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„Wie reiche ich die Scheidung bei Gericht ein?“
Scheidung einreichen – wie und wo wird die Scheidung eingereicht?
Wie Scheidung einreichen?
Möglicherweise aufgrund der Angebote einer sog. Online Scheidung und der damit verbundenen Werbung besteht bei manchen eine falsche Vorstellung darüber, wie die Scheidung einzureichen ist. Nur so funktioniert eine Scheidung: Die Scheidung kann nach aktueller Gesetzeslage im Jahr 2024 nur beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Um den Antrag zu stellen, müssen die Voraussetzungen einer Scheidung vorliegen. Das in der Regel einzuhaltende Trennungsjahr muss also abgelaufen sein. Grundsätzlich möglich ist dann auch eine Scheidung ohne Zustimmung des Ehegatten.
Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt wirksam gestellt werden, da im familienrechtlichen Verfahren grundsätzlich Anwaltszwang herrscht. Der Vertretung durch einen Anwalt bedarf es nicht für die Zustimmung zur Scheidung, zur Rücknahme des Scheidungsantrags und für den Widerruf der Zustimmung zur Scheidung sowie für einen Antrag auf Abtrennung einer Folgesache von der Scheidung (§ 114 Abs. 4 FamFG). Besteht daher kein Streit, ist es in der Regel ausreichend, wenn nur eine Seite für die Einreichung der Scheidung einen Anwalt beauftragt und die andere Seite ohne Anwalt dem Scheidungsantrag zustimmt. Im Idealfall vereinbart der Antragsteller der der Scheidung die Teilung der Scheidungskosten mit der anderen Seite.
Um die Scheidung beim Familiengericht einzureichen, müssen also
- die Voraussetzung der Scheidung vorliegen;
- ein Anwalt für die Scheidung beauftragt werden.
Es ist auch 2024 nicht möglich die Scheidung selbst, d.h. ohne Anwalt, einzureichen, da der Antrag zwingend durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muss.
Wer die Scheidung einreichen sollte und was bei der Frage einer Kostenteilung zu beachten ist, können Sie hier nachlesen. Gerne können Sie uns bundesweit auch mit der Durchführung Ihrer Scheidung online beauftragen. Mehr zum Ablauf eines Ehescheidungsverfahren erfahren Sie auf unseren Seiten Ablauf, Informationen und Dauer Scheidungsverfahren.
Das Familiengericht entscheidet abschließend über den Scheidungsantrag und die Folgesachen durch Beschluss. Der sog. Scheidungsbeschluss ergeht im Anschluss an den sog. Scheidungstermin. Mit Rechtskraft des Beschlusses gilt die Ehe als aufgelöst.
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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
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Wir reichen auf Wunsch für Sie umgehend die Scheidung ein.
Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte
Formular für die Scheidung online
berücksichtigt die in der Regel erforderliche Angaben.
Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post
- eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
- den Entwurf des Scheidungsantrages
- eine Vollmacht
übersandt. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel spätestens am folgenden Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Offene Fragen können vorab per E-Mail, Telefon oder aber auch persönlich in unserem Büro (wenn der Weg für Sie nicht zu weit ist) geklärt werden. Ihr persönlicher Ansprechpartner – auch während des Scheidungsverfahrens – ist Rechtsanwalt Steinbach.
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Kurz erklärt: Scheidung einreichen
Als Scheidung einreichen wird die Beantragung der Scheidung durch einen Anwalt im Namen des Antragstellers mittels einer Antragsschrift (sog. Scheidungsantrag) beim Familiengericht bezeichnet. Die Scheidung einreichen können beide Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen der Scheidung. Die Scheidung kann aufgrund bestehenden Anwaltszwangs beim Familiengericht nur durch einen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Bestehen keine Streitpunkte, kann die andere Seite auch ohne Anwalt der Scheidung zustimmen. Ein Anwalt muss daher immer am Verfahren bei Gericht beteiligt sein.
Übrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.
Inhalt dieser Seite: Scheidung einreichen beim Familiengericht
Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach