Anfrage Scheidung – Scheidungsantrag online 2024 veranlassen oder einfach nur informieren

Völlig unverbindlich für Sie und mit anwaltlicher Schweigepflicht


In weniger als 10 min. können Sie uns mit Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer alle Daten und Dokumente online hochladen und eine kostenfreie Anfrage senden ↓

Gerne können Sie uns mit dem nachfolgendem Online-Formular eine unverbindliche Anfrage senden und erforderliche Unterlagen übermitteln. Nach Rückmeldung durch uns entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten, den Scheidungsantrag einzureichen. Wenn Sie uns lieber eine Anfrage oder Beauftragung per Post oder E-Mail zukommen lassen möchten, nutzen Sie einfach unser  PDF-Formular für die Scheidung oder gehen auf unsere Seite Anfrage per E-Mail. Antworten zu häufigen Fragen finden Sie weiter unten oder Sie rufen uns unverbindlich an: kostenfreies Orientierungsgespräch

Von uns erhalten Sie, soweit die Angaben weitgehend vollständig sind,  unverbindlich und kostenfrei als PDF-Datei per E-Mail oder Post

  • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung,
  • den Entwurf des Scheidungsantrages,
  • eine Vollmacht,

sowie eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs des Scheidungsverfahrens beim Familiengericht. Sollten Sie sich zur Beauftragung entschließen, senden Sie uns die Vollmacht unterschrieben zu. Idealerweise haben Sie bis dahin bereits mit uns telefoniert, um mögliche Fragen zu klären. Sodann reichen wir den Antrag auf Ehescheidung (Scheidungsantrag) online für Sie beim zuständigen Familiengericht ein.


Sollten Sie vor oder beim Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: 06251 8565952

Anfrage per E-Mail oder Post

Formular Scheidung zum ausdruckenSie können für Ihre Anfrage auch unser Scheidungsformular (pdf-Datei) herunterladen und in Ruhe ausfüllen. Das Formular für den Scheidungsantrag können Sie mit den eingegebenen Daten speichern (Speichersymbol oder über „Datei“, „Speichern unter“), so dass Sie dieses auch zu einem späteren Zeitpunkt fertigstellen können. Wenn Sie das leere Scheidungsformular speichern, können Sie dieses auch in Ruhe offline ausfüllen und sodann mit Inhalt neu speichern. Die Vollmacht am Ende des Formulars kann unterschrieben werden. Auch mit Unterschrift behandeln wir Ihre Eingabe zunächst als unverbindliche Anfrage. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn wir sämtliche Eingaben geprüft und Sie nach unserer Rückmeldung ausdrücklich bestätigt haben, dass der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden soll.

Übersendung des Formulars:

  1. Per E-Mail: Nachdem Sie das Scheidungsformular ausgefüllt und abgespeichert haben, können Sie uns die Datei per E-Mail an info@advoscheidung.de als Anlage übersenden. Die erforderlichen Unterlagen übersenden Sie uns per E-Mail, Fax oder Post.
  2. Per Post oder Fax: Nachdem Sie das Formular per Hand oder am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt haben, übersenden Sie uns das Scheidungsformular mit der Post und fügen die im Formular genannten Unterlagen in Kopie bei.

Natürlich können Sie uns die erforderlichen Angaben zur Scheidung auch formlos zukommen lassen. Welche Angaben benötigt werden, können Sie hier nachlesen.

 

Scheidungsantrag online – Ihre unverbindliche Anfrage:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Sollten Sie vor oder beim ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: 06251 8565952

    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

     

    Wir behandeln Ihre Eingaben immer zunächst als unverbindliche Anfrage. Die Scheidung wird für Sie beim zuständigem Familiengericht durch uns eingereicht, wenn Sie vorher unseren Entwurf des Scheidungsantrags geprüft und die Einreichung Ihrer Scheidung bestätigt haben. Das Familiengericht veranlasst die Zustellung an Ihren Ehegatten. Die angeforderten Gerichtskosten müssen hierzu zunächst eingezahlt werden. Wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt, gehen die Gerichtskosten und die hier entstehenden Anwaltsgebühren zu Lasten der Staatskasse.

     


     

    Häufige Fragen zur Scheidung kurz zusammengefasst:

    Wann kann die Scheidung eingereicht werden?

    Bei Einreichung der Scheidung sollte das Trennungsjahr abgelaufen sein. Der oft zu hörende Tipp, man könne die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, da das Gericht ohnehin erst die Auskünfte zum Versorgungsausgleich einholen muss, kann im ungünstigsten Fall zur Abweisung des Scheidungsantrages führen, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. …mehr



    Welche Unterlagen werden für die Scheidung benötigt?

    Dem Antrag auf Ehescheidung soll nach den gesetzlichen Vorgaben die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder beigefügt werden. Gibt es Besonderheiten wie z.B. eine Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder andere relevante Regelungen in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, muss die Notarurkunde ebenfalls dem Gericht vorgelegt werden. …mehr



    Was kostet eine Scheidung und ist die Online-Scheidung günstiger?

    Weder hier noch an anderer Stelle ist die Scheidung günstiger. Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich festgelegt. Die Höhe ist abhängig davon, wie hoch das Familiengericht den Verfahrenswert auf Grundlage der Einkommensverhältnisse und dem vorhandenen Vermögen festsetzt. Nach Versendung des obigen Formulars oder bei einer einfachen Kostenanfrage an uns, erhalten Sie kostenfrei eine individuelle und praxisnahe Kostenschätzung, mit der Sie kalkulieren können.



    Wie lange dauert die Scheidung?

    Bei einer Scheidung ohne Streit ist die Verfahrensdauer im Wesentlichen davon abhängig, wie lange die Kontenklärung bei den Rentenversicherungsträgern dauert, da diese Auskünfte für die Entscheidung des durchzuführenden Versorgungsausgleiches benötigt werden. In der Praxis dauern entsprechende Verfahren ca. 4 bis 10 Monate. Ohne Versorgungsausgleich kann der Scheidungstermin schon wenige Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrages stattfinden. …mehr



    Muss ich beim Scheidungstermin persönlich erscheinen?

    Das Familiengericht soll die Beteiligten zu den Voraussetzungen der Scheidung anhören. Beide Ehegatten müssen daher grundsätzlich im Scheidungstermin anwesend sein oder aber im Wege der Rechtshilfe vorher durch ein Amtsgericht am Wohnort angehört werden. Es erfolgt durch das Familiengericht eine Befragung zur Trennungszeit und der Frage, ob die Eheleute geschieden werden möchten. …mehr



    Was passiert, wenn der andere Ehegatte im Scheidungstermin nein sagt?

    Dass der andere Ehegatte plötzlich nicht mehr der Scheidung zustimmt, unter Umständen erst im Scheidungstermin nein sagt, kommt in der Praxis weit seltener vor als meist befürchtet. Wie weiter unten dargestellt, ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung eine Durchsetzung der Scheidung möglich. Probleme sind zu erwarten, wenn das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung noch nicht abgelaufen war. Rechtstipps im Internet, man könne die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahrs einreichen, sind daher nicht immer zu Ende gedacht.

     



    Reicht ein Anwalt im Scheidungsverfahren aus?

    Es reicht im Rahmen einer einverständlichen Scheidung aus, wenn die Antragstellerseite anwaltlich vertreten wird. Auch wenn immer wieder bei Zustellung des Scheidungsantrages Verunsicherung entsteht, da das Familiengericht auf den grundsätzlichen Anwaltszwang beim familiengerichtlichen Verfahren hinweist, reicht es aus, dass der Antragsgegner ohne Anwalt die Zustimmung zur Scheidung erklärt. Ein zweiter Anwalt kann daher, muss aber nicht sein. …mehr



    Bei welchem Familiengericht wird die Scheidung eingereicht?

    Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit der Ehescheidung ist in der Regel zunächst der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Leben keine minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten, ist das Familiengericht zuständig, in dem beide Ehegatten zuletzt gewohnt haben, wenn in diesem Bezirk weiterhin wenigstens ein Ehegatte lebt. Fehlt es auch an dieser Voraussetzung, ist der Ort des Antragsgegners maßgeblich. …mehr



    Muss der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen?

    Nach Ablauf des Trennungsjahres ist grundsätzlich möglich, die Scheidung auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten zu beantragen und durchzusetzen, was gar nicht so selten vorkommt. In diesem Fall muss die Zerrüttung der Ehe näher dargelegt werden. Nach drei Jahren Trennung entfällt auch das, da kraft Gesetzes die Zerrüttung vermutet wird. …mehr



    Kann ich (selbst) den Scheidungsantrag online einreichen?

    Es gibt auch 2024 kein Verfahren, bei dem die Scheidung online durchgeführt wird. Bei einer sog. Online-Scheidung wird ein Anwalt online  mit der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht beauftragt. Ein Termin bei einem Anwalt in dessen Kanzlei ist dann nicht zwingend erforderlich. Die Beratung durch den Rechtsanwalt und die Beauftragung durch den Antragsteller der Scheidung erfolgt dann per E-Mail oder Telefon. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes bei einer „Scheidung online“. …mehr



    Wann ist die Scheidung rechtskräftig?

    Der in der Regel im Scheidungstermin verkündete Scheidungsbeschluss wird anschließend schriftlich zugestellt. Ab diesem Tag läuft eine einmonatige Rechtsmittelfrist. Endet die einmonatige Rechtsmittelfrist, ohne dass ein Beteiligter das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt hat, ist die Scheidung am Folgetag rechtskräftig. Das Familiengericht übersendet sodann nach den gesetzlichen Vorgaben eine auszugsweise Ausfertigung (Teilausfertigung) des Scheidungsbeschlusses mit dem Rechtskraftzeugnis von Amts wegen. …mehr



    Was ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung?

    Der Versorgungsausgleich ist die einzige Folgesache im Scheidungsverfahren, welche auch ohne Antrag der Ehegatten entschieden wird. Im Scheidungsbeschluss werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Beteiligten geteilt, indem das Familiengericht die Übertragung der Anwartschaft auf den anderen Ehegatten ausspricht.  …mehr



    Muss mein Ehegatte etwas unterschreiben?

    Für die Scheidung ist keine Unterschrift erforderlich. Wenn Sie sich einig sind, erfolgt die Zustimmung zur Scheidung mündlich im Scheidungstermin. Damit Sie die Anwaltskosten nicht alleine tragen müssen, übersenden wir zusammen mit dem Entwurf des Scheidungsantrages immer eine Vereinbarung über die Teilung der Scheidungskosten. Diese können Sie sich zur eigenen Absicherung unterschreiben lassen.



    Wann kann ich meinen Namen ändern?

    Nach Rechtskraft der Scheidung können Sie beim Standesamt eine Namensänderung vornehmen lassen. Soweit Sie nichts veranlassen, wird der während der Ehe geführte Name weitergeführt. Auf den Nachnamen der Kinder hat die Namensänderung keinen Einfluss. …mehr



    Kann ich mich auch in Deutschland scheiden lassen, wenn wir im Ausland geheiratet haben oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben?

    In den meisten Fällen können Sie sich in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen. Dies unabhängig davon, wo Sie geheiratet haben und ob einer oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Scheidung mit Auslandbezug.



    Kann ich eine Anfrage senden, obwohl ich erst kurz getrennt lebe und die Scheidung noch nicht einreichen kann?

    Eine Anfrage können Sie auch vor Ablauf des Trennungsjahres senden. Sie erhalten von uns trotzdem einen Entwurf des Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Auf Wunsch setzen wir uns kurz vor Ablauf des Trennungsjahres wieder mit Ihnen in Verbindung, um zu klären, ob die Scheidung eingereicht werden soll. Der vorbereitete Scheidungsantrag kann dann bei Bedarf sofort an das Gericht gesendet werden.



    Ist eine Scheidung online schneller?

    Wer eine Online-Scheidung anbietet, wird in der Regel seine Arbeitsabläufe optimiert haben, damit ein Scheidungsantrag für Sie schnell gefertigt wird und eine gute telefonische Erreichbarkeit gewährleistet ist. Trotzdem sollte nicht die Schnelligkeit, sondern die Beratung im Vordergrund stehen. Zeit für ein telefonisches Vorgespräch sollte sich jeder nehmen. Nachdem der Scheidungsantrag eingereicht wurde, ist der Ablauf immer der gleiche. Hier gibt es keinen zeitlichen Vorteil. …mehr

     

     


     

     


    Scheidungsantrag online einreichen
    Kurz erklärt: Scheidungsantrag online einreichen

     

    Elektronisches Anwaltspostfach – online an das GerichtSelbst den Scheidungsantrag online einreichen sieht das Gesetz nicht vor. Nur ein Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen. Online können bei einigen Anwälten die Daten für den Scheidungsantrag übersandt werden. Auf Grundlage der Formulardaten erstellt der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag und reicht diesen beim Familiengericht ein. Die Übertragung des Scheidungsantrages an das Gericht durch den Anwalt erfolgt dann aber tatsächlich digital, über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

     

    ScheidungsantragSie haben auf einer Seite gelesen, dass man dort die Scheidung online einreichen oder den Scheidungsantrag online stellen kann? So einfach geht es allerdings nicht. Online einen Scheidungsantrag einreichen oder ausfüllen können Sie nirgendwo im Internet. Auch können Sie einen Scheidungsantrag nicht herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann selbst versenden. Lassen Sie sich daher nicht auf Seiten in die Irre führen, wo es sinngemäß heißt, dass man dort die Scheidung online einreichen oder beantragen, den Scheidungsantrag direkt ausfüllen, online stellen oder sich online scheiden lassen könne. Ein Antrag auf Ehescheidung muss immer durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Sie können uns aber gerne online eine Anfrage senden und später dann gegebenenfalls damit beauftragen, für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Alle Eingaben hier werden diskret behandelt. Scheidungsantrag online beim Familiengericht: Der Scheidungsantrag wird dann übrigens tatsächlich von hier aus online über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das für Sie zuständige Familiengericht als „Antrag auf Ehescheidung“ in Ihrem Namen eingereicht. Selbst können Sie den Scheidungsantrag nicht online einreichen. … mehr Info zum Scheungsantrag

    Info: Wie kann ich die Scheidung einreichen und was ist eine Online-Scheidung?

    Scheidungsantrag online veranlassen: Von der unverbindlichen Anfrage zum Scheidungsantrag (online) an das Familiengericht – diskret und mit persönlicher anwaltlicher Beratung und Betreuung.

    Einfach alle Angaben zum Scheidungsantrag online ausfüllen

    So geht´s: Das Formular zur Scheidung können Sie direkt online ausfüllen. Den Scheidungsantrag im Entwurf sowie eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten erhalten Sie von uns mit weiteren Informationen unverbindlich zugesandt. Entschließen Sie sich zur Beauftragung, wird der Scheidungsantrag online bei Gericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist.

     

    Können die erforderlichen Angaben zur Scheidung per WhatsApp übermittelt werden?

     

    Im Hinblick auf die Nutzungsbedingungen des Messangerdienstes WhatsApp, dass zur Nutzung des Dienstes Bedingung ist, dass alle Kontaktdaten nach dort übersandt und auch weitere Daten dort gespeichert und an die Muttergesellschaft Facebook weitergeleitet werden, können wir die Übersendung der Angaben zur Scheidung oder von Unterlagen per WhatsApp nicht anbieten. Dies würde unabhängig von datenschutzrechtlichen Fragen nach hiesiger Ansicht der anwaltlichen Schweigepflicht zuwider laufen, die nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist. Wenn Sie Ihr Smartphone verwenden möchten, können Sie alle Angaben über das obige Formular machen und auch Unterlagen übersenden. Für eine einfache Nachricht finden Sie unter Kontakt ein Kontaktformular.

     


    Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

     

     

     

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    Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach