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Mediation – die außergerichtliche Form der Konfliktlösung
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Bedürfnissen und Interessen der Beteiligten entspricht. Um eine einvernehmliche Regelung zu finden, werden die Beteiligten durch einen unparteiischen Dritten, dem Mediator oder der Mediatorin, unterstützt. Der Mediator oder die Mediatorin trifft dabei keine eigene Entscheidung, sondern vermittelt im gemeinsamen Gespräch zwischen den Konfliktparteien.
Im Gegensatz zu einer streitigen Auseinandersetzung beruht das Mediationsverfahren auf der Freiwilligkeit der Parteien an der Teilnahme und selbständigen Lösungsfindung durch Vermittlung des Mediators oder der Mediatorin.
Im Idealfall endet das Verfahren mit einer Mediationsvereinbarung, die zur Wirksamkeit häufig als Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar zu beurkunden ist, und ist meist preisgünstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung über Folgesachen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens.
Wenn alles zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten geregelt ist, kann nach einem Jahr Trennung eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchführt werden. Da Streitigkeiten nicht mehr bestehen, können hohe Rechtsanwalt- und Gerichtskosten eingespart werden, da sich der Gegenstandwert eines Verfahrens nur auf das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich bezieht.
Info: Tabelle Kosten Scheidung
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Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach