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In Scheidung leben

Nach dem das Trennungsjahr vorüber ist und die Scheidung beim Familiengericht eingereicht wurde, ist juristisch der Scheidungsantrag anhängig (Antrag beim Gericht eingereicht) oder rechtshängig (Antrag beim Gericht eingereicht und der Gegenseite zugestellt). Umgangssprachlich wird dieser „Zustand“ bis zur Entscheidung über den Scheidungsantrag als „in Scheidung leben“ bezeichnet.

Rechtlich von Belang ist die Anhängigkeit z.B. für die Frage des Ehegattenerbrechts, wenn ein Ehegatte vor Ausspruch der Scheidung verstirbt. Die Rechtshängigkeit ist z.B. rechtlich von Bedeutung für die Ermittlung der beim Versorgungsausgleich zu ermittelnden Ehezeit oder dem Stichtag für die Bewertung des Endvermögens beim Zugewinnausgleich.

Wer „in Scheidung lebend“ ist, kann z.B. auch bei einer Schwangerschaft, bei dem der neue Partner der Ehefrau der biologische Vater ist, bei allseitigem Einvernehmen eine Vaterschaftsanfechtung vermeiden. Hierzu ist Grundvoraussetzung, dass der Scheidungsantrag eingereicht wird, bevor das Kind zur Welt gekommen ist. Mit der Rechtskraft der Scheidung ist dann der biologische Vater automatisch auch der rechtliche. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Scheidung und Vaterschaft.

Die Scheidung einreichen kann wirksam nur ein Rechtsanwalt bei dem konkret zuständigem Familiengericht. Möglich ist dies grundsätzlich nach einem Jahr Trennung. Dies auch, wenn der Ehepartner die Scheidung verweigert. Die Zustimmung zur Scheidung kann auch ohne Anwalt erklärt werden.

Wer dauernd getrennt lebt, muss die Steuerklassen zum 01.01. des auf die Trennung folgendem Jahr ändern lassen. Hier kommt es also nicht darauf an, ob man bereits „in Scheidung lebt“ oder schon den Scheidungsbeschluss vorliegen hat, wonach man geschieden wurde. Wer sich also schon im letzten Jahr getrennt hat, muss seit dem 01.01.2024 die Steuerklasse 1 oder 2 haben.

Info: Ab wann lebt man getrennt?


Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.


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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


    Scheidung online spart Zeit und Aufwand

    Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich

    Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

    Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


     

    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach