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„Wozu brauche ich einen Anwalt bei Scheidung?“
Was macht ein Anwalt bei Scheidung
Die Scheidung einreichen, d.h. beim Familiengericht zu beantragen, dass die Ehe geschieden und damit aufgelöst wird, ist nach den gesetzlichen Vorgaben nur durch einen Anwalt möglich. Die Scheidung ohne Anwalt kann der Antragsteller auch aktuell im Jahr 2024 also nicht selbst beantragen. Für die Beantragung der Scheidung ist daher immer ein Anwalt erforderlich. Erfolgt die Scheidung ohne Streit, ist es ausreichend, wenn nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt ist, welcher von einer Seite beauftragt wird. Die Zustimmung zur Scheidung kann durch die andere Seite auch ohne Anwalt erfolgen.
Als Interessenvertreter hat der Rechtsanwalt dafür zu sorgen, dass die Scheidung im Sinne seines (einen) Mandanten verläuft und muss diesen auch während des Verfahrens beraten. Da mitunter die Interessen der Eheleute unterschiedlich sind oder sich entwickeln können, ist es dem Rechtsanwalt gesetzlich verboten, beide Ehegatten als gemeinsamer Anwalt zu vertreten. Oft lautet der Auftrag, die Scheidung möglichst unkompliziert und ohne Streit durchzuführen. Das Gelingen bei jeder Rechtsangelegenheit hängt von der Vorbereitung ab. Damit die Scheidung reibungslos verläuft, ist der erste Schritt für den Anwalt daher zunächst, den Mandanten grundsätzlich aufzuklären und im konkreten Fall zu beraten. Auch wenn kein Streit zwischen den Ehegatten besteht, werden die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt und geprüft, ob tatsächlich die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen und ob sich mögliche Probleme im Verfahren ergeben könnten. Auch die Frage, ob die Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners eingereicht werden kann, beurteilt Ihr Rechtsanwalt in Ihrer konkreten Situation. In den Kosten der Scheidung ist diese Beratung enthalten. Auch wenn der Anwalt zunächst nur zwecks einer gewünschten Beratung aufgesucht wird und aufgrund der Beratung beauftragt wird, die Scheidung einzureichen, entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten für die erfolgte Beratung. Wie die Erfahrung hier zeigt, wird auch bei einfach gelagerten Fällen durch ein entsprechendes Gespräch Ängste genommen und häufig auch vermeidbare Probleme vermieden.
Im Internet – meist bei den oberen bezahlten Treffern der Suchmaschine – wird damit geworben, dass man den Scheidungsantrag online ausfüllen könne und zugesichert, dass dieser z.B. innerhalb 1 h bei Gericht eingereicht werde. Die Scheidung soll dann einfach, günstig, schnell und stressfrei sein. Einfach ist das dann in der Tat. Für den Anwalt, da nur Daten verarbeitet werden müssen. Günstig auch, da der Aufwand für den Anwalt geringer ist. Sie sparen allerdings keine Scheidungskosten, da auch dort die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden. Schnell ist der Scheidungsantrag dann zwar bei Gericht. Schnell wurde aber mangels Gespräch vorher auch etwas übersehen, was dann im gerichtlichen Verfahren die Sache erheblich verkomplizieren oder verzögern kann oder verabsäumt, den Mandaten auf rechtliche Möglichkeiten hinzuweisen. Stressfrei ist das dann für den Anwalt auch. Die Arbeit kann dann nämlich das nichtjuristische Personal machen. Was haben Sie davon bei so einer schnellen Abwicklung ohne Beratung? Zeit gespart? Wir meinen nichts! Die Möglichkeit, sich bei gleichen Kosten von Ihrem Scheidungsanwalt beraten zu lassen, haben Sie verschenkt. Die hierfür erforderliche Zeit sollte sich jeder nehmen, da dieser Zeitaufwand im Hinblick auf die übliche Dauer der Scheidung und der bereits erfolgten einjährigen Trennung kaum ins Gewicht fällt und Probleme vorbeugen kann.
Während des gerichtlichen Verfahrens erhält der Rechtsanwalt sämtlichen Schriftverkehr durch das Gericht, prüft die Posteingänge, leitet diese an den Mandanten weiter und erläutert diese dem Mandanten. Soweit das Gericht Fristen gesetzt hat, werden diese von dem Rechtsanwalt überwacht. Soweit erforderlich nimmt der Rechtsanwalt für seinen Mandanten gegenüber dem Familiengericht Stellung oder stellt erforderliche Anträge.
„Muss ein Anwalt bei der Scheidung dabei sein?“
Wenn nach Ansicht des Familiengerichts die Scheidung und Folgesachen entscheidungsreif sind, wird der Termin zur mündlichen Verhandlung über die Scheidung und Folgesachen, meist kurz Scheidungstermin genannt, durch das Familiengericht bestimmt. In diesem Termin werden in der Regel die Ehegatten persönlich zu den Voraussetzungen der Scheidung angehört. Eine Scheidung in Abwesenheit ist nur ausnahmsweise möglich. Im Termin muss in jedem Fall der Anwalt anwesend sein, um den Scheidungsantrag im Termin zu stellen und bei Bedarf für den vertretenen Mandanten die Sache mit dem Gericht zu erörtern. So z.B, wenn die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehegatten nicht erteilt oder wieder widerrufen wird.
Nach dem Termin wird dem Rechtsanwalt die Entscheidung des Gerichts (Beschluss) zugestellt. Dieser prüft diesen und überwacht die Rechtsmittelfrist für den Fall, dass die Entscheidung in dieser Form nicht im Sinne des Mandanten und ein Rechtsmittel einzulegen ist, was mit dem Mandanten im Hinblick auf die Möglichkeiten, den Erfolgsaussichten und dem Kostenrisiko zu erörtern ist. Soll kein Rechtsmittel eingelegt werden oder ist dies nicht erforderlich, ist die Tätigkeit des Anwalts in diesem Verfahren beendet. Die Gebühren sind, soweit keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde, gesetzlich festgelegte Wertgebühren und der Höhe nach unabhängig von dem erforderlichen Aufwand gleich. Die fast überall gleich hohen Kosten des Anwalts werden in der Werbung der Scheidung online gerne auch als Tiefpreisgarantie bezeichnet oder mit ähnlichen Formulierungen beworben.
Gut zu wissen: Online-Scheidung meint nur, den Scheidungsanwalt online zu kontaktieren. Beim Online-Anwalt fallen die regulären Kosten an, auch wenn diese bei den meisten „Internetscheidungen“ günstig genannt werden.
Ob Ihre Scheidung günstig & schnell verläuft, hängt im Wesentlichen von Ihnen selbst ab. Hierbei kann Sie Ihr Anwalt als Ihr Interessenvertreter unterstützen. Die günstigste Scheidung ist immer für den Antragsteller die einvernehmliche Scheidung, bei der der Antragsgegner keinen Anwalt beauftragt und sich die Ehegatten darauf verständigen, die Gesamtkosten der Scheidung zu teilen. Die Beauftragung des Rechtsanwalts als gemeinsamer Anwalt im Rahmen der Scheidung ist weder zulässig noch wäre dies sinnvoll.
Eine entsprechende ausformulierte Kostenvereinbarung senden wir Ihnen immer automatisch bei einer unverbindlichen Anfrage zu.
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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
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Wir bieten Ihnen an, das Formular für die Scheidung unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post
- eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
- den Entwurf des Scheidungsantrages
- eine Vollmacht
übersandt. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich beim Familiengericht eingereicht.
Scheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus. Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.
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Genauso gerne können Sie uns aber auch in der Kanzlei aufsuchen. Die Kosten sind immer gleich. Egal auf welchen Weg Sie mit uns in Kontakt treten und beauftragen. Wir verstehen uns nicht als Scheidungsservice, der Ihre Scheidung digital abwickelt. Die persönliche Betreuung steht bei uns auch im Rahmen der Scheidung online im Vordergrund. Mehrkosten entstehen hierdurch natürlich nicht. Entgegen der Darstellung auf mancher Seite lassen sich keine Gebühren des Rechtsanwalts oder des Gerichts sparen, wenn der Rechtsanwalt digital kontaktiert wird. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es nicht. Zu einer ehrlichen Beratung gehört es, hierauf hinzuweisen.
Kurz erklärt: Wer zahlt die Kosten des Anwalts?
Wer den Anwalt mit der Einreichung der Scheidung beauftragt hat, muss diesen auch zahlen. Damit die Kosten gemeinsam getragen werden, muss ausdrücklich eine Vereinbarung getroffen werden, dass der andere Ehegatte die halben Kosten des Antragstellers trägt.
Kurz zusammengefasst: Anwalt bei Scheidung und dessen Tätigkeit:
Der Anwalt berät vor Einreichung der Scheidung und während des Gerichtsverfahrens den Mandanten, stellt erforderliche Anträge, überwacht Fristen und nimmt für den Mandanten bei Gericht Stellung. Im Scheidungstermin muss dieser ebenfalls zur Erörterung und Antragstellung anwesend sein.
Tipp: Abstimmung mit dem Ehegatten und Vorgehen bei einvernehmlicher Scheidung
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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach