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„Wie ist der Ablauf einer Scheidung einvernehmlich und streitig vor Gericht?“
Scheidung Ablauf
Der allgemeine Scheidungsablauf – von der Trennung bis zur Scheidung beim Familiengericht
Der Weg zur Scheidung – wie läuft eine Scheidung ab?
Der Ablauf einer Scheidung ist grundsätzlich immer gleich. Auch bei der im Internet zu findenden Online Scheidung gibt es keine Besonderheiten, da hier lediglich gemeint ist, dass ein Anwalt über die entsprechende Seite online kontaktiert werden kann. Die Frage, ob der Anwalt online oder in der Kanzlei beauftragt wird, ist also auch im Jahr 2024 keine, die Einfluss auf das gerichtlich Verfahren hat. Geschieden werden kann man nämlich nur durch ein Gericht. Nach den gesetzlichen Regelungen ist hierfür das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. Den Antrag, die Ehe zu scheiden, kann nur ein Anwalt wirksam stellen. Die Beauftragung eines Anwalts ist daher zwingend erforderlich, um das Scheidungsverfahren einzuleiten. Die Kosten für das Gericht und den Anwalt sind der Höhe nach gesetzlich geregelt. Möchte ein Anwalt mehr abrechnen, muss er vorher eine schriftliche Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten treffen.
Den Ablauf erläutern wir gerne auch unverbindlich am Telefon mit Ihnen. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Scheidung und begleiten Sie beim gesamten Ablauf von der Anfrage bis zum Scheidungstermin bei Gericht.
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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
„Wie lässt man sich scheiden?“
Die einzelnen Schritte zur Scheidung:
Vorbereitung
Geschieden werden kann man erst, wenn die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen. Grundsätzlich muss hierzu zunächst eine einjährige Trennung zwischen den Ehegatten erfolgt sein. Des Weiteren muss die Ehe zerrüttet sein, was nach gesetzlicher Vermutung immer der Fall ist, wenn nach dem Trennungsjahr beide Ehegatten geschieden werden möchten. Es macht daher regelmäßig Sinn, sich mit dem Ehegatten abzustimmen, um eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen. Aber auch ohne Zustimmung des Ehegatten kann das Gericht die Zerüttung feststellen und die Scheidung aussprechen, wenn die Trennung wenigstens ein Jahr vollzogen wurde.
Manche sind der Ansicht, dass Gericht werde alles regeln, wenn die Scheidung eingereicht wurde. Dies ist allerdings so nicht richtig. Das Gericht entscheidet nur über die Punkte, zu denen ein Antrag (durch einen Anwalt) gestellt wurde. Eine Ausnahme gilt für den Versorgungsausgleich, wie Sie unten noch lesen können. Wer also noch nicht alles geklärt hat, sollte die Zeit der Trennung dazu nutzen, offene Fragen oder Streitpunkte mit dem Ehegatten zu regeln. Im Idealfall werden die getroffenen Vereinbarungen in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung abschließend festgeschrieben. So bleibt kein Raum, kostenintensiv Streitigkeiten vor Gericht klären zu lassen. Die Zustimmung zur Scheidung kann vom Antragsgegner auch ohne Anwalt bei Gericht erklärt werden.
Was alles im Zusammenhang mit der Trennung und der Scheidung zu regeln sein kann, können Sie auf unserer Seite Regelung Trennung nachlesen. Mitunter empfiehlt sich bereits direkt nach der Trennung oder auch schon davor sich durch einen Anwalt beraten zu lassen. Der richtige Anwalt ist in diesem Fall und auch für die spätere Scheidung eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt im Familienrecht.
„Wie läuft eine Scheidung vor Gericht?“
Scheidungsantrag
Liegen die Voraussetzungen der Scheidung vor und wurde alles geregelt, kann durch den von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt die Scheidung eingereicht werden. Bestehen noch Streitpunkte und lässt sich außergerichtlich keine Einigung herbeiführen, können mit dem Antrag auf Ehescheidung (ugs. Scheidungsantrag) auch Anträge zu sogenannten Folgesachen verbunden werden, so dass das Gericht auch hierüber zusammen mit der Scheidung entscheidet.
„Wie ist der Ablauf nach Einreichung der Scheidung?“
Scheidung Ablauf in Kurzform:
Die Scheidung beginnt mit der Beantragung bei Gericht durch einen Rechtsanwalt. Dieser Scheidungsantrag wird der anderen Seite mit der Möglichkeit zur Stellungnahme und Stellung eigener Anträge zugestellt. Auch ohne ausdrücklichen Antrag führt das Gericht in der Regel auch das Versorgungsausgleichsverfahren durch. Zum Abschluss erfolgt die Anhörung zu den Scheidungsvoraussetzungen im Scheidungstermin. In der Regel wird hier auch der Scheidungsbeschluss verkündet.
Gerichtliches Verfahren
Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wurde und durch Sie die vom Gericht angeforderten Gerichtskosten gezahlt wurden, veranlasst der zuständige Richter die Zustellung des Antrages an Ihren Ehegatten. Dieser hat dann die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen und/oder die Zustimmung zur Scheidung zu erklären. Abhängig hiervon wird das Gericht die weitere Vorgehensweise bestimmen. Besteht kein Streit, wird es bei beiden Ehegatten das Formular zum Versorgungsausgleich anfordern und auf Grundlage der dortigen Angaben bei allen Versorgungsträgern Auskünfte darüber einholen, wieviel Ansprüche oder Anwartschaften auf Zahlung einer Rente während der Ehezeit entstanden sind. Den Ausgleich (Teilung) dieser Rentenanwartschaften oder -ansprüche (Versorgungsausgleich) wird das Gericht zusammen mit der Scheidung am Ende in einem Beschluss aussprechen. Der Versorgungsausgleich wird durch das Gericht auch ohne Antrag durchgeführt, wenn nicht ausnahmsweise ein Ausschluss vorliegt oder formwirksam vereinbart wurde.
Sind aufgrund gestellter Anträge auch streitige Folgesachen zu klären, wird das Gericht außerdem beide Seiten Gelegenheit geben, sich hierzu schriftlich zu äußern. Möglicherweise wird das Gericht auch vor dem abschließenden Gerichtstermin zur Vorbereitung weitere Termine ansetzen, um die Streitpunkte zu erörtern und / oder eine Beweisaufnahme zu streitigen Tatsachen durchführen.
Der Ablauf der Scheidung mit Kindern ist abhängig davon, ob Streit bezüglich Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt besteht. Sind sich die Ehegatten einig, gelten keine Besonderheiten. Es verbleibt beim gemeinsamen Sorgerecht. Bei Streit wird das Gericht auch eine Entscheidung zu den gestellten Anträgen der Ehegatten treffen.
Sind alle Punkte aus Sicht des Gerichts voraussichtlich entscheidungsreif, wird abschließend der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen bestimmt, welcher umgangssprachlich Scheidungstermin genannt wird.
Gut zu wissen: Auch ohne Zustimmung ist meistens nach einem Jahr Trennung die Scheidung möglich
Gerichtstermin Scheidung
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 128 Abs. 1 FamFG) soll das Gericht die Ehegatten zu den Scheidungsvoraussetzungen im (Scheidungs-) Termin anhören.
Das Gericht wird daher beide Ehegatten sowie den Anwalt oder die Anwälte zum angesetzten Termin laden und die Ehegatten anhören. Eine Scheidung ohne Erscheinen eines Ehepartners zum Termin ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Anwalt der Antragstellerseite muss immer anwesend sein. Hierneben wird das Gericht den Versorgungsausgleich sowie eventuelle streitige Folgesachen mit den Beteiligten erörtern. Nach Stellung der Anträge durch die Anwälte, wird das Gericht meist direkt am Ende des Termins seine Entscheidung durch Beschluss aussprechen.
Den genauen Ablauf des Gerichtstermins können Sie auf unserer Seite Scheidungstermin nachlesen. Grundsätzlich denkbar ist auch eine Teilnahme per Videokonferenz oder vorab eine Anhörung beim Heimatgericht, um nicht persönlich erscheinen zu müssen.
„Ab wann bin ich geschieden?“
Scheidungsbeschluss
Der Scheidungsbeschluss ist die Endentscheidung des Familiengerichts im Scheidungsverfahren, in der die Scheidung der Ehe ausgesprochen wurde. Dieser Beschluss wird durch das Gericht an die Beteiligten förmlich zugestellt. Mit Zustellung des Scheidungsbeschlusses beginnt eine einmonatige Rechtsmittelfrist zu laufen. Endet die Frist, wird die Scheidung automatisch am Folgetag rechtskräftig. Mit der Rechtskraft ist die Ehe aufgelöst. Für die Frage, seit wann man geschieden ist, gilt nicht das Datum des Beschlusses, sondern das der Rechtskraft. Die sofortige Rechtskraft der Scheidung kann herbeigeführt werden, wenn beide Seiten auf Rechtsmittel verzichten. Hierfür müssen beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein.
Endabrechnung
Am Ende des Verfahrens, meist im Scheidungstermin, setzt das Familiengericht den Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren einschließlich Folgesachen abschließend fest. Auf Grundlage dieses Wertes, an mancher Stelle unzutreffend Streitwert genannt, werden die Gerichtskosten wie auch die Anwaltskosten abschließend berechnet. Das Gericht übersendet daher am Ende immer auch eine Abschlussrechnung. Auch der Anwalt wird im Normalfall seine Schlussrechnung stellen.
Spätestens jetzt zeigt sich, ob der Anwalt Ihnen gegenüber die Kosten der Scheidung realistisch abgeschätzt hat oder Sie zu Beginn mit einem „Kostenvoranschlag“ oder der günstigen Scheidung gelockt wurden.
Im Idealfall ist die Kostenschätzung von dem Verfahrenswert ausgegangen, der auch am Ende durch das Gericht festgesetzt wurde und daher keine Nachzahlungen erforderlich.
Gut zu wissen:
Die Scheidung kann nur durch ein Gericht ausgesprochen werden. Den Antrag bei Gericht muss ein Rechtsanwalt stellen. Im früheren Scheidungsprozess erging die Entscheidung des Gerichts durch Urteil, weshalb auf veralteten Seiten mitunter noch von Scheidungsurteil die Rede ist.
Die Dauer der Scheidung umfasst auch ohne Streit meist einen Zeitraum von 6 bis 9 Monaten. Ist ausnahmsweise kein Versorgungsausgleich durchzuführen, kann der Ablauf der Scheidung mitunter nur wenige Wochen dauern.
Auch im Jahr 2024 gibt es keine echte oder günstige Online Scheidung, wie auf manchen Seiten im Rahmen der (Eigen-) Werbung behauptet wird. Das Verfahren bei Gericht ist immer gleich und gesetzlich genau geregelt. Die Scheidung und der Ablauf findet ganz analog statt.
Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch
Gerne erörtern wir mit Ihnen den Ablauf der Scheidung und des Verfahrens bei Gericht in Ihrem konkreten Fall. Auch im Jahr 2024 findet trotz digitaler Kommunikationsmittel das Verfahren beim Familiengericht ganz analog statt.
Info: Wie lasse ich mich scheiden?
Info: Ehepartner stimmt der Scheidung nicht zu oder erscheint nicht zum Scheidungstermin
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei Ihrer Scheidung – von der Anfrage bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Scheidung online bedeutet bei uns individuelle Betreuung und kurze Kommunikationswege.
Übrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.
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Kurz zusammengefasst: Scheidung einreichen Ablauf
Wie und wo wird die Scheidung vollzogen?
Der Scheidungsantrag ist durch einen Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht einzureichen. Soweit kein Streit besteht, überprüft das Gericht lediglich, ob die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen und führt den Versorgungsausgleich durch. Die Scheidung wird in der Regel im Scheidungstermin ausgesprochen. Mit Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts ist die Ehe aufgelöst.
Von zu Hause online die Scheidung einreichen oder beantragen ist nicht möglich. Gemeint ist damit immer, dass Sie Ihre Daten online an einen Anwaltsvermittler oder direkt an einen Anwalt übermitteln. Von dem Anwalt wird dann die Einreichung des Antrags bei Gericht veranlasst. Der Ablauf der Scheidung findet dann ganz regulär statt. Auch die Kosten sind ganz regulär. Auch wenn an mancher Stelle zu lesen ist, man können dort online die Scheidung einreichen oder die Scheidung beantragen, kann dort die Scheidung nicht vollzogen werden, sondern nur direkt oder als Umweg über einen Anwaltsvermittler Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen werden. Dieser reicht nach Beauftragung den Scheidungsantrag bei Gericht ein.
Scheidung online heißt bei uns: über kurze Kommunikationswege mit Ihrem Anwalt in Kontakt bleiben, damit der Ablauf der Scheidung bei Gericht in Ihrem Sinne und reibungslos verläuft. Vollständig vollzogen ist die Scheidung, wenn der Scheidungsbeschluss rechtkräftig ist. Den entsprechenden Beschluss erhalten Sie von uns am Ende im Original per Post übersandt.
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Aktualisiert am 14. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach