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Was bedeutet kostenlose Scheidung?

„Kann ich mich kostenlos scheiden lassen?“

Kostenlose Scheidung – Die sogenannte Scheidung zum Nulltarif im Internet

Kurz erklärt: Kostenlose Scheidung

 

Jede Scheidung kostet Geld und kann daher begrifflich nicht kostenlos sein. Wer nicht in der Lage ist, die Kosten einer Scheidung aus eigenen Mitteln aufzubringen, hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) für die Scheidung zu beantragen. Die Kosten werden dann aus der Staatskasse getragen. Die Kosten der Scheidung können bei Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Staatskasse zurückgefordert werden. Die Verwendung des Begriffs kostenlos kann daher irreführend sein.

 

 

Kann ich die Scheidung gratis durchführen lassen? Kostenlose Scheidung im Internet

Wer sich 2024 im Internet informiert, stößt bei vielen Seiten einer sogenannten Online-Scheidung auf den Hinweis, dass Ihre Scheidung kostenlos oder gratis bei geringem Einkommen durchgeführt werden könne. Die Begriffe kostenlos und gratis suggeriern, dass Sie ohne jegliches finanzielles Risko unentgeltlich die Scheidung durchführen lassen können. Glauben Sie das wirklich?

Scheidungskosten
Staatskasse zahlt Kosten bei VKH

Jede Scheidung kostet Geld. Eine Scheidungsanwalt ist nie kostenlos. Natürlich beantragen auch wir für Sie die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH), wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten der Scheidung selbst aufzubringen. Ein Rechtsanwalt ist ohnehin verpflichtet, Sie auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Ob die VKH ratenfrei oder gegen Zahlung von Raten bewilligt wird, entscheiden die Familiengerichte auf Grundlage der konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse, wenn ein Antrag auf VKH gestellt wird. Im Falle der Bewilligung von VKH müssen durch Sie die Gerichtskosten nicht gezahlt werden. Diese gehen zu Lasten der Staatskasse. Ihr Rechtsanwalt wird seine Vergütung ebenfalls bei der Staatskasse zur Erstattung anmelden. Ihnen darf er bei beilligter Verfahrenskostenhilfe keine Rechnung stellen. Damit ist klar, dass die Scheidung nicht kostenlos ist, sondern lediglich die Kosten vom Staat getragen werden. Dies natürlich unabhängig davon, ob Sie Ihren Anwalt in dessen Kanzlei oder online beauftragt haben.

Trotz bewilligter Verfahrenskostenhilfe gibt es auch für Sie finanzielle Risiken, die Ihnen bewußt sein sollten:

Zunächst kann sich im Laufe des Verfahrens die Situation ändern und Ihr Ehegatte beispielsweise nach einem Jahr Trennung entgegen der ursprünglichen Zusage die Zustimmung zur Scheidung verweigern oder aber die Trennungszeit bestreiten. Können Sie dann das Trennungsjahr und die Zerrüttung der Ehe nicht beweisen, wird das Familiengericht die Scheidung kostenpflichtig zurückweisen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie der Gegenseite deren Kosten für z.B. einen Anwalt erstatten müssen. Die sich im Verfahren ergebende Kostenerstattungspflicht gegenüber Dritten ist von der Verfahrenskostenhilfe nicht umfasst. Gut beraten ist daher derjenige, der sich auch vor Einreichung der Scheidung tatsächlich von einem Rechtsanwalt beraten lässt, damit sich erst gar nicht ein entsprechendes Risiko verwirklicht. Wer allerdings bei einem Anbieter einer sog. Online-Scheidung einfach seine Daten eingibt und sich vor Einreichnung des Scheidungsantrages nicht beraten lässt, kann das Risiko unter Umständen gar nicht erkennen. Dies gilt auch für die vorschnelle Geltendmachung von Ansprüchen. Hier sollte man immer überlegen, ob man den Anspruch vernünftigerweise auch geltend machen würde, wenn man die Kosten aus eigener Tasche zahlen müsste. Ein mit wenig Erfolgsaussichten geltend gemachter Anspruch führt nämlich schnell dazu, dass Sie der anderen Seite die dort entstandenen Kosten erstatten müssen. Da nutzt Ihnen auch die bewilligte Verfahrenskostenhilfe nichts.  Deswegen an dieser Stelle der klare Hinweis: Die sog. Online-Scheidung ist nicht günstiger und wird auch nicht teurer, wenn Sie sich von Ihren Scheidungsanwalt Fragen beantworten lassen, die im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsverfahren stehen. Tun Sie das nicht, spart nur der Anwalt, nämlich Zeit.

Auch kann sich eine Rückzahlungspflicht bezüglich der gewährten Verfahrenskostenhilfe ergeben. Bis zu vier Jahren nach rechtskräftigen Abschluss der Scheidung kann das Familiengericht Ihre finanziellen Verhältnisse überprüfen und tut dies in der Regel auch. Ergibt sich hierbei, dass sich Ihre Situation wirtschaftlich verbessert hat, kann das Gericht die Verfahrenskostenhilfe aufheben oder die ratenfreie Bewilligung in eine Bewilligung mit Ratenzahlung ändern, so dass Sie unter Umständen nachträglich alle Kosten erstatten müssen. Gratis klingt anders, oder!?

Begrifflich ist eine kostenlose Scheidung daher irreführend und daher nur ein fragwürdiges Instrument des Marketings. Eine Scheidung zum Nulltarif oder eine Gratis-Scheidung gibt es auch im Jahr 2024 nicht. Es besteht lediglich, und dies unabhängig davon, ob Sie einen Anwalt vor Ort oder online beauftragen, die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Was ist eine kostenlose Scheidung 2024?

Scheidung online kostenlos – die Eigenwerbung mit staatlichen Leistungen (Verfahrenskostenhilfe)

Formular Verfahrenskostenhilfe VKH
Formular VKH

Wenn Sie auf eine kostenlose Scheidung im Internet stoßen, ist dies meist nichts weiter als die Verwendung falscher Begrifflichkeiten zum Zwecke des Marketings. Soweit Sie nicht in der Lage sind, die Kosten eines Verfahrens selbst aufzubringen, muss Sie sogar jeder Rechtsanwalt auf die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe hinweisen. Dies wird er im Zweifel auch gerne aus eigenem Interesse heraus tun, da bei entsprechender Bewilligung auch gewährleistet ist, dass dessen Honorar aus der Staatskasse gezahlt wird. Kostenlos arbeiten möchte er nämlich nicht, obwohl er damit wirbt. Eine Scheidung ohne Kosten gibt es daher nicht. Nur die Möglichkeit, zu beantragen, dass die Kosten im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe aus der Staaskasse getragen werden.

Ratenfreie VerfahrenskostenhilfeDa sich durchaus auch finanzielle Konsequenzen ergeben können, wie oben aufgezeigt, ist es schlicht falsch von einer Gratis- oder kostenlosen Scheidung zu sprechen. Wer also an eine Scheidung zum Nulltarif ohne finanziellen Risiken glaubt, wurde wahrscheinlich null aufgeklärt und beraten. Eine kostenlose Scheidung oder eine Gratis-Scheidung gibt es nicht.  Bei geringen Einkommen oder hohen Kosten besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Bei entsprechender Bewilligung durch das Gericht werden die Kosten der Scheidung aus der Staatskasse gezahlt. Einen entsprechenden Antrag kann sowohl der Antragsteller wie auch der Antragsgegner der Scheidung stellen. Kostenlos, gratis oder „zum Nulltarif“ sind nur Formulierungen eines irreführenden Marketings, die Ihnen eine völlig (finanziell) rsikolose Scheidung suggerieren soll. Mehr Informationen zur Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung finden Sie über den nachfolgenden Link.

Info: Ratenzahlung und Verfahrenskostenhilfe

VerfahrenskostenhilfeScheidung online kostenlos: Einer von vielen Markentricks einiger Anbieter einer Scheidung online. Eine Scheidung ist nie kostenlos und Verfahrenskostenhilfe ist eine Leistung des Staates und daher nie eine besondere Leistung oder ein Angebot einer Online Scheidung. Einen kostenlosen Scheidungsanwalt gibt es nicht. Die Werbung mit einer kostenlosen Scheidung ist daher so irreführend, als würde man als Vermieter mit einer kostenlosen Wohnung werben, da Sie einen Anspruch auf stattliche Hilfe haben, welche die Übernahme der Miete für die Wohnung umfasst. 

Wussten Sie, dass jeder Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet ist, Sie auf die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. In § 16 BORA heißt es auszugsweise:: „Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen.“ Die irreführend bezeichnete kostenlose Scheidung „gibt es“ also bei jedem Rechtsanwalt.

Fazit: Kostenlos ist eine Scheidung nie. Sowohl bei Gericht wie auch dem Anwalt fallen Gebühren an. Wer allerdings über nicht ausreichende finanzielle Mittel und Einkommen verfügt, hat die Möglichkeit, für die Scheidung Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten trägt dann die Staatskasse.


 

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Kostenlose ScheidungZusammenfassung Scheidung online kostenlos oder gratis

Kostenlose (Online-) Scheidung ist ein Begriff des Marketings. Gemeint ist, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann. Anwalts- und Gerichtskosten werden dann aus der Staatskasse getragen. Bei Änderung der Verhältnisse kann eine Rückforderung erfolgen. Jeder Rechtsanwalt muss auf die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) hinweisen. Die Verfahrenskostenhilfe ist also kein kostenloser Service einer Online-Scheidung, sondern ein gesetzlicher Anspruch, staatliche Hilfe zu erhalten, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten der Scheidung aus eigenen Mitteln aufzuwenden. Fazit: Eine Gratis-Scheidung oder ein Scheidungsverfahren zum Nulltarif gibt es nicht. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Der Staat trägt dann die Kosten. Eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung wird bis zu 4 Jahren nach rechtskräftiger Scheidung überprüft.

Inhalt dieser Seite: Kostenlose Scheidung – Scheidungsanwalt kostenlos 2024


Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach