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Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?

Einvernehmliche Scheidung  – Bedeutung, Voraussetzungen & Vorteile

Kurz erklärt: einvernehmliche Scheidung Bedeutung

 

Einvernehmliche ScheidungBei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Eheleute über die Scheidung und Folgesachen einig. Die Scheidung wird durch das Familiengericht ausgesprochen, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und von einem Ehegatten durch einen Anwalt die Scheidung beantragt wurde und der andere Ehegatte – auch ohne Anwalt – der Scheidung zugestimmt hat. Ganz ohne Anwalt geht es also nicht. Hinsichtlich der Folgesachen ist ausreichend, dass die Eheleute erklären, eine Regelung getroffen zu haben (§ 133 FamFG). Ein Nachweis der Regelungen (über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltsgegenständen) ist nicht erforderlich.

 

Einverständliche Ehescheidung:  Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?

Einvernehmliche Scheidung ein Anwalt – Scheidung ohne Streit beantragen

Die einverständliche Scheidung, umgangssprachlich meistens einvernehmliche Scheidung genannt, mag für den Einen oder Anderen begrifflich widersprüchlich klingen, der „einvernehmliche Scheidungsantrag“ kommt aber in der Praxis häufiger vor als allgemein angenommen. Was genau bedeutet einvernehmliche Scheidung? Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich die Ehegatten über die Auflösung der Ehe einig sind und im Übrigen keine weiteren Punkte im Streit sind, die vor dem Gericht zu klären wären. Den Versorgungsausgleich (Ausgleich Rente) führt das Gericht in der Regel gleichwohl durch.

 

Voraussetzung einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung einreichen kann nur ein Anwalt.
Den Antrag auf (Ehe-) Scheidung kann nur ein Rechtsanwalt stellen

Was muss ich bei einer einvernehmlichen Scheidung beachten?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist Voraussetzung, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen einig sind. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt, ist ausreichend, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, der die Scheidung beantragt und der Andere ohne Anwalt der Scheidung zustimmt. Denn im Gegensatz zum Scheidungsantrag unterliegt die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehegatten nicht dem Anwaltszwang (§ 114 FamFG).

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Streit muss daher der Antrag auf Ehescheidung (Scheidungsantrag) durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Der wesentliche Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung liegt darin, dass Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt nicht anfallen (müssen) und sich daher ein nicht unerheblicher Kostenvorteil bei der einvernehmlichen Scheidung ergeben kann, wenn sich die Beteiligten auf eine Teilung der insgesamt anfallenden Kosten (Gerichtskosten und ein Anwalt) einigen. Die Scheidung ohne Streit und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.

Aber auch, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, ist die einvernehmliche Scheidung immer noch günstiger als eine streitige Scheidung, da streitige Punkte nicht durch das Gericht zu klären sind und streitige Folgesachen immer den Verfahrenswert und damit die Kosten für das Gericht und den Anwalt erhöhen würden. Wer allerdings einvernehmlich die Scheidung einreichen möchte, benötigt meist keinen „zweiten“ Anwalt. Denkbar ist auch, dass sich beide Seiten jeweils von einem Anwalt beraten lassen und sich nach Klärung aller Punkte darauf verständigen, dass nur ein Ehegatte die Scheidung einreicht, also nur dessen Anwalt auch für das Scheidungsverfahren beauftragt wird. Auch dann lässt sich also noch der Vorteil nutzen, die Kosten gering zu halten und sich die Kosten für nur einen Anwalt zu teilen, ohne auf eine anwaltliche Beratung zu verzichten.


Gut zu wissen: Die Zustimmung des Ehegatten ist keine Voraussetzung für die Scheidung. Nach einem Jahr Trennung ist es grundsätzlich möglich, auch ohne Zustimmung des Ehepartners die Scheidung zu beantragen. Wer einen begründeten Scheidungsantrag bei Gericht einreicht oder der Scheidung zustimmt, sorgt dafür, dass der andere Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht verliert und ein bestehender Erbvertrag oder ein Testament wirkungslos wird.


Einvernehmliche Scheidung wo einreichen?

Bei welchem Familiengericht die einvernehmliche Scheidung einzureichen ist, regelt § 122 FamFG. Entscheidend ist der Gerichtsbezirk, in dem die gemeinsamen minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten leben; ohne Kinder der Bezirk der Ehewohnung, wenn dort noch ein Ehegatte lebt. Ansonsten bestimmt der Wohnort des anderen Ehegatten (Antragsgegner) die Zuständigkeit.

Info: Vorgehen einvernehmliche Scheidung in 3 Schritten

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


    Kombiniert mit den Vorteilen der Beauftragung der Scheidung online, sparen Sie zusätzlich weiteren Aufwand, Zeit und Nerven.

    Info: Kostenteilung einvernehmliche Scheidung

    Info: Ablauf einvernehmliche Scheidung

    Auch liegt der Vorteil der einvernehmlichen Scheidung darin, dass das Familiengericht nach Anhörung der Parteien von dem Scheitern der Ehe ausgehen und ohne weitere Sachaufklärung die Scheidung aussprechen wird, so dass auch die Verfahrensdauer überschaubar ist.

    Es gibt daher mehrere Vorteile und Gründe, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben.

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie daher Kosten, Zeit und unnötige Aufregung sparen.

     

    Was muss alles geregelt sein bei einer einvernehmlichen Scheidung?

    Die Eheleute müssen sich bei einer einvernehmlichen Scheidung über folgende Punkte einig sein:

    • Sorgerecht
    • Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern
    • die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht
    • Ehewohnung und Hausrat

    Für die Beantragung der einvernehmlichen Scheidung sind nur wenige Unterlagen für die Scheidung notwendig (Eheurkunde, Geburtsurkunden der minderjährige Kinder und soweit vorhanden ein Notarvertrag betreffend dem Versorgungsausgleich).

    Info: Der Scheidungsverbund: worüber das Familiengericht zusammen mit der Scheidung entscheidet.

     
    Kurz erklärt: Inhalt des Scheidungsantrages bei einer einvernehmlichen Scheidung

     

    Antrag auf einvernehmliche Scheidung beim Familiengericht
    Einvernehmliche Scheidung beantragen

    Der Inhalt des Scheidungsantrages im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung beschränkt sich auf den Vortrag der mindestens einjährigen Trennungszeit und dem Hinweis, dass die andere Seite dem Antrag zustimmen wird. Darüber hinaus die Erklärung, dass die Folgesachen der Scheidung zwischen den Beteiligten geklärt sind. Also kein Streit besteht. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung kann nur ein Rechtsanwalt wirksam die Scheidung einreichen.

     

    Einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt einreichen?

    Mit der Reform des Familienrechts zum 01.09.2009 ist die einvernehmliche Scheidung einfacher geworden. Auch nach neuem Recht geht eine einvernehmliche Scheidung in Deutschland zwar nicht ohne Anwalt, aber § 133 FamFG lässt nunmehr genügen, dass die Antragsschrift lediglich die Erklärungen enthalten muss, dass die obigen Punkte geregelt wurden. Zumindest von einer Seite muss auch weiterhin bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Anwalt beauftragt werden.

     

    Kurz erklärt: Einvernehmliche Scheidung einreichen

     

    Einvernehmliche Scheidung einreichen
    Einvernehmliche Scheidung einreichen

    Wie lässt man sich einvernehmlich scheiden?

    Die einvernehmliche Scheidung einreichen darf nur ein Anwalt. Der andere Ehegatte kann ohne Anwalt der Scheidung zustimmen. Nach Anhörung der Beteiligten spricht das Gericht die Scheidung aus, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Kosten lassen sich sparen, wenn der Antragsteller der Scheidung die Teilung der eigenen Anwaltskosten mit dem anderen Ehegatten vereinbart.

     

     

    Näheres zu den einzelnen Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung können Sie auf unserer Seite Informationen Scheidung Online nachlesen. Über die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung erfahren Sie weiteres auf unserer Seite Kostenrechner Scheidung.

    Einvernehmliche Scheidung, die Scheidung ohne Streit, einfach online veranlassen.

     

    Ablauf einvernehmliche Scheidung
    Scheidung nach Zustimmung
    Scheidung nach Zustimmung im Termin

    Scheidung einreichen einvernehmlich: Mit Ihrem Ehegatten klären Sie mit oder ohne Anwalt sämtliche im Zusammenhang mit der bevorstehenden Scheidung bestehenden Streitigkeiten und schließen gegebenenfalls eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Möglicherweise bestand auch gar kein Streit. Im Idealfall einigen Sie sich auch darauf, die Kosten den Scheidungsverfahrens zu teilen. Soweit das Trennungsjahr abgelaufen ist, wird durch einen Ehegatten durch einen Rechtsanwalt die Scheidung eingereicht. Für den Scheidungsantrag gilt Anwaltszwang. Der andere Ehegatte benötigt für die Zustimmung zur Scheidung keinen eigenen Anwalt. Da kein Streit besteht, klärt das Gericht lediglich die Höhe der Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs und bestimmt danach den Scheidungstermin. Nach kurzer Anhörung der Beteiligten im Termin, wird die Scheidung ausgesprochen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist Ihre einvernehmliche Scheidung rechtskräftig und die Ehe aufgelöst.

    Mit der einvernehmlichen Scheidung haben Sie sich Zeit, Nerven und Kosten gespart und alle möglichen Vorteile im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren genutzt.

     

    Einvernehmliche Scheidung – 5 Vorteile im Detail

    Kurz erklärt: Vorteile einvernehmliche Scheidung

     

    Die einvernehmliche Scheidung hat mehrere Vorteile:

    1. Die Scheidungskosten sind günstiger und kalkulierbar.
    2. Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.
    3. Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist, dass das Familiengericht nach Anhörung der Parteien von dem Scheitern der Ehe ausgehen und ohne weitere Sachaufklärung die Scheidung aussprechen wird.
    4. Die Dauer der Scheidung ist überschaubar und es findet nur ein Gerichtstermin statt.
    5. Bei außergerichtlicher Klärung von Streit lassen sich die Scheidungskosten senken.

     

    Die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung konnten Sie im Wesentlichen oben schon nachlesen. Im Detail finden Sie die 5 wesentlichen Vorteile nachfolgend:

     

    1. Vorteil: Kalkulierbare Kosten der einvernehmlichen Scheidung

    Verfahrenswert Scheidung und VersorgungsausgleichWenn das Gericht über keine streitigen Punkte entscheiden muss, wird auch kein Verfahrenswert für die (streitigen) Folgesachen durch das Gericht festgesetzt. Der Verfahrenswert ist bei einer einvernehmlichen niedriger als bei einer streitigen Ehescheidung. Der Vorteil der einvernehmlichen Scheidung liegt daher aufgrund des niedrigen Verfahrenswertes bei den niedrigeren und vor allem auch kalkulierbaren Kosten für das Scheidungsverfahren.

     

    2. Vorteil: Bei Einigkeit Teilung der Scheidungskosten

    Teilung Kosten vereinbarenEinvernehmliche Scheidung ein Anwalt: Der Antragsgegner der Scheidung muss im Scheidungsverfahren keinen Anwalt beauftragen. Dies alleine ist zunächst nur ein Vorteil für den Antragsgegner, da keine Kosten für einen zweiten Anwalt anfallen. Ohne Vereinbarung muss der Antragsteller die Kosten des eigenen Anwalts alleine tragen. Den vollen Kostenvorteil hat der Antragsteller der einvernehmlichen Scheidung nur, wenn eine Vereinbarung über die Teilung der insgesamt entstehenden Kosten getroffen wird. Ein entsprechendes Muster erhalten Sie hier. Eine bereits ausformulierte Vereinbarung erhalten Sie auch immer automatisch bei einer unverbindlichen Anfrage an uns. Ist die Teilung der Kosten vereinbart, ist die einvernehmliche Scheidung für den Antragsteller der Scheidung die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.

     

    3. Vorteil: Bei einvernehmlicher Scheidung wird immer die Scheidung ausgesprochen

    ScheidungsbeschlussWer sich einig ist, hat den Vorteil, dass das Gericht in jedem Fall die Scheidung aussprechen wird. Leben die Ehegatten bereits ein Jahr getrennt und möchten beide geschieden werden, wird gesetzlich die Zerrüttung der Ehe unwiderlegbar vermutet. Das Gericht muss daher die Scheidung auszusprechen. Grundsätzlich möglich ist auch die Scheidung ohne Zustimmung nach einem Jahr Trennung. Hier muss allerdings dargelegt werden, warum die Ehe gescheitert ist.

     

    4. Vorteil: Nur ein Gerichtstermin und kurze Verfahrensdauer

    Amtsgericht - Familiengericht - ScheidungSind in einem Scheidungsverfahren streitige Punkte zu klären, wird meist auch die Dauer des Verfahrens unkalkulierbar. Das Gericht muss den wechselseitigen Vortrag der Beteiligten berücksichtigen, eine Gütetermin bestimmen, u.U. in einem oder mehreren Terminen Punkte erörtern und möglichweise eine Beweiserhebung durchführen. Das kann bei ungünstigem Verlauf mehrere Jahre dauern. Ein Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist die kalkulierbare Dauer des Scheidungsverfahrens. Zwar kann auch die Einholung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich im Rahmen des Verfahrens mit Unwägbarkeiten verbunden sein, jedoch bleibt dies anders als bei Streit immer noch überschaubar. Haben die Ehegatten die erforderlichen Mitwirkungshandlungen in der Versorgungsausgleichsfolgesache vorgenommen, können diese nach 3 Monaten beantragen, dass der Versorgungsausgleich abgetrennt und über die Scheidung vorab entschieden wird, so dass eine schnelle Scheidung möglich ist. Der Vorteil, die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens zu beantragen, besteht nur bei einer einvernehmlichen Scheidung. Bei einer streitigen Scheidung wird das Gericht die Scheidung immer nur dann aussprechen, wenn es auch über die anderen streitigen Folgesachen entscheiden kann.

     

    5. Vorteil: Kostensenkung bei außergerichtlicher Einigung

    Notarvertrag – Scheidungsfolgevereinbarung, Ehevertrag und Regelung zum VersorgungsausgleichBesteht vor der Scheidung Streit, heißt dies nicht, dass Sie die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung nicht mehr nutzen können. In dieser Situation können sich beide Seiten anwaltlich beraten lassen und zusammen mit den Anwälten oder auch alleine eine Regelung mit dem anderen Ehegatten finden. Besteht dann Einigkeit, ist es ausreichend, dass nur ein Ehegatte für das Scheidungsverfahren einen Anwalt beauftragt und der andere Ehegatte ohne Anwalt der Scheidung zustimmt. Im besten Fall haben Sie vor Einreichung der Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen. Dann ist im Scheidungsverfahren kein Raum, streitige Punkte in das Verfahren einzubringen und Sie können die Vorteile des niedrigeren Verfahrenswertes, der Kostenteilung, der absehbaren Verfahrensdauer und der Gewissheit des Scheidungsausspruches durch das Gericht im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung nutzen.

    Nachteile bei einvernehmlicher Scheidung

    Wer ohne Anwalt am Verfahren beteiligt ist, kann keine eigenen Rechtsansprüche durchsetzen. Wer also nur, um Geld zu sparen, keinen eigenen Anwalt beauftragt, kann Nachteile haben. Wer hier unsicher ist, sollte zumindest in Erwägung ziehen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Hier kann erörtert werden, ob und welche Nachteile entstehen können. Bei Bedarf kann dieser Rechtsanwalt dann auch außergerichtlich für die Verhandlung einer Scheidungsfolgenvereinbarung und/oder das Scheidungsverfahren beauftragt werden.

     

     

    Einvernehmliche Scheidung ist keine Besonderheit der Online Scheidung
    Kurz erklärt: Einvernehmliche Scheidung Voraussetzungen

    Einvernehmliche ScheidungVoraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung sind, dass die Ehegatten keinen Streit oder diesen geklärt und ein Jahr getrennt gelebt haben. Die Scheidung kann dann durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht beantragt werden. Der zweite Ehegatte benötigt keinen eigenen Anwalt. Nach Anhörung im Scheidungstermin wird die Scheidung durch das Gericht ausgesprochen.

     

    Scheidung einreichen einvernehmlich und online

    Eine einvernehmliche Scheidung wird nicht noch besser, schneller und günstiger, wenn Sie Ihren Scheidungsanwalt online beauftragen. An mancher Stelle kann der Eindruck entstehen, der Vorteil der Online Scheidung sei die einvernehmliche Scheidung. Sie haben allerdings auch im Jahr 2024 die gleichen Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung, wenn Sie einen Anwalt in dessen Kanzlei beauftragen. Die Online Scheidung hat den Vorteil, dass Sie kurze Kommunikationswege zu Ihrem Anwalt nutzen können, weshalb wir diese auch anbieten. Die Konkurrenz ist groß und Anwaltsvermittler versuchen auch zu profitieren. Über eine Vielzahl von Marketingaussagen und –begriffen wird versucht, den Eindruck zu erwecken, es gäbe weitere Vorteile. Deshalb kurz folgender Hinweis: Die Online Scheidung ist weder hier noch woanders günstiger, einfacher, unkomplizierter, besser oder schneller. In Aussicht gestellte Verfahrenswertreduzierungen dienen nur dazu, Ihnen die Hoffnung auf eine noch günstigere Scheidung zu machen, lassen sich in der Praxis aber faktisch nicht realisieren. Die einvernehmliche Scheidung ist keine Besonderheit der Online Scheidung, auch wenn an mancher Stelle es so anklingt, als gebe es eine „reguläre Scheidung“ mit zwei Anwälten und auf der anderen Seite die Online Scheidung. Alleine das Einvernehmen zwischen den Ehegatten ist entscheidend, unabhängig davon, ob Sie einen Anwalt „regulär“ oder online beauftragen.

    Es müssen folgende Voraussetzungen bei der einvernehmlichen Scheidung vorliegen:

    • Die Ehegatten leben mindestens ein Jahr getrennt
    • Beide Ehegatten möchten geschieden werden
    • Es besteht kein Streit (mehr) zwischen den Ehegatten

    Ein Ehegatte kann dann einen Anwalt mit der Einreichung der Scheidung beauftragen. Idealerweise wird außerdem vereinbart, die Kosten zu teilen. Dies ist die einfachste und günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.


    Unser Service: einvernehmliche Scheidung online veranlassen

    Haben Sie bereits alles geregelt und sind sich mit Ihrem Ehegatten einig, kann die Online Scheidung, d.h. den Scheidungsanwalt online oder aber auch postalisch zu beauftragen, eine komfortable Möglichkeit sein, Ihre einvernehmliche Scheidung zu beantragen. Denn egal ob Sie sich gerade im Ausland, im Büro oder zu Hause befinden, eine Terminsvereinbarung beim Scheidungsanwalt ist nicht zwingend erforderlich. Soweit noch Unklarheiten bestehen, können diese meist telefonisch und per E-Mail geklärt werden.

    Häufig gelingt die Scheidung ohne Streit. Wenn wir die Scheidung einvernehmlich für Sie beim zuständigen Familiengericht einreichen, benötigt Ihr Ehegatte keinen eigenen Rechtsanwalt. Ist vorher gelungen, eine Kostenvereinbarung abzuschließen, reduzieren sich Ihre Anwaltskosten. Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss einer Vereinbarung über die Teilung der Scheidungskosten.

    Info: gemeinsamer Anwalt bei Scheidung / gemeinsamer Scheidungsanwalt

    Info: einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt

    Info: Scheidung mit Kindern


    Aus unserer Seite Familienrecht ABC finden Sie wissenswertes zu Ehevertrag, Ehewohnung, Sorgerecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn


    Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. So sollte diese auch behandelt werden.
    Wir helfen Ihnen gerne, Ihre einvernehmliche Scheidung mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen. Scheidung ohne Streit.

    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Scheidung Beschluss bei EinvernehmlichkeitZusammenfassung: Einvernehmliche Scheidung

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten darüber einig, dass die Ehe durch Scheidung aufgelöst werden soll und keine Streitigkeiten bezüglich der Folgesachen der Scheidung bestehen. Die Beantragung bei Gericht erfolgt dann nur durch einen Ehegatten. Die Kosten der Scheidung für einen Rechtsanwalt und das Gericht werden dann aufgrund Vereinbarung oft geteilt. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Scheidung nicht gemeinsam eingereicht oder ein gemeinsamer Anwalt beauftragt werden.


     


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    Unter einvernehmlicher Scheidung versteht man die gerichtliche Auflösung der Ehe auf Antrag eines Ehegatten, dem der andere Ehegatte zustimmt und im Übrigen keine streitigen Punkte gerichtlich zu klären sind. Durch die Vorgehensweise lassen sich Kosten sparen, da der Antragsgegner keinen Anwalt benötigt und die Kosten des Anwalts des Antragstellers geteilt werden können.

    Kurz erklärt: Wie ist der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung vor Gericht?

     

    Antrag Scheidung einreichenDurch einen Rechtsanwalt wird der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht, welches daraufhin eine Gerichtskostenvorschussrechnung übersendet. Nach Zahlung der Kosten wird die Zustellung des Scheidungsantrages an den Antragsgegner veranlasst und bei beiden Beteiligten bestehende Rentenversicherungen mittels Formular abgefragt. Nachdem das Gericht Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern eingeholt hat, wird der Scheidungstermin bestimmt. Nach Anhörung der Ehegatten im Termin wird die Scheidung ausgesprochen.

     


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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach