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Scheidung per E-Mail
Eine Scheidung soll auch per E-Mail möglich sein? Stimmt das?
Eine Scheidung kann nicht einfach per E-Mail und auch nicht ohne Anwalt eingereicht werden. Sie können aber bequem im Rahmen der Scheidung Online die Einreichung Ihres Scheidungsantrages von zu Hause an jedem Tag der Woche und zu jeder Uhrzeit beauftragen. Sie müssen daher nicht extra einen Termin vereinbaren und für die Terminswahrnehmung beim Rechtsanwalt einen Tag Urlaub nehmen. Auch können Sie für die in Deutschland durchzuführende Scheidung aus dem Ausland über das Internet alles veranlassen. Lediglich den Scheidungstermin beim Familiengericht müssen Sie wahrnehmen, der bei einer einvernehmlichen Scheidung ca. 15 min in Anspruch nimmt. Auf eine persönliche Beratung sollen und brauchen Sie hierbei nicht verzichten.
Bei einer sogenannten Online Scheidung beauftragen Sie einen Anwalt / Scheidungsanwalt per Online-Formular, E-Mail, Fax oder Telefon mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens und sparen sich hierdurch Zeit und Aufwand, indem Sie Ihr Scheidungsverfahren mittels moderner Kommunikationsmittel beauftragen. Die Einreichung des Scheidungsantrages durch uns erfolgt wie inzwischen üblich zeitsparend digital (beA) beim für Sie zuständigen Familiengericht. Unnötige Postlaufzeiten gehören der Vergangenheit an.
Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung, erläutern Ihnen den Ablauf der Ehescheidung Online und teilen Ihnen kostenfrei die voraussichtlichen Kosten für Ihr Scheidungsverfahren mit.
Bei Streitpunkten empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat vor Ort einzuholen oder sich telefonisch beraten zu lassen. Sie können sich bei uns persönlich, telefonisch oder per E-Mail beraten lassen: Scheidungsberatung
Mehr zum Thema einvernehmliche Scheidung Online, den Vor- und Nachteilen erfahren Sie auf unserer Seite Informationen und zu den Kosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten) auf unserer Seite Kosten.
Natürlich können Sie uns die erforderlichen Angaben zur Scheidung auch formlos zukommen lassen. Welche Angaben benötigt werden, können Sie hier nachlesen. Wenn Sie unser PDF-Formular ausfüllen, haben Sie bereits alle erforderlichen Angaben gemacht. Dieses können Sie uns gerne per E-Mail oder Post zukommen lassen. Auch als Vorbereitung für einen Besprechungstermin kann dies helfen, da die Zeit für Ihre Fragen statt des Abfragens von Daten genutzt werden kann.
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❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
Scheidung online spart Zeit und Aufwand
Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich
Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.
Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post
- eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
- den Entwurf des Scheidungsantrages
- eine Vollmacht
übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online)
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Aktualisiert am 23. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach