondere Form eines Scheidungsverfahrens oder eine moderne Art der Scheidungsabwicklung. Meist steckt hinter entsprechend „modernen Abwicklungen der Scheidung im Internet“ nur ein Anwaltsvermittler. Die Internet-Scheidung meint nichts weiter, als Ihren Rechtsanwalt online zu beauftragen, der für Sie sodann die Scheidung einreicht. Die Internetscheidung ist nicht günstiger als bei einem anderen Anwalt. Egal ob die Beauftragung per Internet oder direkt in der Kanzlei erfolgt. Lassen Sie sich daher nicht von großen Anpreisungen einer Scheidung per Internet irritieren. Es lohnt auch nicht, die Kosten verschiedenerer Anbieter einer Internetscheidung zu vergleichen. Am Ende zahlen Sie die gesetzlichen Gebühren, deren Höhe nicht vom Anbieter, sondern der Festsetzung des Verfahrenswerts durch das Gericht abhängt.
Scheidung per Internet meint daher immer nur, den Anwalt für die Scheidung über das Internet zu beauftragen. Der Vorteil ist daher die Möglichkeit, kurze Kommunikationswege zu nutzen. Ohne einen Termin vereinbaren zu müssen, können Sie uns direkt anrufen oder eine Nachricht senden und von zu Hause alles über das Internet veranlassen, damit Ihr Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird. Auch wer den digitalen Weg der Beauftragung wählt, sollte sich vor Einreichung der Scheidung beraten lassen. Ein Telefonat mit dem Rechtsanwalt vor der Beauftragung oder zumindest vor der Einreichung der Scheidung zu führen, empfiehlt sich nach unserer Erfahrung in jedem Fall. Häufig werden in einem entsprechenden Gespräch auch Bedenken oder Ängste genommen oder Fragen erörtert, was z.B. passiert, wenn der Ehepartner nicht zustimmt oder zum Scheidungstermin nicht erscheint.
Eine Internetscheidung funktioniert wie jedes Scheidungsverfahren beim Familiengericht. Gemeint ist immer nur, dass der Kontakt zu dem für das Scheidungsverfahren erforderlichen Rechtsanwalt per Internet hergestellt wird. Dieser Anwalt reicht nach Beauftragung ganz normal den Antrag auf Ehescheidung beim Gericht ein.
Wir sind deutschlandweit tätig. Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch. Auch bei einer Kontaktaufnahme über das Internet nehmen wir uns gerne Zeit für ein ausführliches Telefonat. Das Internet hilft uns dabei, mit Ihnen über kurze Kommunikationswege während des ganzen Verfahrens in Kontakt zu bleiben.
Soweit Sie die Kosten für das Scheidungsverfahren nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei einem entsprechenden Antrag und reichen diesen zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht ein. Auch besteht die Möglichkeit, Ihre „Internet-Scheidung“ in Raten zu zahlen.
Kosten Internetscheidung
Eine Internetscheidung kostet so viel wie jedes andere Scheidungsverfahren auch, da es sich um kein besonderes Verfahren beim Familiengericht handelt, sondern nur meint, den Anwalt per Internet zu beauftragen. Der Anwalt rechnet die gesetzlich festgelegten Gebühren ab. Im Durchschnitt kostet die Scheidung (Stand 2024) ca. 1.550 bis 2.800 Euro. Bei Vereinbarung der Kostenteilung hat hiervon jeder die Hälfte zu tragen. In den meisten Fällen entsprechen die halben Kosten für einen Rechtsanwalt und das Gericht zwischen 775 und EUR 1.400 Euro.
FAQ Scheidung | Familienrecht-ABC | Rechtsirrtümer Scheidung | Scheidung online
Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952
Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. So sollte diese auch behandelt werden.
Auch bei der Beauftragung der Scheidung via Internet werden Sie persönlich betreut und können uns jederzeit anrufen oder auch einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.
Direkt zur Anfrage Scheidung Online ↗
Scheidungsantrag einreichen beim Familiengericht und Ablauf
Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt wirksam beim Familiengerecht einreichen. Ihren Antrag reichen wir per beA ein, wenn Sie diesen vorab geprüft und uns ausdrücklich beauftragt haben. Das Gericht stellt den Antrag auf Ehescheidung nach Zahlung der Gerichtskosten an den anderen Ehegatten zu. Bei den Rentenversicherungen werden Auskünfte hinsichtlich bestehender Anwartschaften durch das Gericht angefordert und anschließend der Termin zur Scheidung bestimmt. Im Scheidungstermin erfolgt die Antragstellung durch uns, die persönliche Anhörung beider Ehegatten und die anschließende Verkündung des Scheidungsbeschlusses durch das Gericht. Bei großer Entfernung zum Familiengericht beantragen wir gerne für Sie eine Anhörung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes. Eine Anreise zum Scheidungstermin ist dann nicht erforderlich.
Die digitale Übersendung unseres Formulars zur Scheidung macht Ihre Scheidung nicht zur Internetscheidung, sondern soll Ihnen nur die Kontaktaufnahme zu uns erleichtern. Wir reichen bei entsprechender Beauftragung den Antrag auf Ehescheidung bei Gericht in Ihrem Namen ein. Das gerichtliche Verfahren ist gesetzlich geregelt. Scheidung online heißt bei uns: dank Internet über kurze Kommunikationswege mit Ihrem Anwalt in Kontakt bleiben. Die persönliche Betreuung und Beratung und nicht die digitale Abwicklung steht bei uns im Vordergrund bei der Scheidung per Internet 2024. Dies alleine in Ihrem Interesse!
ADVOSCHEIDUNG.de – Ihre Scheidung per Internet und Ratgeber Familienrecht
Der Begriff Internetscheidung beschreibt die Möglichkeit, den für eine Scheidung erforderlichen Rechtsanwalt direkt über das Internet zu kontaktieren und zu beauftragen. Ein Besprechungstermin in der Kanzlei des Rechtsanwalts ist dann nicht erforderlich. Es fallen die gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt und das Gericht an.
Inhalt dieser Seite: Internet-Scheidung: Scheidung per Internet veranlassen 2024
Aktualisiert am 19. April 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach
Internetscheidung • Beauftragung Ihres Scheidungsantrages bequem via Internet von zu Hause aus Wir sind bundesweit tätig
Ihre Internetscheidung für Ihre einvernehmliche Scheidung seit 2010 | advoscheidung.de – Ihre Scheidung 2024 über Internet veranlassen