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„Kann ich meine einvernehmliche Scheidung online beantragen?“

Einvernehmliche Scheidung – online in die Wege leiten

Voraussetzungen einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung online*

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Eine einvernehmliche Scheidung online ohne Anwalt ist auch im Jahr 2024 nicht möglich, aber eine ohne Streit kann komfortabel online und ohne Besuch bei uns in der Kanzlei in Auftrag gegeben werden. Die Scheidung, wenn sich beide einig sind. Mit nur einem Anwalt die einvernehmliche Scheidung einreichen lassen und die Teilung der Kosten zu vereinbaren, ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.

    Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ehescheidung mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen.

    Einvernehmliche ScheidungDie Trennung haben Sie dazu genutzt, sich mit Ihrem Ehepartner über alle Fragen der Trennung auseinanderzusetzen. Soweit erforderlich haben Sie sich geeinigt, eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen oder bereits vor der Trennung durch Ehevertrag alles geregelt. Möglicherweise gab es auch keine Streitpunkte und Sie sind mit Ihrer jetzigen Lebenssituation zufrieden, jedoch wurde der Gang zum Anwalt immer wieder hinausgeschoben, da für das durchzuführende Scheidungsverfahren einfach „keine Zeit“ war oder Sie die Kosten gescheut haben. Jetzt haben Sie sich nach Ablauf des Trennungsjahrs entschlossen, die Scheidung einvernehmlich einreichen zu lassen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt von der unverbindlichen Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung. Aber auch ohne Zustimmung des Ehegatten ist eine Scheidung nach einem Jahr Trennung in den meisten Fällen möglich.

    Gerne können Sie uns anrufen: kostenfreies Orientierungsgespräch

    ScheidungsantragWenn Sie sich also mit Ihrem Ehepartner einig sind, dass Ihr Scheidungsverfahren so einfach und unkompliziert wie möglich durchgeführt werden soll, dann bieten wir Ihnen die komfortable Möglichkeit, die Durchführung Ihrer einvernehmlichen Scheidung ohne Anwaltsbesuch online zu beauftragen. Vorab informieren wir Sie unverbindlich über den Ablauf und die zu erwartenden Kosten Ihrer einvernehmlichen Scheidung. Den Scheidungsantrag reichen wir für Sie beim für Sie zuständigen Familiengericht ein. Die Einreichung Ihrer einvernehmlichen Scheidung erfolgt online von hier aus über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

    Ladung ScheidungsterminNur den Scheidungstermin beim Familiengericht müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich wahrnehmen, der bei einer einvernehmlichen Scheidung ca. 5-15 min in Anspruch nimmt. Bei weiter Entfernung zum Scheidungsgericht beantragen wir für Sie die Anhörung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes oder die Teilnahme per Video, so dass eine lange Anreise zum Scheidungstermin entbehrlich wird. So reduziert sich Ihr Aufwand auch bei großer Entfernung zum Gericht der Scheidung auf ein Minimum.

    Einvernehmliche Scheidung – Kosten teilen

    Scheidung Kosten teilenUnd da Sie sich einig sind, ist es bei einer einvernehmlichen Trennung ausreichend, wenn nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, so dass die Kosten für einen zweiten Anwalt nicht anfallen. Die Zustimmung zur Scheidung kann durch den Ehepartner auch ohne Anwalt erfolgen. Sie können daher vereinbaren, dass die anfallenden Kosten zwischen Ihnen geteilt werden. Eine Vereinbarung über die Teilung der Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung senden wir Ihnen automatisch nach Ihrer Online-Anfrage zu. Ein Muster finden Sie auch auf unserer Seite Downloads. Mit einer entsprechenden Vereinbarung haben Sie als Antragsteller die günstigste Möglichkeit der Scheidung gewählt. Dies unabhängig davon, ob Sie Ihre einvernehmliche Scheidung online oder in der Kanzlei beauftragen. Sie können daher Scheidungskosten sparen, wenn Sie die Vorgehensweise der Scheidung mit dem Ehegatten abstimmen.

    Info: gemeinsamer Anwalt bei Scheidung

    Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne unter 

    ✆ 06251 8565952

    zur Verfügung und erläutern Ihnen den Ablauf der Scheidung Online und teilen Ihnen die voraussichtlichen Kosten für Ihre Scheidung mit. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen kostenfrei per E-Mail eine Berechnung der zu erwartenden Kosten.

    Direkt zur Anfrage einvernehmliche Scheidung Online* ↗

    Wir bieten Ihnen an, das Formular für die einvernehmliche Scheidung unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann per Online-Formular, E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich beim Familiengericht eingereicht. Die Einreichung Ihrer einvernehmlichen Scheidung erfolgt zeitsparend online über das beA.

    Voraussetzungen einvernehmliche Scheidung Deutschland

    Scheidung einreichen einvernehmlich:

    Die Eheleute müssen sich bei einer einvernehmlichen Scheidung über folgende Punkte einig sein:

    • Sorgerecht
    • Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern
    • die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
    • Ehewohnung und Hausrat

    Die Scheidung ohne Trennungsjahr ist auch bei beiderseitigem Einvernehmen nicht möglich. Die einjährige Trennung ist grundsätzlich Pflicht. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Voraussetzungen einvernehmliche Scheidung.

    Einvernehmliche Scheidung online
    Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung online von der Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss.

    Einvernehmliche Scheidung online in die Wege leiten – von der unverbindlichen Anfrage zum Scheidungsbeschluss.

    Info: Vorgehen einvernehmliche Scheidung in 3 Schritten | Ablauf einvernehmliche Scheidung | Dauer einvernehmliche Scheidung

     

     

     

    Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

     

     

     

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    Ihre Anfrage zur einvernehmlichen Scheidung können Sie uns online zusenden und nach Übersendung des Entwurfs des Scheidungsantrages und der Kostenschätzung durch uns entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.

    * Selbst können Sie nicht Ihre einvernehmliche Scheidung online einreichen, sondern nur online den Scheidungsanwalt mit der Einreichung der einvernehmlichen Scheidung beauftragen. Auch wenn Sie Ihre einvernehmliche Scheidung online bei uns in die Wege leiten, müssen Sie nicht auf eine persönliche und individuelle Betreuung verzichten.


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    Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.



    Kurz erklärt: Einvernehmliche Scheidung online

     

    Antrag auf einvernehmliche Scheidung beim FamiliengerichtEinvernehmliche Scheidung online – so geht´s: Ein Ehegatte (Antragsteller) füllt das Online-Formular aus u. erhält eine Kostenvereinbarung, die vom anderen Ehegatten (Antragsgegner) unterschrieben wird. Durch uns wird der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht. Das Familiengericht klärt den Versorgungsausgleich und bestimmt dann den Scheidungstermin. Zum Scheidungstermin erscheinen wir als anwaltlicher Vertreter sowie beide Ehegatten. Das Gericht spricht die Scheidung aus. Die Ehegatten teilen sich die Kosten des Scheidungsverfahrens.

    Die einvernehmliche Scheidung online veranlassen, bietet den Vorteil, keinen Termin bei uns in der Anwaltskanzlei vereinbaren zu müssen und im Scheidungsverfahren über kurze Kommunikationswege mit dem eigenen Anwalt in Kontakt zu bleiben. Die Vereinbarung der Kostenteilung sollte vorab erfolgen.

     

     

    Thema dieser Seite: einvernehmliche Scheidung online


    Aktualisiert am 17. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach