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Trennung, Scheidung, Scheidungskosten und Unterhalt – die Auswirkung auf die Steuern

„Kann ich im Trennungsjahr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?“

Eine gemeinsame Veranlagung lohnt sich immer dann, wenn ein Ehegatte mehr als der andere verdient, denn die gesamte Steuerlast ist so geringer als bei der Einzelveranlagung.

Auswirkung der Trennung und Scheidung auf die Steuer
Die gemeinsame Veranlagung sollte genutzt werden.

Die gemeinsame Veranlagung ist letztmalig für das (Kalender-) Jahr möglich, in dem die Trennung erfolgt ist. Im Folgejahr müssen beide Ehegatten getrennt veranlagen. Unabhängig davon, ob die Trennung im Vorjahr bereits im Januar oder erst im Dezember erfolgt ist. Im Trennungsjahr, genauer im Jahr der Trennung, können daher auch letztmalig die Steuerklassen festgelegt werden. Ein Versöhnungsversuch kann sich unter Umständen vorteilhaft auf die Steuern auswirken, da bei ausreichender Dauer wieder eine gemeinsame Veranlagung in dem entsprechenden Kalenderjahr möglich ist. Wer sich im vergangenen Jahr getrennt und 2024 ein Versöhnungsversuch unternommen hat, kann so bei Vorliegen der Voraussetzungen trotz Trennung die Vorteile der gemeinsamen Steuererklärung für 2 Kalenderjahre nutzen.

Es lohnt sich daher mit dem anderen Ehegatten zu sprechen und das Vorgehen der Scheidung abzustimmen.

Auf die Steuerklassen und der Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung hat der Zeitpunkt des eingereichten Scheidungsantrags oder der Scheidung keinen Einfluss. Entscheidend ist, ab wann man getrennt lebt.

Der Besserverdienende kann eine Zusammenveranlagung verlangen, notfalls auch gerichtlich, muss dann aber dem anderen Ehegatten die hierdurch entstehenden  finanziellen Nachteile ausgleichen.

„Kann ich die Scheidungskosten steuerlich absetzen?“

Können die Scheidungskosten von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 18. Mai 2017 klargestellt, dass aufgrund der Gesetzesänderung im Jahr 2013 die Kosten der Scheidung grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können. Mehr hierzu erfahren Sie hier.

„Wirken sich Unterhaltszahlungen auf die Steuer aus?“

Unterhaltsleistungen können als außergewöhnliche Belastungen oder aber als Sonderausgaben abgesetzt werden. Letzteres allerdings nur, wenn der Berechtigte dem zustimmt (begrenztes Realsplitting). Folge ist, dass der Unterhaltsverpflichtete bis zu einem Höchstbetrag die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben geltend machen kann und der Unterhaltsberechtigte dann allerdings die Unterhaltszahlungen als Einkommen versteuern muss. Nach der Rechtsprechung ist der Unterhaltsberechtigte verpflichtet, dem begrenzten Realsplitting zuzustimmen, kann aber im Gegenzug verlangen, dass die hierdurch entstehenden Nachteile ausgeglichen werden.


Diese Seite ersetzt keine steuerrechtliche Beratung. Sprechen Sie daher mit Ihrem Steuerberater über die für Sie günstige Lösung und die Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung.


Trennungsdatum in SteuererklärungWer sich im vergangenen Jahr getrennt hat, muss im aktuellen Jahr 2024 die Steuerklasse 1 (oder 2) haben und kann bei der Steuererklärung für dieses Jahr keine gemeinsame Veranlagung mehr wählen. Das Datum der Trennung ist bei der Steuererklärung anzugeben. Steuerlich bietet die Trennung ohne Scheidung also keine Vorteile. Scheidungskosten können nicht (mehr) steuerlich abgesetzt werden.

 

Tags: | Scheidung Steuer absetzen | Scheidungskosten Steuer | gemeinsame Veranlagung Trennungsjahr |Kosten Scheidung Steuer | Unterhalt Steuer


 

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Inhalt dieser Seite: Scheidungskosten und Steuer 2024


Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach