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„Muss ich die Trennung irgendwo anmelden?“

Trennungsjahr (Scheidungsjahr) beantragen

Kurz erklärt: Trennungsjahr

 

Nach den Voraussetzungen der Scheidung kann, außer bei selten Härtefallgründen, frühestens nach einem Jahr Trennung die Ehe geschieden werden. Umgangssprachlich wird das erste Jahr der Trennung als Trennungsjahr bezeichnet. Das Trennungsjahr muss weder angemeldet oder beantragt werden, jedoch im Falle der Scheidung nachweisbar sein. Wird die Trennungszeit im Scheidungstermin von beiden Ehegatten übereinstimmend bestätigt, geht das Gericht in der Regel vom Vorliegen des Trennungsjahres als Voraussetzung der Scheidung aus.

 

Trennungsjahr anmelden oder beantragen

Beginn Trennungsjahr spätestens mit AuszugDas Trennungsjahr selbst muss nicht beantragt oder angemeldet werden. Es ist kein Antrag erforderlich, um das Trennungsjahr einzuleiten. Die Formulierung „Trennungsjahr beantragen“ wird umgangssprachlich oft verwendet, wenn nach einem Jahr Trennung die Scheidung eingereicht wird. Der Scheidungsantrag nach einem Jahr Trennung wird im Volksmund häufig auch als „Scheidungsjahr beantragen“ bezeichnet. Bei einer einvernehmlichen Scheidung liegen die Voraussetzungen für die Scheidung vor, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und ein Ehegatte die Scheidung einreicht und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.

Zu den einzelnen Voraussetzungen einer einverständlichen bzw. einvernehmlichen Scheidung können Sie mehr auf unserer Seite Informationen nachlesen. Über die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung in Deutschland erfahren Sie alles auf unserer Seite Kostenrechner.


Info: Wenn der Ehegatte nein sagt zur Scheidung:  Scheidung nach einem Jahr ohne Zustimmung


Wichtig: Wo muss man sich als getrennt lebend melden? Getrenntlebend bedeutet in steuerlicher Hinsicht, dass die Privilegien in Bezug auf die gemeinsame Veranlagung und der Wahl der Steuerklassen zum 31.12. des Jahres, indem Sie sich getrennt haben, wegfallen. Für den 01.01. des Folgejahres müssen daher spätestens die Steuerklassen geändert werden und in diesem Zusammenhang dem Finanzamt das Trennungsdatum mitgeteilt werden, wofür beim Bundesministerium der Finanzen das Formular „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“ heruntergeladen und genutzt werden kann. … mehr Info

Tipp: Das Trennungsjahr muss nicht offiziell angemeldet werden. Im Rahmen der Scheidung muss die Trennung allerdings nachgewiesen werden. Hierzu ist in der Regel ausreichend, wenn beide Ehegatten den Trennungszeitpunkt bei Gericht im Rahmen der Anhörung bestätigen. Bestreitet eine Seite die Trennung oder den Zeitpunkt, muss dies durch die andere Seite nachgewiesen werden. Wenn die Trennung sich zunächst innerhalb der eigenen Wohnung vollzogen hat, kann ein Nachweis schwer sein. Unter Umständen empfiehlt es sich daher den Trennungszeitpunkt durch ein Schreiben an den Anderen zu dokumentieren. Der Zugang des Schreibens sollte dann aber nachweisbar sein. Gerne kann ein entsprechendes Schreiben durch uns aufgesetzt werden. Auch kann in solchen Fällen sinnvoll sein, Freunde und Bekannte über die Umstände zu informieren, die später die konkrete Situation als Zeugen bestätigen können.

Info:

Ab wann lebt man getrennt?

Wo, wann und wie kann die Scheidung beantragt werden?

Was kann bei Trennung & Scheidung regelungsbedürftig sein?

 

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











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    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


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    übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


     

    Das Trennungsjahr muss nicht dokumentiert oder aktenkundig gemacht werden, jedoch für den Fall der Scheidung nachweisbar sein. Die übereinstimmende Bestätigung des Trennungszeitpunktes durch die Ehegaten, also sowohl von der Ehefrau und dem Ehemann, im Scheidungstermin ist ausreichend.

     

    Info: Kosten Scheidung

    Kurz erklärt: Kosten der Scheidung

     

    Die Kosten der Scheidung sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem vom Gericht festzusetzenden Verfahrenswert. Im Scheidungsverfahren beträgt der Verfahrenswert insgesamt grundsätzlich wenigstens EUR 4.000,00. Dies entspricht Kosten für das Gericht und einen Rechtsanwalt in Höhe von insgesamt 1.130,85 EUR.

     

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    Scheidungsjahr – das Jahr bis zur Scheidung

    Bevor die Scheidung erfolgen kann, müssen die Ehegatten grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Die einjährige Trennung bis zur Beantragung der Scheidung wird ugs. oft Scheidungsjahr genannt. Geläufiger ist der Begriff Trennungsjahr. Im Personenstandregister ist der Familienstand bis zur rechtskräftigen Scheidung weiterhin „verheiratet“.

     

    Getrenntlebendbescheinigung

    Eine Getrenntlebendbescheinigung gibt es nicht. Dieser Begriff wird von Anwaltsvermittlern verwendet, wohl um den Eindruck eines Hinweises zu einem offiziellen Dokumentes zu erwecken. Tatsächlich kann Ihnen die Trennung niemand bescheinigen. Von Ihrem Ehegatten können Sie sich zwecks späteren Nachweises allerdings das Datum der Trennung bestätigen lassen. Dies kann bei einer Scheidung zumindest ein Indiz sein, dass die Trennung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt ist. Die Getrenntlebendbescheinigung gehört wie sehr viele andere Begriffe zu reinen Worterfindungen, die nur dazu dienen, durch Erhöhung der Seitenzugriffe im Internet Werbung für die Online Scheidung zu machen.

     

    Wem muss man die Trennung melden?

    Es gibt keine Stelle, der man die Trennung melden müsste. Zu beachten ist aber, dass die Trennung steuerliche Auswirkung hat und zum 01.01. des folgenden Jahres die Steuerklassen zu ändern sind. Für das aktuelle Jahr ist noch eine gemeinsame Veranlagung möglich.

    Wer sich also im Laufe des Jahres 2024 getrennt hat oder noch trennen wird, muss zum 01.01. des kommenden Jahres die Steuerklassen ändern lassen (I/I oder I/II).

     

    Inhalt dieser Seite: Trennungsjahr beantragen


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach