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„Was passiert im Gerichtstermin bei einer Scheidung?“

Der Ablauf im Scheidungstermin mit und ohne Folgesachen – Ablauf Gerichtstermin Scheidung

Kurz erklärt: Scheidungstermin

 

Amtsgericht - FamiliengerichtScheidungstermin ist die ugs. Bezeichnung für den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen, da im Termin durch das Familiengericht die Scheidung ausgesprochen wird. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten grundsätzlich persönlich erscheinen. Das Gericht soll nach § 128 FamFG die Ehegatten anhören. Bei großen Entfernungen kann eine Anhörung beim Gericht des Wohnorts beantragt werden. Der Termin bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert ca. 10-15 min. Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

Ladung Termin ScheidungSie haben eine Ladung vom Familiengericht erhalten? Der Tag der Scheidung rückt näher.

Wie läuft ein Scheidungstermin ab, welche Fragen werden gestellt und was sollte man dabei haben?
Der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen (ugs. Scheidungstermin)


Ablauf Scheidungsverfahren

Mehr zum Ablauf eines Scheidungsverfahrens erfahren Sie auf unseren Seiten Ablauf Scheidung, Informationen, Dauer Zustellung Scheidung und Dauer Scheidungsverfahren.

Die Ladung des Gerichts zum Scheidungstermin erhalten Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung, nachdem Ihr Ehegatte Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, erfolgt eine Ladung zur Scheidung erst, wenn alle Auskünfte der Rentenversicherungen vorliegen.

Das persönliche Erscheinen zum Scheidungstermin wurde in der Regel durch das Gericht angeordnet. Hierzu wurden die Ehegatten meistens förmlich geladen. Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 128 Abs. 1 FamFG) soll das Gericht die Ehegatten zu den Scheidungsvoraussetzungen im (Scheidungs-) Termin anhören. Eine Scheidung in Abwesenheit eines Ehegatten erfolgt nur in Ausnahmefällen.

Wie ist der Ablauf der Scheidung im Gerichtstermin und welche Fragen werden gestellt?

Ablauf Scheidungstermin

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Dauer des Termins zur Scheidung meist nur 10 bis 15 Minuten. Bei jeder Richterin oder jedem Richter wird der Ablauf der mündlichen Verhandlung im Detail variieren, jedoch ist der übliche Ablauf des Gerichtstermins beim Familiengericht in einer Ehescheidung folgender:

Nach Aufruf der Scheidungssache nehmen die Beteiligten im Gerichtssaal oder dem Dienstzimmer des Richters oder der Richterin Platz. Hier gilt in der Regel eine Sitzordnung, nach der die Antragstellerseite rechts vor dem Gericht und die Antragsgegnerseite links sitzen. Die Verhandlung ist nichtöffentlich, d.h. neben den Beteiligten, Richter, Anwälten und u. U. Protokollführer/in und Dolmetscher können weitere Personen nur mit ausdrücklicher Genehmigung aller Beteiligten bei der Scheidungsverhandlung anwesend sein. Lediglich für die Verkündung der Entscheidung am Ende der Sitzung, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

Was muss ich zur Scheidung mitbringen? Ein gültiger Ausweis sollte zur Verhandlung über die Scheidung mitgebracht werden, da das Gericht sich in der Regel zunächst anhand der Ausweispapiere davon überzeugt, welche Staatsangehörigkeit die Beteiligten haben, da bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit u. U. nicht deutsches sondern ausländisches Recht bei Ausspruch der Scheidung anzuwenden ist. Soweit weitere Urkunden oder Unterlagen vorzulegen sind, hat das Familiengericht hierauf in der Regel in der Terminsladung hingewiesen.

Der Anwalt der Antragstellerseite stellt sodann bei einer einvernehmlichen Scheidung den Antrag auf Ehescheidung. Die Antragsgegnerseite stimmt der Scheidung zu. Da Anträge nur durch einen Anwalt gestellt werden können, wird bei einer anwaltlichen Vertretung der Antragsgegnerseite häufig ebenfalls ein Scheidungsantrag gestellt.

Welche Fragen stellt der Richter im Termin? Die Anhörung zum Scheidungsantrag: Sodann werden die Betelligten durch das Gericht gem. § 128 FamFG angehört, um sich von den Voraussetzungen der Scheidung zu überzeugen. Welche konkreten Fragen stellt das Gericht (Richter oder Richterin)? Dieses hinterfragt, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist. Bei einer räumlichen Trennung wird meist die Angabe des Auszugs ausreichen. Bei einer Trennung innerhalb der Wohnung wird das Familiengericht in der Regel näheres dazu wissen wollen, wie sich die Trennung in der gleichen Wohnung vollzogen hat. Des Weiteren wird das Gericht fragen, ob es zwischenzeitlich Versöhnungsversuche gegeben hat, die Ehegatten die Ehe als endgültig gescheitert ansehen und ob sie geschieden werden wollen.

Im Anschluss wird kurz der von Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich oder aber die Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs erörtert. Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen. (Weiterer Ablauf des Gerichtstermins bei streitigen Folgesachen siehe unten)

Scheidung nach Stellung der AnträgeMeist werden sodann die bereits zu Beginn der Verhandlung gestellten Anträge wiederholt und im Anschluss die Scheidung durch Beschluss ausgesprochen und die Entscheidung zum Versorgungsausgleich getroffen. Hierneben wird das Gericht den Verfahrenswert festsetzen und zuvor die Ehefrau und den Ehemann entweder nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses oder aber schon im Rahmen der vorangegangenen Anhörung zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen befragen.

Je besser das Verfahren durch den Anwalt vorbereitet wurde, umso kürzer wird in der Regel die Dauer der Scheidungsverhandlung sein. Bei einer gut vorbereiteten einvernehmlichen Scheidung müssen Sie nur mit einer Terminsdauer von 5-10 Minuten für den Scheidungstermin rechnen.

Die Scheidung ist damit noch nicht bestandskräftig. Die sofortige Rechtskraft kann nur durch einen Rechtsmittelverzicht erreicht werden.


Info: Wenn der Ehegatte nein sagt im Termin:  Scheidung nach einem Jahr ohne Zustimmung


Ablauf Gerichtstermin bei einer Scheidung mit streitigen Punkten

Stehen neben der Scheidung weitere Punkte im Streit, wird das Familiengericht vor Verkündung der Entscheidung außerdem die sogenannten Folgesachen im Rahmen der Scheidungsverhandlung erörtern. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen einer sogenannten Güteverhandlung. Hierbei wird die Richterin oder der Richter bemüht sein, im Rahmen der Güteverhandlung eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sind beide Seiten mit der vorgeschlagenen gütlichen Einigung einverstanden, wird dies als Vergleich protokolliert und im Anschluss des Termins zur mündlichen Verhandlung der Scheidungsbeschluss verkündet.

Können sich die Ehefrau und Ehemann nicht einigen, wird in die mündliche Verhandlung eingetreten. Der weitere Verlauf des Termins und des Verfahrens hängt von dem Umfang des Streits ab. Hält das Gericht die streitige Folgesache für entscheidungsreif, wird hierüber zusammen mit der Scheidung am Ende der Sitzung oder in einem gesondert bestimmten Verkündungstermin entschieden. Ist jedoch im Hinblick auf die Folgesache wie z.B. Sorgerecht oder Unterhalt noch eine Sachaufklärung erforderlich, können die Beteiligten gegebenenfalls ergänzend schriftlich durch ihre Anwälte vortragen und/oder das Gericht wird noch eine Beweisaufnahme durch z.B. Zeugenvernehmungen oder Einholung von Sachverständigengutachten durchführen. Je nach Umfang und Anzahl der streitigen Folgesachen kann es noch zu mehreren mündlichen Verhandlungen kommen, bevor das Familiengericht sodann im letzten Termin eine Entscheidung zur Scheidung und den Folgesachen trifft. Die allgemeine Dauer eines solchen streitigen Verhandlungstermins und die Verfahrensdauer insgesamt kann man nicht bestimmen und hängt vom Einzelfall ab. Im ungünstigsten Fall kann sich der Streit über Jahre ziehen.

Info: Der Ablauf des Scheidungsverfahrens



Für Eilige: Scheidungsverhandlung – Ablauf der Scheidung bei Gericht

Der Ablauf des Gerichtstermins bei einer einvernehmlichen Scheidung in Kurzform:

Wie läuft der Scheidungstermin bei Gericht ab?
Der Gerichtstermin bei Scheidung - Ablauf Scheidungstermin im Protokoll
Protokoll Scheidungstermin

Tag der Scheidung: Der Rechtsanwalt des Antragstellers stellt den Antrag auf (Ehe-) Scheidung und der nicht anwaltliche vertretene Antragsgegner stimmt diesem zu. Beide Ehegatten werden sodann zur Trennungszeit und dem monatlichen Einkommen befragt. Im Anschluss wird kurz der Versorgungsausgleich erörtert. Abschließend wird durch den Familienrichter der Scheidungsbeschluss verkündet und der Verfahrenswert festgesetzt. Die entsprechende Beschlüsse sowie das Protokoll erhalten die Beteiligten anschließend in Schriftform. Der Scheidungstermin geht meist schnell dauert ca. 10 min.

Info: Ablauf Scheidungsverfahren

Info: Rechtskraft der Scheidung

 


Anhörungstermin Scheidung

Weil die Ehegatten im Scheidungstermin zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört werden, wird dieser Termin häufig auch nicht ganz zutreffend Anhörungstermin genannt. Tatsächlich handelt es ich um den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen. Den Termin bestimmt das Gericht, wenn das Verfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung entscheidungsreif ist.  In einigen Fällen wird aber tatsächlich ein Anhörungstermin bestimmt:

 

Anhörung vor Scheidung (tatsächlicher Anhörungstermin)

Anhörung im Wege der Rechtshilfe AmtsgerichtSelten wird ein Ehegatte vorab vom Familiengericht in einem gesonderten Termin angehört, weil dieser möglicherweise bei einem späteren Scheidungstermin nicht anwesend sein kann, da er z.B. ins Ausland zieht. Häufiger kommt es vor, dass das Familiengericht einen Ehegatten im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht am Wohnort eines Beteiligten anhören lässt. Es ist dann anschließend die Scheidung ohne Anwesenheit vor Gericht möglich. In diesem Fall wird von dem Rechtshilfegericht ein Anhörungstermin bestimmt, damit der weit vom zuständigen Familiengericht wohnende Ehegatte nicht extra anreisen muss. Die Anhörung erfolgt dann beim Rechtshilfegericht. Das persönliche Erscheinen zum Scheidungstermin ist dann nicht erforderlich. Wer also weit weg vom zuständigen Gericht wohnt und aufgrund der großen Entfernung nicht anreisen kann oder möchte, kann einen entsprechenden Antrag stellen. Zumindest bei einer einvernehmlichen Scheidung wird das zuständige Gericht meist dem Antrag zustimmen, dass Sie an dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht angehört werden.


Haupttermin Scheidung

Ein Haupttermin ist eine mündliche Verhandlung bei Gericht, die umfänglich vorbereitet wurde, um die Sache im Termin zu erledigen. Bei einer streitigen Scheidung wird die Ladung zum Scheidungstermin daher manchmal auch Haupttermin genannt. Allerdings ist der Haupttermin ein Begriff aus der Zivilprozessordnung (ZPO), welcher im familienrechtlichen Verfahren ausdrücklich nicht (mehr) gilt (§ 113 Abs. 4 Nr. 3 FamFG, § 272 Abs. 1 ZPO). Die Ladung zum Haupttermin ist daher verfahrensrechtlich eine unzutreffende Formulierung für den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen (ugs: Scheidungstermin).


Scheidungstermin ohne Anwalt

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Möglichkeit, dass der zweite Ehegatte (Antragsgegner) keinen Anwalt benötigt, wenn dieser der Scheidung zustimmt. Auch für den Scheidungstermin braucht der Antragsgegner  in diesem Fall keinen Anwalt. Der Rechtsanwalt der Antragstellerseite wird den Antrag auf Ehescheidung in der Scheidungsverhandlung stellen, dem der Antragsgegner auch ohne Anwalt zustimmen kann. Beide Ehegatten müssen mit oder ohne Anwalt bei der Scheidung persönlich erscheinen. Der Anwalt des Antragstellers muss immer im Scheidungstermin anwesend sein.

Ein Scheidungsverfahren ganz ohne Anwalt gibt es auch 2024 nicht. Ohne Anwesenheit des Anwaltes der Antragstellerseite kann das Gericht nicht die Scheidung aussprechen. Info: Wie funktioniert die Scheidung mit einem Anwalt?


 

Terminsladung Scheidung

Zum Scheidungstermin werden die Ehegatten persönlich geladen. Hierzu erhalten diese eine Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen, welcher umgangssprachlich Scheidungstermin genannt wird. Die Ladung zum Scheidungstermin wird in der Regel förmlich zugestellt. Achten Sie daher darauf, dass sowohl an Ihrer Klingel wie auch Ihrem Briefkasten der Name gut lesbar angebracht ist, da bei Unzustellbarkeit möglicherweise der Scheidungstermin wieder aufgehoben wird, auf den Sie u.U. schon lange gewartet haben.

Sie haben Ihre Ladung zum Scheidungstermin verlegt oder verloren und dort stand, man solle diese mit zum Scheidungstermin bringen? Bleiben Sie ganz entspannt. Diese benötigen Sie nicht. Es ist ausreichend, wenn Sie wissen, um wieviel Uhr Sie bei welchem Sitzungssaal oder Zimmer sein müssen. Wir wissen, dass auf Internetseiten von Nichtanwälten ausdrücklich darauf hingewiesen wird, die Ladung mitzubringen. Schauen Sie daher immer ins Impressum, von wem die Information stammt. Dort hat man keine praktische Erfahrung und muss keine nervösen Mandanten am Tag vor dem Termin oder sogar am Tag des Scheidungstermins beruhigen. Wenn Sie zu Ihrem Scheidungstermin gehen, müssen Sie zwar damit rechnen, dass Einlasskontrollen beim Amtsgericht stattfinden. Dort müssen Sie aber keine „Eintrittskarte“ vorzeigen. Die Kontrollen dienen nur der Sicherheit. In dem Gebäude finden öffentliche Verhandlungen statt. Selbst bei dem nicht öffentlichen Scheidungstermin wird für die Verkündung des Scheidungsbeschlusses, die Öffentlichkeit zugelassen. Würde daher jemand am Eingang, es sei denn von diesem ginge ein Sicherheitsgefährdung aus, nicht in das Gebäude gelassen werden, läge ein Verstoß gegen das Öffentlichkeitsprinzip vor. Die in dem Gebäude ergangenen Entscheidungen wären dann alle verfahrensfehlerhaft ergangen und u.U. durch Rechtsmittel anfechtbar. Seien Sie daher ganz beruhigt, niemand wird Sie daran hindern, Ihren Scheidungstermin beim Familiengericht wahrzunehmen. Ob mit oder ohne Ladung. Wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, zu der Sie müssen, werden Sie sehen, dass auch der Ablauf des Termins zur Scheidung ruhig und entspannt verlaufen wird.


Sind Scheidungstermine öffentlich?

Der Scheidungstermin beim Familiengericht ist nicht öffentlich, so dass grundsätzlich nur die am Verfahren beteiligten Personen anwesend sein können. Ausnahmsweise kann die Anwesenheit gestattet werden, wenn alle, also die Ehegatten, die Anwälte und das Gericht damit einverstanden sind. Für die Verkündung der Entscheidung, also meist dem Scheidungsbeschluss, wird die Öffentlichkeit kurz wieder hergestellt. Eine mitgebrachte Begleitperson muss also grundsätzlich vor dem Sitzungssaal warten und kann nur kurz bei Verkündung des Scheidungsbeschlusses anwesend sein.

 

Was passiert nach dem Scheidungstermin?

Nach der Gerichtsverhandlung veranlasst das Gericht die Zustellung des Protokolls und den meist im Termin bereits verkündeten Scheidungsbeschluss. Mit Rechtskraft des Beschlusses ist die Ehe aufgelöst. Die Rechtskraft der Scheidung tritt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder im Falle eines Rechtsmittelverzichts sofort ein. Das Gericht übersendet nach Eintritt der Rechtskraft eine abgekürzte Ausfertigung des Scheidungsbeschluss mit der Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftzeugnis), welche als Nachweis der Scheidung vorgelegt werden kann. Das Standesamt, bei dem die Ehe im Eheregister eingetragen wurde, erhält von Amts wegen einen Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist.


Findet ein Scheidungstermin per Video statt?

Scheidungstermin per VideoGrundsätzlich zulässig ist nach den Verfahrensvorschriften, dass die Beteiligten im Wege der Bild- und Tonübertragung (Videokonferenz) am Termin teilnehmen.

Der Ablauf einer Verhandlung ändert sich hierdurch nicht. Aktuell im Jahr 2024 stellt die Verhandlung in entsprechender Form in der gerichtlichen Praxis keine Besonderheit mehr dar.


Wenn Sie den Gang zum Anwalt scheuen oder hierzu zeitlich nicht in der Lage sind, können Sie über uns gerne alles für Ihre  Scheidung online veranlassen oder unverbindlich anfragen. Gerne können Sie auch unverbindlich anrufen: ✆ 06251 8565952


 

Online Scheidung spart Zeit und Aufwand

Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen.

Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch per Post

  • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
  • den Entwurf des Scheidungsantrages
  • eine Vollmacht

übersandt. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel spätestens am folgenden Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht.

 

Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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Gesetzliche Regelung zum Scheidungstermin:

Auszug aus dem FamFG:

§ 128
Persönliches Erscheinen der Ehegatten

(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Die Anhörung eines Ehegatten hat in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Ehegatten oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Das Gericht kann von Amts wegen einen oder beide Ehegatten als Beteiligte vernehmen, auch wenn die Voraussetzungen des § 448 der Zivilprozessordnung nicht gegeben sind.

(2) Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen.

(3) Ist ein Ehegatte am Erscheinen verhindert oder hält er sich in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung oder Vernehmung durch einen ersuchten Richter erfolgen.

(4) Gegen einen nicht erschienenen Ehegatten ist wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen zu verfahren; die Ordnungshaft ist ausgeschlossen.

 


 

 


 

 


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Der Ablauf des Termins bei Gericht bei einer einvernehmlichen Scheidung und dem Termin bei einer Scheidung mit streitigen Folgesachen. Güteverhandlung und mündliche Verhandlung oder Haupttermin Scheidung. Fragen des Richters. Dauer Scheidungstermin: 10-15 min

Wer kann beim Termin der Scheidung anwesend sein?

Der Scheidungstermin ist nicht öffentlich. Im Termin sind daher nur am Verfahren Beteiligte anwesend. Hierzu gehören die Ehegatten zusammen mit Ihren Verfahrensbevollmächtigten (Rechtsanwälte) und evtl. ein vereidigter Dolmetscher, wenn ein Ehegatte die deutsche Sprache nicht ausreichend spricht. Besteht auch Streit bezüglich des Sorgerechts oder des Umgangsrecht, ist auch ein Vertreter des Jugendamts anwesend. In diesen Fällen bestellt das Gericht meistens für das minderjährige Kind einen Verfahrensbeistand, der zur Wahrung der Rechte des Kindes ebenfalls anwesend sein darf. Auf der Seite des Gerichts kann auch ein/e Protokollführer/in anwesend sein, wobei in den meisten Fällen die Richterin oder der Richter das Protokoll mittels Diktiergerät aufnimmt. Wenn Sie jemand als Begleitperson zum Scheidungstermin mitgebracht haben, der im Termin anwesend sein soll, ist dies ausnahmsweise nur dann möglich, wenn alle Beteiligten und das Gericht dem zustimmen.

Was wird beim Scheidungstermin geregelt?

Damit das Gericht außer über die Scheidungen im Scheidungstermin erörtert und entscheidet, muss hierzu durch eine Seite vorher ein Antrag gestellt worden sein. Wurde nur die Scheidung beantragt, wird das Gericht auch nur über diese entscheiden und ohne ausdrücklichen Antrag lediglich den Versorgungsausgleich durchführen.

Inhalt dieser Seite: Termin Scheidung bei Gericht


Aktualisiert am 18. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach