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Was bedeutet Online-Scheidung?

„Ist eine Online Scheidung möglich?“

Online Scheidung

Scheidung im Jahr 2024 | Online Scheidung |  Scheidung Online | Online Scheidung Deutschland

Kurz erklärt: Wie funktioniert Online Scheidung?

 

Wie funktioniert Online Scheidung?Bei einer sog. Online Scheidung oder Scheidung online wird ein Anwalt per Online-Formular mit der Einreichung der Scheidung beim Familiengericht beauftragt. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes. Für die Einreichung der Scheidung muss ein Anwalt beauftragt werden. Das Besondere ist nur die Online-Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel.

Scheidungsantrag einreichenDie Online Scheidung funktioniert wie jedes Scheidungsverfahren beim Familiengericht und meint lediglich, dass der Kontakt zu dem für das Scheidungsverfahren erforderlichen Rechtsanwalt online hergestellt wurde. Dieser Anwalt reicht nach Beauftragung ganz herkömmlich den Antrag auf Ehescheidung beim Gericht ein. Der Begriff „Online“ hat daher nichts mit dem eigentlichen gerichtlichen Scheidungsverfahren zu tun. Auch die Kosten ändern sich nicht. Wer mehr hinter einer Online-Scheidung vermutet, hat sich von Werbeaussagen blenden lassen.

 

Was ist eine Online Scheidung oder Scheidung online?

Benötige ich hierzu keinen Anwalt? Kurzer Faktencheck

Wie funktioniert eine Online Scheidung? Diese Frage taucht mitunter als Suchvorschlag bei einer Internetsuche auf. Die Fragestellung selbst, wie eine Online-Scheidung funktioniert, suggeriert bereits, dass eine Online-Scheidung eine besondere Form der Scheidung sein soll. Hier hat der Fragesteller augenscheinlich bereits eine Fehlvorstellung, was hinter dem Begriff Online-Scheidung tatsächlich steckt. Oft wird dargestellt, die Online Scheidung spare Zeit, Kosten und Nerven. Tatsächlich funktioniert ein Scheidungsverfahren immer gleich. Nur der Weg der Beauftragung des Scheidungsanwalts kann unterschiedlich sein. Die Kosten sind immer die selben.

Die Online Scheidung gibt es auch im Jahr 2024 nicht und ist daher keine moderne Form der Scheidung. Der im Internet verwandte Begriff „Online Scheidung“, „Scheidung online“ oder „Internetscheidung“ kann daher missverständlich oder auch irreführend sein und bedeutet nicht, dass ein Scheidungsantrag online gestellt wird. Wenn Sie also auf einer Internetseite lesen können, dass man dort die Scheidung online einreichen oder den Scheidungsantrag online stellen kann, wurden Sie (möglicherweise absichtlich) falsch informiert. Hinter der als moderne Form beworbenen Scheidung steckt oft nur eine Anwaltsvermittlung. Sparen können Sie dort nicht einen Cent.

Für einen kurzen Faktencheck ist nur der Blick ins Gesetz erforderlich: Der Scheidungsantrag muss nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland immer durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden (§ 114 FamFG). Der Beauftragung via Internet liegt daher immer die Erteilung eines Mandatsverhältnisses gegenüber einem Scheidungsanwalt zugrunde. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Sie können daher nicht Ihre Scheidung online einreichen oder den Scheidungsantrag selbst stellen. Die Scheidung selbst wird nach der mündlichen Verhandlung (sog. Scheidungstermin) durch das Familiengericht ausgesprochen. Im Termin müssen neben dem beauftragten Rechtsanwalt grundsätzlich auch beide Ehegatten persönlich anwesend sein. Denkbar ist auch, dass die Beteiligten des Verfahrens per Video zugeschaltet werden. Das ändert aber nur den Ort, von dem aus teilgenommen wird und führt nicht zur digitalen Abwicklung des Verfahrens. Die mündliche Verhandlung findet bei Gericht statt. Eine Online Scheidung gibt es daher nicht, auch wenn dies im Marketing von Anwaltsvermittlern und der Werbung der Online Scheidung anders klingt.

Online Scheidung ist die im Marketing geprägte Bezeichnung für die Beauftragung eines Anwalts über das Internet, damit dieser den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Aufgrund gesetzlicher Gebühren für Anwalt und Gericht, sind die Scheidungskosten nicht günstiger. Der Vorteil der Online Scheidung liegt in der kurzen Kommunikation über moderne Kommunikationsmittel.

Was genau ist mit Online Scheidung oder Scheidung online gemeint?

Scheidung online beantragen: Mit der Online-Scheidung können Sie einen Anwalt mittels Formular beauftragen, der für Sie die Scheidung beim Familiengerichtbeantragt.
Online Scheidung: Ohne Anwaltsbesuch die Scheidung online beauftragen

Bei einer sog. Online Scheidung, Internet-Scheidung oder Scheidung online wird ein Anwalt per Online-Formular oder E-Mail  mit der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht beauftragt. Ein Termin bei diesem Anwalt muss dann nicht zwingend sein, da die Beratung durch den Rechtsanwalt und die Beauftragung durch den Antragsteller der Scheidung per E-Mail oder Telefon erfolgen. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes bei einer sog. Scheidung online. Das Besondere ist nur die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel. Auch ist die Online Scheidung nicht günstiger, da ein Anwalt wie auch in der Anwaltskanzlei beauftragt werden muss, um die Scheidung einzureichen. Hierfür fallen überall gleich hohe gesetzliche Gebühren an, die irreleitend manchmal Mindestgebühren genannt werden. Auch durch eine Vergütungsvereinbarung dürfen die Gebühren nicht unterschritten werden. 

Online Scheidung, Internet-Scheidung oder Scheidung online sind keine rechtlich normierten Begriffe oder ein besonderes Verfahren. Sollten Sie auf einer Seite, die eine Online Scheidung anbietet, einen anderen Eindruck gewinnen oder gar glauben, dort sei Ihre Scheidung und das Verfahren einfacher, günstiger und schneller, sollte diese Fehlvorstellung sehr wahrscheinlich bei Ihnen geweckt werden. Oft steckt hinter entsprechenden „Online-Scheidungen“ nur der Geschäftszweck, Sie an einen Anwalt zu vermitteln. Die Scheidung günstig & schnell gibt es auch dort nicht. Wie auch, wenn jemand mitverdienen möchte und Sie und Ihre Daten an einen Anwalt weitergeleitet werden müssen.

Eine gute Online Scheidung ist nichts weiter als eine kurze Kommunikation zu nutzen, damit Sie mit wenig Aufwand von Ihrem Anwalt beratend im Scheidungsverfahren begleitet werden. Ein online erteiltes Mandat wird hier daher mit der gleichen Sorgfalt wie ein direkt in der Kanzlei erteiltes Mandat behandelt. Häufig sogar mit mehr zeitlichem Aufwand. Der zeitliche Aufwand ist deshalb oft größer, da nach den hiesigen Erfahrungen die Möglichkeit der kurzen Kommunikation per E-Mail und Telefon gerne und häufig genutzt wird. Hierfür nehmen wir uns gerne Zeit.

Eine entsprechende Kommunikation nur über E-Mail und Telefon liegt nicht jedem. Dies gilt für Anwälte wie auch Mandanten.

Die Scheidung online ist daher weder besser noch schlechter als eine Beauftragung in der Anwaltskanzlei, sondern einfach anders und nicht für jeden die optimale Lösung, für viele aber auch genau das Richtige.

Bedeutung Online Scheidung
Marketing Online Scheidung: zu schön, um wahr zu sein

Vorsicht ist bei der Auswahl Ihrer Online Scheidung dennoch geboten, denn die große Konkurrenz im Internet lässt erkennen, dass zumindest einige Anwälte eine einfache Möglichkeit wittern, ohne großen Aufwand und Kontakt zu den Mandaten eine Scheidung einzureichen. Lassen Sie sich daher nicht bei den verschiedenen Angeboten und den unterschiedlichen Wortschöpfungen, die dem Marketing dienen, verwirren. Die Scheidung dort ist nicht günstiger. Auch Marketingbegriffe wie „Tiefpreisgarantie“, „nirgendwo günstiger“ und „Gebührensenkung durch Streitwertreduzierung“ ändern hieran nichts, da es woanders auch nicht teurer ist. Schon gar nicht kann es günstiger sein, wenn die Online Scheidung von Nichtanwälten angeboten wird, auch wenn dies im Marketing dann als besonderer Service für die Scheidung und Online-Scheidung o.ä. umschrieben wird. Hier möchte nur jemand an Ihrer Scheidung mitverdienen. Auch wenn Sie viele Fragen haben und deshalb oft Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen, wird Ihre Scheidung nicht teurer. Bei den gesetzlich festgelegten Gebühren ist eine Beratung inklusive. Egal ob Sie die Scheidung online oder in der Kanzlei beauftragt haben. Verzichten Sie daher nie auf Ihre Beratung und wählen Sie den Weg über eine Online Scheidung niemals, um Geld zu sparen. Denken Sie daran, es gibt in Deutschland nur einen einzigen Weg, die Scheidung einzureichen. Die Online Scheidung  ist daher keine neue Form, die Scheidung zu beantragen. Neu ist nur, dass Nichtanwälte mitverdienen möchten und aggressiv und mit sehr großem finanziellen Aufwand Anzeigen schalten, die Suchmaschinen mit suchwortoptimierten Seiten überschwemmen und einige Anwälte mitschwimmen möchten. Wussten Sie, dass nur ein Klick auf eine der oberen bezahlten Treffer (durch das Wort „Anzeige“ gekennzeichnet) bei der Suche nach „Scheidung online“ oder „Online Scheidung“ bei der größten Suchmaschine mal schnell der Suchmaschine einen Umsatz von über EUR 10,00 beschert? Es kann auch mal mehr als das Doppelte sein. Begriffe wie Scheidung, Ehescheidung oder Kosten Scheidung sind mit wenigen Euro ein echtes Schnäppchen. Dann wissen Sie auch, wie hoch das finanzielle Interesse derjenigen ist, die dort Anzeigen schalten und diese aufgrund der hohen Werbekosten auch nichts zu verschenken haben. Vielleicht haben Sie heute bei der entsprechenden Suchmaschine schon für einen Umsatz von EUR 100,00 gesorgt, da Sie nicht nur bei einem Anbieter einer Online Scheidung geschaut haben. Natürlich war es richtig, dass Sie sich umgeschaut haben. Vergleichen und testen Sie gründlich die verschiedenen Angebote und behalten Sie im Hinterkopf, dass bei allen die Kosten am Ende gleich sein werden. Die günstigste Online Scheidung gibt es nicht. Den Preis-Leistung-Sieger können Sie nicht finden. Die Anbieter einer Online-Scheidung, welche von Nichtanwälten angeboten werden, werden sich trotz großer Anpreisungen nicht dauerhaft halten, da Sie verkennen, dass sich zwar Arbeitsabläufe optimieren lassen, aber eine individuelle Betreuung und Beratung nicht durch digitale Hilfsmittel ersetzt werden können. Die Einreichung der Scheidung bleibt auch bei aller Einigkeit immer eine sehr emotionale Angelegenheit für die Betroffenen mit erheblichen rechtlichen Folgen, die im Einzelfall zu prüfen sind und, wie sich in Vorgesprächen immer wieder zeigt, häufig von den Betroffenen nicht vollständig erfasst oder übersehen werden. Ihre Scheidung kann man nicht digital und standardisiert abwickeln, sondern sie ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. Lassen Sie sich daher eine Online Scheidung nicht als moderne Scheidungsabwicklung verkaufen. Wie meist im Leben ist nicht der Verkäufer auch derjenige, der das Handwerk versteht. Die sehr schnelle Einreichung Ihrer Scheidung ist nur Im Interesse der entsprechenden Portale, wie Sie unten nachlesen können.

Wer die Kommunikation per Telefon oder E-Mail bevorzugt oder anders keinen Anwalt beauftragen kann, hat mit der Online Scheidung eine komfortable Möglichkeit, seinen Anwalt zu beauftragen, damit die Scheidung eingereicht wird.

Diese Vorzüge wissen Scheidungswillige zu schätzen, die z.B. tagsüber zeitlich stark eingespannt sind oder im Ausland leben und in Deutschland die Scheidung einreichen möchten und daher keine Zeit für die Vereinbarung und Wahrnehmung eines Anwaltsbesuches in dessen Kanzlei einplanen möchten oder können. Eine Beratung im Zusammenhang mit der Einreichung der Scheidung sollte trotzdem nicht zu kurz kommen, weshalb es immer angebracht ist, mit dem „Online-Anwalt“ vor Einreichung der Scheidung zumindest zu telefonieren. Ein Anwalt, der Ihr Mandat mit der gehörigen Sorgfalt betreut, wird sich auch ausreichend Zeit hierfür nehmen. Die Erfahrung zeigt, dass auch bei aller Einigkeit Aspekte übersehen werden, die ohne Telefonat oder Besprechung nicht erkannt worden wären. Bei Streitpunkten empfiehlt es sich manchmal, anwaltlichen Rat vor Ort einzuholen. Individuell unterschiedlich ist es nicht immer möglich, komplexere Sachverhalte am Telefon zu erörtern.

Sollten Sie unsicher sein, können Sie hier nachlesen, wie Sie Ihren richtigen Scheidungsanwalt vor Ort finden. Ihre Scheidung wird bei einer Online Scheidung nicht einfacher, lediglich der Weg der Beauftragung komfortabler. Das ist aber nicht für jeden der richtige Weg. Ohne Vorgespräch mit Ihrem „Online-Anwalt“ oder Anwalt vor Ort aber u.U. kompliziert, da so vermeidbare Probleme nicht erkannt werden konnten. Wie Sie die richtige Online Scheidung finden, können Sie hier nachlesen.

Wird eine sogenannte Online Scheidung auf einer Seite angeboten, die nach dem Impressum nicht von einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwaltskanzlei angeboten wird, kann Ihre Scheidung dort nicht bearbeitet werden und muss an einen Anwalt oder eine Anwältin weitergeleitet werden. Wenn Sie Ihre sehr sensiblen Daten bei der entsprechenden Gesellschaft eingeben, wird Ihre Scheidung mit Sicherheit nicht günstiger. Auch gilt dort nicht die anwaltliche Schweigepflicht. Was soll daran Online Scheidung sein? Was sagen Sie den Ihren minderjährigen Kindern oder Ihrem Noch-Ehegatte, warum Sie deren Daten einfach an eine Gesellschaft über das Internet senden, ohne Vorteile hierbei zu haben, statt einfach den Anwalt direkt zu kontaktieren? Oder würden Sie einen Anamnesefragebogen an eine Firma online übersenden, die sich selbst zum Serviceportal für Ihre Gesundheit ernennt, damit Sie anschließend zur medizinischen Versorgung an einen Arzt vermittelt werden, den Sie nicht selbst auswählen? Beurteilen Sie selbst, was von Aussagen auf entsprechenden Seiten wie etwa „bei uns können Sie unkompliziert, schnell und günstig die Scheidung einreichen“ zu halten ist, wenn tatsächlich nur ein Anwalt bei dem für Sie zuständigen Familiengericht die Scheidung einreichen darf und die Kosten hierfür der Höhe nach gesetzlich festgelegt sind.

Übrigens: einen gratis Kostenvoranschlag bei einer Scheidung gibt es nicht, wird Ihnen aber trotzdem bei vielen Online Scheidungen so verkauft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Vergessen Sie daher nie den Blick in das Impressum sowie vorhandenen AGB´s und machen Sie sich selbst ein Bild, welches die beste Online Scheidung für Sie persönlich ist.

Fragwürdiges Marketing: Auch bei Anpreisungen, Ihren Scheidungsantrag innerhalb weniger Stunden beim Familiengericht einzureichen, sollten Sie misstrauisch sein. Dies ist nur im Interesse des Anwalts und/oder des Scheidungsportals als Vermittler, da dann das Mandat erteilt und der wesentliche Teil der gesetzlichen Gebühren für das Scheidungsverfahren bereits verdient ist. Anwaltliche Fürsorgepflicht sieht anders aus. In der Regel bleibt bei einem solchen Vorgehen kein zeitlicher Raum, Sie individuell zu beraten, was Ihr Interesse sein sollte. Schnell arbeiten werden wahrscheinlich die meisten Anwälte können. Wer als Anwalt eine Online Scheidung anbietet, ist im Normalfall auch so organisiert, eingehende Anfragen schnell zu bearbeiten und sodann online über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) den Scheidungsantrag quasi in Echtzeit beim Familiengericht einzureichen. Es kommt daher durchaus auch hier vor, dass der Scheidungsantrag bereits nach 2 oder 3 h nach der Anfrage beim Familiengericht online eingeht. Dies aber nur dann, wenn die Mandantschaft bereits alle Informationen von hier erhalten hat und die Sache anschließend ausreichend am Telefon erörtert wurde.  In der Praxis ist das organisatorisch meist gar nicht möglich, da nicht alle Scheidungswillige z.B. aufgrund von Terminen, Berufstätigkeit oder auch Freizeitbeschäftigungen entsprechende Rückmeldungen per E-Mail so kurzfristig gar nicht lesen und am Telefon erörtern können. Auch können nicht mit jedem wichtige Fragen so schnell erörtert werden. Aber auch der Anwalt wird mal bei Gericht oder in einer Besprechung sein, statt vor dem Rechner zu sitzen und deshalb nicht immer sofort reagieren können. Da eine sorgfältige und gewissenhafte Bearbeitung Ihrer Sache in Ihrem Interesse erfordert, Sie sowohl vor der Einreichung des Scheidungsantrages wie auch während des Verfahrens aufzuklären und zu beraten, halten wir daher eine Zusicherung, Ihren Scheidungsantrag innerhalb weniger Stunden beim Familiengericht einzureichen, schlicht für verantwortungslos. Dies zumal die Dauer eines Scheidungsverfahren ohnehin nicht unerheblich ist und die Zeit für eine vorbereitende Beratung nicht ins Gewicht fallen wird. Lassen Sie sich daher durch ein Marketing auf Ihre Kosten nicht aufs Glatteis führen. Eine Blitzscheidung gibt es nicht. Durch zu schnelles einreichen Ihrer Scheidung wird diese sicher nicht unkomplizierter und einfacher, sondern es werden schnell absehbare Komplikationen übersehen, was für Sie erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Verzichten Sie nicht auf Ihre Beratung durch Ihren Scheidungsanwalt. Die Kosten Ihrer Scheidung werden dadurch nicht höher.

Bei dem vorgenannten Link können Sie auch nachlesen, wie Sie selbst dafür sorgen können, dass Ihre „Online Scheidung“ möglichst schnell verläuft.

Scheidung einreichen online durch Anwalt - beA
Scheidungsantrag online an das Gericht durch RA

Übrigens: Jeder Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA). Mit diesem ist eine sichere elektronische Kommunikation mit den Gerichten möglich. Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag daher online über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei Gericht ein. Egal ob Sie diesen online oder in dessen Kanzlei beauftragt haben. Das macht das gerichtliche Verfahren aber noch nicht zu einer Online Scheidung. Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs können auch Bürgerinnen und Bürger deren Erklärungen elektronisch über das „Mein Justizpostfach“ (MJP) an das Gericht übersenden. Anders als für Rechtsanwälte besteht allerdings für den Bürger keine Verpflichtung, online mit dem Gericht zu kommunizieren.

Eine Internet-Scheidung oder Online-Scheidung ist daher „lediglich“ eine rechtlich nicht normierte Bezeichnung für ein reguläres Scheidungsverfahren, im Rahmen dessen der Kontakt zwischen dem Antragsteller der Scheidung und seinem Verfahrensbevollmächtigten (Rechtsanwalt) vorwiegend online und telefonisch erfolgt. Wer mehr dahinter vermutet oder glaubt, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu sparen, hat sich von fragwürdigem Marketing in die Irre führen lassen. Die Online Scheidung ist daher keine Internet-Trennung oder Scheidung über das Internet oder gar die moderne Form der Scheidung und eine an mancher Stelle zu findende Tiefpreisgarantie ist in Wahrheit der Hinweis auf die überall gleich hohen Kosten.

Scheidung ohne Gericht? Die Scheidung der Ehe kann nur durch ein Gericht erfolgen. Die Entscheidung erfolgt nach einer mündlichen Verhandlung (Scheidungstermin) Im familienrechtlichen Verfahren herrscht Anwaltszwang, so dass eine Scheidung ohne Gericht oder ohne Anwalt nicht möglich ist. Die Online-Scheidung meint daher nur, den Anwalt online zu konatktieren.

Mehr Informationen zu den bei einer Online Scheidung verwendeten Marketingbegriffen und was dahinter steckt, finden Sie auf unserer Seite Lexikon der Scheidung online.


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Wie funktioniert eine Online Scheidung? Wissen Sie es jetzt?

Online ScheidungWir hoffen, dass Sie jetzt wissen, was eine Online Scheidung ist und wie diese funktioniert, besser ausgedrückt, was damit gemeint ist, und diesen Weg in Ihrem eigenen Interesse nur wählen, weil Sie einen kurzen Kommunikationsweg mit Ihrem Anwalt zu schätzen wissen und nicht etwa denken, der Schritt der Einreichung der Scheidung sei so für Sie schneller, einfacher und günstiger. Viele im Zusammenhang mit Internetscheidung verwandte Begriffe sind missverständlich oder können zumindest falsche Vorstellungen fördern und sind häufig nur Wortschöpfungen als Mittel des Marketings und der WerbungKritik an der Scheidung online ist daher sicher an der einen oder anderen Stelle durchaus berechtigt. Sie können nirgends unkompliziert, schnell und günstig die Scheidung online einreichen, sondern nur einen Anwalt mit der Einreichung der Scheidung beauftragen. Dies allerdings auch komfortabel online. Verzichten Sie hierbei nicht auf Ihre Beratung vor Einreichung des Scheidungsantrages. Ihre Scheidung wird dadurch nicht teurer.

Wenn man der größten Suchmaschine glauben darf, werden häufig z.B. folgende Suchen im Zusammenhang mit der Online Scheidung dort eingegeben:

Falsche Vorstellung einer Online Scheidung
Suchanfragen zur Online Scheidung

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Augenscheinlich haben daher wohl einige eine nicht zutreffende Vorstellung davon, was eine Online Scheidung ist bzw. mit einer Online Scheidung in Deutschland gemeint ist oder haben sich u.U. tatsächlich in die Irre führen lassen. Man kann die Scheidung oder auch Scheidungspapiere weder online beantragen noch die Papiere zum Ausdrucken herunterladen. Sie können diese Personen aber jetzt aufklären, dass nur ein Anwalt die Scheidung einreichen und dieser auf unterschiedliche Weise beauftragt werden kann. Seit den 90iger Jahren eben auch online. Ihre analoge Scheidung beim Familiengericht wird dadurch nicht zur Online Scheidung.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie vom Familiengericht nicht online, sondern in Papierform, den Scheidungsbeschluss, der als Nachweis der Scheidung gilt.


Es ist also ganz einfach zu beantworten, wie eine Online Scheidung funktioniert. Sie beauftragen einen Anwalt online mit der Einreichung Ihrer Scheidung beim zuständigen Familiengericht. Nicht mehr und nicht weniger. Weitere Anpreisungen sind in der Regel nur Marketing bestimmter „Online-Scheidungen“, die oft nur Anwaltsvermittler sind. Eine Scheidung funktioniert immer gleich, egal ob der Anwalt in der Kanzlei oder online beauftragt wurde. Sowohl für die eine wie auch die andere Form der Beauftragung gibt es Vor- und Nachteile. Für das gesetzlich geregelte Verfahren gibt es keinen Unterschied zwischen Online Scheidungen und herkömmlichen Scheidungen. Wenn Sie also z.B. bei einem Anbieter lesen, „Eine Scheidung online hat dieselbe Rechtsgültigkeit wie eine Scheidung auf herkömmlichem Wege.“, will man Sie nur als Kunde und nicht Ihnen helfen. Sachliche Informationen sehen anders aus.


Scheidung online heißt bei uns: über kurze Kommunikationswege mit Ihrem Anwalt in Kontakt bleiben.


 

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Scheidung online spart Zeit und Aufwand

Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich

Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

  • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
  • den Entwurf des Scheidungsantrages
  • eine Vollmacht

übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


 


Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.



Kurz-Definition Online Scheidung

Amtsgericht - Familiengericht - ScheidungIst eine Online Scheidung möglich?

Scheidung online gibt es tatsächlich, wird an mancher Stelle behauptet. Die erste richtige Scheidung online habe es im Herbst 2014 gegeben.  Da das Gerichtsverfahren unabhängig von der Art der Beauftragung des Anwalts immer gleich abläuft und die Gebühren für Gericht und Anwalt genau gesetzlich geregelt sind, sind solche Aussagen allerdings schlicht falsch.

Online Scheidung, Scheidung online oder Scheidung über das Internet meint immer das Gleiche: Für die Scheidung wird ein Anwalt online beauftragt. Diese Begriffe sind nicht gesetzlich geregelt. Das Verfahren beim Familiengericht ist daher auch kein besonderes. Auch sind die Kosten genauso hoch. Wird die Online Scheidung laut Impressum nicht von einem Anwalt oder einer Anwaltskanzlei angeboten, handelt es sich meist um einen Anwaltsvermittler, bei dem die hochsensiblen Daten weitergeleitet werden (müssen). Die Scheidung kann man nicht online beantragen, sondern nur einen Anwalt für die Einreichung des Scheidungsantrags online beauftragen.

Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es nicht.

Info: Anwaltsvermittlung als besonderer Scheidungsservice


Tags: Was ist eine Online Scheidung | Wie geht eine Online Scheidung | Wie funktioniert Online Scheidung | Was bedeutet Online Scheidung

 


Kann man sich online scheiden lassen?

Online scheiden lassen kann man sich auch 2024 nicht. Alleine das Familiengericht entscheidet auf Antrag mindestens eines Ehegatten darüber, ob die Ehe geschieden wird. Den Antrag muss ein Rechtsanwalt stellen. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung (sog. Scheidungstermin), zu dem grundsätzlich beide Ehegatten erscheinen müssen. Online Scheidung bedeutet daher immer nur, einen für die Scheidung erforderlichen Anwalt über das Internet zu beauftragen, der Sie im Scheidungsverfahren vertritt und regulär die gesetzlichen Gebühren für das Verfahren abrechnet.

Es gibt keinen Unterschied zwischen einer Online-Scheidung und einer herkömmlichen Scheidung. Die Online Scheidung ist kein besonderes Verfahren, sondern nur die Möglichkeit gemeint, einen Scheidungsanwalt online zu beauftragen. Nicht Sie, sondern Ihr Anwalt reicht daher die Scheidung ein. Die Scheidung online ist daher ein herkömmliches Scheidungsverfahren, bei dem Sie den Anwalt über das Internet beauftragt haben. Eine echte Online-Scheidung gibt es also tatsächlich nicht.


 

 

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Aktualisiert am 16. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach